Geld von Vater einklagen?
Mein Vater hat mir, seit ich ich 14 bin, keinen Unterhalt mehr gezahlt. Nun bin ich 19 und er hat ein Haus und 2 Wohnungen verkauft. Nun wurde mir erzählt, dass ich, da er nun ja einigen Wohlstand hat, das Geld einklagen kann. Stimmt das?
Ich habe nun auch Bafög beantragt, falls ich das Geld einklagen könnte, würde das etwas an meinem Bafögsatz ändern?
3 Antworten
Der Anspruch besteht tatsächlich. Allerdings könnte je nach Höhe der Zahlungen und Nachzahlungen Deines Vaters sich das auf die Höhe von Bafög auswirken. Auch wenn rückständige Unterhaltszahlungen sich summieren kann das dazu führen, dass diese Mittel angerechnet werden müssen. Andererseits wird auch von Dir erwartet, dass Du von Deinem Vater Unterhalt einforderst. Es könnte sogar dazu kommen, dass Dein Bafög gekürzt wird, weil Du Ansprüche gegen Deinen Vater geltend machst, da er dazu verpflichtet ist, Dir Unterhalt zu zahlen, bis Du Deine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Lass Dich vorsichtshalber gut beraten, wenn Du dazu Möglichkeiten hast, bevor Du Dich an das Bafög-Amt wendest.
Hi mir ergeht es ebenso dass mein vater kein unterhalt zahlt aber du kannst wenn deine mutter das alleinige sorgerecht hat eine gerichtsvollzieher kontaktieren der dann alles pfändet was dein vater überflüssiges hat
hier hat die Mutter kein Sorgerecht mehr , er/sie ist volljährig ...
besteht denn überhaupt ein Titel über den Unterhalt ? hat deine Mutter , als du noch minderjährig warst , denn regelmäßig versucht den Unterhalt zu bekommen/zu pfänden (falls Titel) ? oder hat sie es einfach so hingenommen das er nicht zahlt ? das wäre schon wichtig zu wissen ....
Diesen Titel hab ich