Weihnachtsgeld auf 12 Monate umlegen?
Hallo! Ich befinde mich derzeit in Gehaltsverhandlungen und habe da mal eine Frage. Ich bekomme derzeit 80% Weihnachtsgeld, welches aber zurückgezahlt werden muss, wenn ich bis zum 31.3. des Folgejahres kündige. Nun würde ich gerne verhandeln, dass mir das Weihnachtsgeld auf die 12 Monate umgelegt wird. Muss auch dann etwas zurück gezahlt werden, wenn ich kündige? Kann ich darauf bestehen, oder kann der Arbeitgeber die Aufteilung auch ablehnen? Gibt es rechtliche Grundlagen, auf die ich mich berufen kann? Und meine zweite Frage: Wenn ich das Geld in zwei Zahlungen erhalten würde, als Weihnachts- und Urlaubsgeld, zu je 40% eines Monatsgehalts, muss ich auch vom Urlaubsgeld etwas zurückzahlen, wenn ich kündige? Vielen Dank für alle Antworten!
9 Antworten
Weihnachtsgeld, das vertraglich vereinbart ist, hat keinen freiwilligen Charakter mehr. Auch dann nicht, wenn im Vertrag auf die Freiwilligkeit hin gewiesen wurde, der ArbG die Zahlung aber mind. 3 Jahre in Folge vorbehaltlos vorgenommen hat. Natürlich kommt es hier auf die genaue Formulierung an.
Die Rückzahlungsklausel ist absolut üblich und zulässig und würde auch nicht dadurch hinfällig, dass der ArbG monatlich anteilig die Sonderzahlung leistet.
Einen Rechtsanspruch auf andere Aufteilung oder Verteilung gibt es definitiv nicht!
IdR sind an die Zahlung auch noch andere Bedingungen geknüpft, nämlich z. B, dass man im Fälligkeitsmonat überhaupt noch beschäftigt ist. D. h., du hättest Kollegen gegenüber einen nicht vertretbaren Vorteil, wenn du z. B. zum 30.09. ausscheiden würdest und bis dahin monatlich anteilig dein Weihnachtsgeld erhalten hättest, während die anderen unter den gleichen Bedingungen leer ausgehen müssten.
Auch für Urlaubsgeld kann eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden. Aber mal ehrlich: warum sollte der ArbG sich auf so einen Rosinenhandel einlassen? Egal, wie du es drehst, er zieht dabei in jeder Hinsicht den Kürzeren.
Is zwar schon ne weile her, aber so kann man das nicht stehen lassen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ist zumindest bei uns in Ö im Kollektivvertrag geregelt. Somit hat man serwohl einen rechtlichen Anspruch darauf. Schließlich hab ich für ein 13.+14. Gehalt unterschrieben, das war teil des Vertrages, Punkt Ende. Wo kommen wir denn da hin wenn Chefs nach belieben Urlaubsgelder streichen?!
In Privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen sieht das Gesetz keinen Anspruch auf diese Sonderzahlungen vor.
I.d.R. hat man als Normalo aber einen Kollektiv-Vertrag, daran muss sich ein Chef halten, sonst Klage.
Warum soll ich bitte nur froh sein Urlaubsgeld zu bekommen? Als wäre ich der kleine Bettler der sich gefälligst über Allmosen freuen soll..
Und zur Rückzahlung: wir in Ö bekommen volles Urlaubsgeld erst im Nachhinein. Nehmen wir an, 2 Personen fangen am 1.Januar an zu arbeiten. Der eine erhält ab dem 1.Monat das Urlaubsgeld monatlich, der andere nach 6 Monaten das Volle Geld auf einmal. Nun hört aber der erste bereits nach 4 Monaten wieder auf zu arbeiten. Warum soll er was zurückzahlen?! Er hat seinen Teil doch aliquot ausbezahlt bekommen. 4 Monate beschäftigt = 4/6 vom Urlaubsgeld.
Das gleiche gilt für den anderen Mitarbeiter. Würde der nach 4 Monaten kündigen, würde er bei der Endabrechnung sein aliquotes Urlaubsgeld (4/6) nachbezahlt bekommen.. so einfach ist das alles..
Also der Wunsch nach monatlichem Geld ist nicht so weit hergeholt und sollte für keine der beiden Seiten ein großes Problem darstellen. Viele Firmen zahlen Viertel-Jährlich aus.
