Mündliche Zusage erhalten im ÖD! Nun Problem mit Kündigungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber?
Hallo erstmal !! Habe seit gestern eine mündliche Zusage um im ÖD zu arbeiten.
Nun habe ich bei dem Vorstellungsgespräch angegeben das die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, aufgrund der Tatsache das es im Kopf gespeichert war unter 5 Jahren Beschäftigungverhaltnis 4 Wochen Kündigungfrist.
Nach der Freude kam jetzt der Fall, das ich meinen gültigen Arbeitsvertrag erst nach dieser Ausage überprüft habe. Und da steht nun:
"Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres, im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen".
Das erste Problem : ich habe noch nix schriftliches vom neuem Arbeitgeber!!
zweites Problem : wie gehe ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber um ??
und was tue ich wenn der jetzige Arbeitgeber den Aufhebungsvertertrag nicht akzeptiert??
Danke im vorraus
4 Antworten
Entweder Du machst einen Aufhebungsvertrag oder Du sagst Deinem neuen Arbeitgeber, dass Du 6 Wochen Kündigungsfrist hast.
Falls der alte Arbeitgeber nicht will könntest Du es ihm ja schmackhaft machen in dem Du z.B. auf Resturlaub verzichtest.
Es kommt drauf an, aber im öffentlichen Dienst malen die Mühlen an verschiedenen Stellen etwas langsam. Man hat sicher Verständnis, dass du deinen bestehenden Vertrag nicht kündigst, solange du keine schriftliche Zusage hast. Dein größtes Problem entsteht, wenn du bis Mitte November immer noch nichts schriftliches vom öD hast, was ich generell mal nicht ausschließen würde. ( und dein jetzt AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt)
Die Abwägung liegt bei dir, deine Einschätzung des Vorstellungsgespräches, wie groß die Behörde, wie dringend die Stellenbesetzung, wie groß evtl die Konkurrenz.
Noch relevant um welche Stelle es geht: Mit Verantwortung und Führungsposition bedeutet deine mangelhafte Vorbereitung u.U ein ko. Kriterium.
Deine Entscheidung. Nur wenn du dich für den Kontakt mit dem öD entschließt: mach es direkt morgen und schieb es nicht vor dir her.
Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten.
Du kannst dem Noch -AG einen Aufhebungsvertrag vorschlagen und hoffen, dass er sich darauf einlässt. Du kannst aber auch dem zukünftigen AG vorschlagen, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses um die zwei Wochen nach hinten zu verschieben.
Das Risiko liegt aber bei dir....
Viel Erfolg!
Du bist ohne Wenn und Aber auf die Kulanz deines momentanen AG angewiesen. Wenn der auf die Fristen besteht, hast du keine Chance!
Ja, auf jeden Fall!
Sollte sich der alte AG querstellen, muss eine Lösung gefunden werden, das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig zu lösen. In diesem Fall biete ich Dir an, mir eine Persönliche Nachricht (PN) zu schreiben - dann helfe ich Dir individuell.
sollte ich auf eine Schriftliche Bestätigung meines neuen Arbeitgebers warten bevor das Gespräch mit meinem jetztzigen AG führe ??