Mündliche Zusage verpflichtend?
Hallo,
Wie man auf mein Profil unschwer erkennen kann, ist mein jetziger Arbeitgeber in enormen zahlungsengpässen. Sprich es kommt kein Gehalt. Ich kann laut der IG Bau ohne Probleme fristlos kündigen. Ich habe mich bei einigen Betrieben vorgestellt.
Ein Betrieb hat mir das geboten was ich mir ungefähr vorgestellt habe. Ich habe mündlich zu gesagt und soll am 01.02 Anfangen.
Jetzt wiederum hat sich ein andere Betrieb gemeldet der mir deutlich mehr Gehalt bietet und eine bessere Perspektive zu sichert. Bin ich jetzt an die mündliche Zusage verpflichtend? Noch bin ich in einem Arbeitsverhältnis.
8 Antworten
Wenn du dein Gehalt nicht bekommst dann ist das tatsächlich ein Grund um ohne negative Folgen vom Arbeitsamt zu kündigen. Ich habe auch letztes Jahr auf eine mündliche Zusage hin gearbeitet. Die Folge war das das Ganze vor Gericht gekommen ist. Dabei habe ich umgerechnet 1000 Euro Verlust erlitten. Klopfe doch mal vorsichtig auf den Busch und wenn du vom anderen, der dir mehr bietet, auch noch schriftlich eine Zusage hast, schlage zu.
Nein. Es ist egal ob du nen schriftlichen oder mündlichen arbeitsvertrag hast das Arbeitsverhältnis besteht erst ab 1.2 noch kannst du ohne Probleme abspringen
Mit einer mündlichen Jobzusage in der Tasche verzichten Bewerber meist auf zusätzliche Bewerbungen, sagen manchmal sogar noch ausstehende Vorstellungsgespräche ab oder – schlimmer noch – kündigen eine aktuelle Stelle, um zum besprochenen Eintrittsdatum beim neuen Arbeitgeber anfangen zu können.
Umso größer der Schock, wenn der erwartete Arbeitsvertrag dann doch ausbleibt. Aber ist eine mündliche Jobzusage gar nichts wert? Doch, im Prinzip schon. Dahinter steht die in Deutschland gültige Vertragsfreiheit. Auch ein Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform und kann auch mündlich geschlossen werden, wenn die wichtigsten Punkte im Gespräch klar vereinbart wurden. Dazu zählen die genaue Arbeitsleistung, die vom Arbeitnehmer erbracht werden muss, der Eintrittszeitpunkt und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Wird vom Personaler eine Zusage für den Job ausgesprochen und der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, entsteht also ein gültiger Vertrag, womit dem angehenden Beschäftigten die Stelle grundsätzlich zusteht. Leider gibt es bei dieser Regelung ein großes Aber.
Zwar ist der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag grundsätzlich gültig, die Beweislast liegt jedoch beim Bewerber.
In der Praxis erweist sich genau das meist als schwierig, da im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht.
Die anfängliche Frage, ob eine mündliche Jobzusage bindend ist, lässt sich vor diesem Zusammenhang am besten so beantworten: Ja, sie ist bindend, allerdings nur, wenn es einen entsprechenden Beweis dafür gibt.
Diese Situation habe ich bereits von der anderen Seite erlebt. Ja es gibt auch noch mündliche Zusagen und man sollte sich daran halten.
Es bringt jedoch niemandem etwas. Wenn jemand den Vertrag nicht eingehen will und ich Ihn dazu zwinge, was ich gar nicht kann denn er könnte ja direkt wieder kündigen, hat niemand etwas davon.
Ruf den Arbeitgeber an und schildere deine Situation, vielleicht passt er sein Angebot an, wenn nicht fängst du bei dem Anderen an. Wirst sehen das sieht, wenn auch nicht gerne AG Nr1 sicher ein.
Normaler Weise gilt mündlicher = schriftlicher Vertrag
aber du kannst ja mal eine Nachverhandlung versuchen und mit offenen Karten spielen, vielleichtverbessern die ihr Angebot