Mündliche Zusage erhalten im ÖD! Nun Problem mit Kündigungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber?

4 Antworten

Entweder Du machst einen Aufhebungsvertrag oder Du sagst Deinem neuen Arbeitgeber, dass Du 6 Wochen Kündigungsfrist hast.

Falls der alte Arbeitgeber nicht will könntest Du es ihm ja schmackhaft machen in dem Du z.B. auf Resturlaub verzichtest.

Es kommt drauf an, aber im öffentlichen Dienst malen die Mühlen an verschiedenen Stellen etwas langsam. Man hat sicher Verständnis, dass du deinen bestehenden Vertrag nicht kündigst, solange du keine schriftliche Zusage hast. Dein größtes Problem entsteht, wenn du bis Mitte November immer noch nichts schriftliches vom öD hast, was ich generell mal nicht ausschließen würde. ( und dein jetzt AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt)

Die Abwägung liegt bei dir, deine Einschätzung des Vorstellungsgespräches, wie groß die Behörde, wie dringend die Stellenbesetzung, wie groß evtl die Konkurrenz.

Noch relevant um welche Stelle es geht: Mit Verantwortung und Führungsposition bedeutet deine mangelhafte Vorbereitung u.U ein ko. Kriterium.

Deine Entscheidung. Nur wenn du dich für den Kontakt mit dem öD entschließt: mach es direkt morgen und schieb es nicht vor dir her.

Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten.

Du kannst dem Noch -AG einen Aufhebungsvertrag vorschlagen und hoffen, dass er sich darauf einlässt. Du kannst aber auch dem zukünftigen AG vorschlagen, den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses um die zwei Wochen nach hinten zu verschieben.

Das Risiko liegt aber bei dir....

Viel Erfolg!

Du bist ohne Wenn und Aber auf die Kulanz deines momentanen AG angewiesen. Wenn der auf die Fristen besteht, hast du keine Chance!

Mason767 
Beitragsersteller
 03.10.2018, 11:59

sollte ich auf eine Schriftliche Bestätigung meines neuen Arbeitgebers warten bevor das Gespräch mit meinem jetztzigen AG führe ??

verreisterNutzer  04.10.2018, 14:45
@Mason767

Ja, auf jeden Fall!

Sollte sich der alte AG querstellen, muss eine Lösung gefunden werden, das bestehende Arbeitsverhältnis vorzeitig zu lösen. In diesem Fall biete ich Dir an, mir eine Persönliche Nachricht (PN) zu schreiben - dann helfe ich Dir individuell.