Eintrittstermin in einer neuen Firma angeben?
Ich bewerbe mich bei einer Firma und muss den Frühestmöglichen Eintrittstermin angeben. Da ich momentan einen Arbeitgeber habe beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, oder? Und wenn ich die Bewerbung heute abschicke sollte ich dann den 1 März angeben oder den 15?
6 Antworten
Ich würde immer den von deiner Seite aus frühestmöglichen Termin, basierend auf deiner Kündigungsfrist angeben. Dass es dann wegen Gesprächsphase etc noch länger dauern kann, bis du tatsächlich ggf den Job antrittst, wissen die Firmen selbst. Geh bei dieser Überlegung immer davon aus: sollte die neue Firma jetzt vor deiner Tür stehen und dir direkt den Vertrag unter die Nase halten, wann würdest du dann, gerechnet vom heutigen Tag an, anfangen können? Maximal ne Woche draufrechnen.
In deinem Fall könntest du vermutlich bei normaler Kündigungsfrist entweder zum 15.3. oder 1.4 anfangen, je nachdem ob dein aktueller Arbeitgeber Kündigungen zur Monatsmitte akzeptiert.
Da ich momentan einen Arbeitgeber habe beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, oder?
Das koennen wir nicht wissen. Wir kennen deinen Arbeitsvertrag (ggf. auch Tarifvertrag) nicht. Die Kuendigungsfrist kann durchaus kuerzer als 4 Wochen sein, sie kann aber auch laenger sein, auch viel laenger.
Du musst also erst einmal herausfinden, wie lang deine Kuendigungsfrist ist. Dann rechnest du aus, zu welchem Tag du fruehestens kuendigen kannst und wann deine Kuendigung dazu spaetestens beim Arbeitgeber zugehen muss. Als fruehestens Eintrittstermin gisbt du dann den Tag nach dem an, zu dem du fruehestens kuendigen kannst. Zudem gibst du an, bis wann du die Kuendigung spaetestens einreichen musst. Sollte deine Kuendigungsfrist beispielsweise 4 Wochen zum Monatsende betragen also in etwa so: "Fruehester Eintrittstermin 1. April (bei Zugang meiner Kuendigung spaetestens am 3. Maerz, sonst 1. Mai)"
Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?
Wenn im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag keine andere Frist vereinbart ist, kannst Du mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen (§ 622 Abs. 1 BGB). Davon gehe ich jetzt bei meiner Antwort aus.
Bekommt Dein AG die Kündigung bis spätestens 15. Februar, kannst Du zum 15. März kündigen. Der früheste Eintrittstermin wäre entsprechend der 16. März.
Kündigst Du zum Monatsende, ist der früheste Eintrittstermin der 1. April, zum 1. März kannst Du nicht mehr fristgerecht kündigen.
Ich würde jetzt aber kein Datum in die Bewerbung schreiben. Wer weiß, wie lange es dauert, bis und ob Du ein Vorstellungsgespräch und einen Arbeitsvertrag bekommst.
Schreib in die Bewerbung, wie lange Deine Kündigungsfrist ist, da ist für den Betrieb klar erkennbar, was Dein frühester Termin sein kann.
Anders wäre es. wenn Du keinen Job hättest oder schon gekündigt wärst/hättest, da könntest Du ein Datum angeben.
In meinem Vertrag steht: „Es gilt für beide Vertragsparteien die gesetzliche Kündigungsfrist“
Die Kündigungsfrist geht aus deinem Arbeitsvertrag hervor.
Du mußt darauf achten, ob dort beispielsweise steht "4 Wochen zum Monatsende" oder so ähnlich. Dann müßtest du bis zum 28. Februar bzw. 01. März, da der 28. Februar ein Sonntag ist (beim jetzigen Arbeitgeber eingehend), zum 31. März (= 4 Wochen) kündigen.
Der früheste Eintrittstermin wäre somit der 01. April.
Du solltest etwas realistischer sein. Schließlich musst du dich noch vorstellen. Also 1. April mit dem Hinweis, dass es womöglich auch schneller gehen kann.