Lg Gustl
Das Geld bekomme ich derzeit ja bereits, im Vertrag ist es als freiwillige Leistung angegeben, welche ich zurückzahlen muss, wenn ich bis zum 31.03. kündige. Die Frage ist nur, ob ich eine gute Verhandlungsposition habe, wenn es darum geht, dass ich diese Zahlung umlegen lassen möchte. Für mich ist es wichtiger monatlich etwas mehr zu haben, als am Ende des Jahres eine Einmalzahlung zu bekommen.
Die Frage ist nur, ob ich eine gute Verhandlungsposition habe, wenn es darum geht, dass ich diese Zahlung umlegen lassen möchte
Nein, hast du nicht.
es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, deshalb kann er bestimmen wie er es ausbezahlt. es ist nicht üblich , diese Einmahlzahlung aufzuteilen da es sich dann nicht mehr um eine Sonerleistung handeln würde sondern um eine Gehaltserhöhung. Durch diese Sonderzahlung kann man z.b. Betriebliche SAltersrenten bezahlen, die als Umwandlung dann steuerfrei wären. ALso, einmal bezahlen ist ok, dass du es zurückzahlen musst ist auch ok, wenn der AG dich kündigt vor dem 31.03. dann darf er dir auch das gesamte Weihnachtsgeld abziehen.Urlaubsgeld ist anders definiert, deshalb auch hier keine 50% Regelung möglich. Dein AG ist also zu 100% im Recht und ich finde du kannst froh mein, dass ihr überhaupt noch Weihznachtsgeld bekommt
Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird meistens "pro rata temporis" ausgezahlt, also zeitanteilig. Der Arbeitgeber wird sich kaum darauf einlassen, dir das monatlich oder in mehreren Raten auszuzahlen, denn diese leistung behalten sich alle Arbeitgeber als "freiwillig" und "widerruflich" vor. Das heißt, in einem schlechten Jahr brauchen sie es nicht auszuzahlen. Wenn er sich das im herbst überlegt, könnte er kaum die kleineren Zahlungen zurückfordern ("gutgläubiger Verbrauch") bzw. müsste jede Monatsabrechnung unter Vorbehalt stellen. Pfiffiger wäre für dich eine andere Lösung, wenn der Arbeitgeber mitspielt: Die Sonderzahlung im Arbeitsvertrag als 13. Monatsgehalt zu deklarieren - das steht nämlich nicht unter dem Freiwilligkeits-Vorbehalt und kann nicht einfach gestrichen werden.
Das habe ich damals, als ich das "Weihnachtsgeld" verhandelt habe berets versucht und mein Chef hat sich leider nicht darauf eingelassen. Meine Vorgesetzte meinte zu mir, sie könne das Weihnachtsgeld aus dem Grund nicht umlegen, da es dann von ihrem Budget abgehen würde?? Aber ich bekomme es ja schon seit letztem Jahr. Für mich wirkt das vorgeschoben, ich kenne mich allerdings auch nicht gut aus in diesem Thema..
Kann ich darauf bestehen, oder kann der Arbeitgeber die Aufteilung auch ablehnen?
Nein, kannst Du nicht, ja, kann er. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind FREIWILLIGE Leistungen des Arbeitgebers, mit denen kann ER verfahren, wie er möchte. Freu -Dich, dass Du überhaupt noch welches bekommst, anstatt ihn übers Ohr hauen zu wollen. Ich würde einen Arbeitnehmer, der mir einen solchen Vorschlag macht, nicht mehr einstellen, da das ein eindeutiger Misstrazuensbeweis ist mit dem Versuch, sich selbst einseitig besser zu stellen.
Mag sein, dass das IHR Corschlag war, der Hintergrund und der "Effekt", den er hat ist aber der vonm mir beschriebene - und duie rechtlichen Grundlagen sind ziemlich eindeutig und bieten Dir da keine wirkliche "Verhandungsbasis"
Ja so kann man es sehen, wenn man sämtliche Hintergründe nicht kennt. Ich sollte ursprünglich mehr Gehalt bekommen, zusätzlich ein umgelegtes Weihnachtsgeld. Dann, als der neue Vertrag stand, war plötlich alles ganz anders und ich bekomme eine ganze Menge weniger, als ursprünglich versprochen wurde. Meine direkte Vorgesetzte hat mir Dinge zugesichert und leider nicht eingehalten, schiebt dies jetzt auf alle anderen Beteiligten. Der Vorschlag, das Geld umzulegen kam ursprünglich nicht von mir, sondern von ihr. Und jetzt geht es angeblich doch nicht, das ist ein Punkt, welcher mich einfach ärgert. NATÜRLICH freue ich mich, dass ich überhaupt etwas bekomme, so isoliert kann man das aber nichtdarstellen.