Kündigungsdatum - wann?

8 Antworten

Wenn dein Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre bestanden hat und die Kündigung vom AG ausgesprochen wurde, endet deine Beschäftigung am 30.04.2015. - Es ist in diesem Fall unerheblich, dass die Kündigung vom 12.02. erst am 16.02. bei dir eingegangen ist. - Dein Arbeitgeber hätte sogar noch die Möglichkeit gehabt dir noch bis zum 28. Februar zu kündigen, ohne dass die Zweimonatsfrist verletzt wird.

Dein letzter Arbeitstag ergibt sich aus der Rückrechnung - 30.04.2015 abzüglich deines restlichen, bis dahin erworbenen Urlaubsanspruchs, oder auch umgekehrt deiner Bringschuld durch vorab angeordnete betriebliche Ruhetage (beispielsweise durch schlechte Auftragslage).

homme  25.02.2015, 20:13

Fast hätte ich vergessen darauf hinzuweisen. - Wenn dein AG dir zum selben Termin - 30.04.2015 gekündigt hat, dann ist alles korrekt.

Im kündigungsschreiben wurde der 31.03. als fristgerecht angegeben

Da der Termin eben nicht fristgerecht ist wirst Du entweder den AG darauf ansprechen müssen der diese Kündigung schriftlich! zurück nimmt und eine Fristgerechte ausstellt oder Klage beim Arbeitsgericht erheben müssen.

Ansonsten wird diese Kündigung genauso wirksam wie sie geschrieben ist.

Jenni1982 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 11:11

Arbeitgeber habe ich bereits letzte Woche drauf aufmerksam gemacht, aber bisher keinen Eingang einer Korrektur :(

Maximilian112  25.02.2015, 11:18
@Jenni1982

Wie gesagt Arbeitsgericht!

Du brauchst keinen Anwalt dafür. Den müßtest Du selbst bezahlen. Auf dem Arbeitsgericht wird man Dir aber behilflich sein, Deine Klage zu formulieren.

Vermutlich wird es keine strittige Verhandlung geben. Der Richter wird in der Güteverhandlung durchblicken lassen, das Fristen einzuhalten sind.

Nachtrag: Du hast für diese Klage nur eine Frist von 3 Wochen!

Jenni1982 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 11:22
@Maximilian112

Tausend dank ... 3 Wochen ab Erhalt der kündigung, also 16.2.?

Ist ja nett, dass Du Dir die Mühe mit dem text machst, aber das Wichtigste ist doch: was steht in der Kündigung? Da MUSS ein Datum drin stehen, nicht das Datum des Briefes sondern "kündigen wir Sie.. zum.."

Und das guckst Du Dir an, ob es wirklich fristgerecht ist.

Warg1  25.02.2015, 10:25

Und btw: DU bist der Arbeitnehmer, DIR wurde gekündigt. Hier gilt NUR Deine 4. Angabe.

In der Kündigung kann jedes mögliche Datum stehen. Massgebend ist der Zugang der Kündigung, also der 16.2.

für eine kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist wenn das Arbeitsverhältnis 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines kalendermonats

Du hast es doch mit diesem Zitat selbst beantwortet. Die 4 Wochen Frist gilt für eine Kündigung vom AN

Maximilian112  25.02.2015, 11:08

ach kuck, meine Antwort ist wieder vorhanden :-)

Warg1  25.02.2015, 10:27

nein, es gilt das in der Kündigung angegebene Datum und es muss fristgerecht sein.

So kann man jemandem, der 4 Wochen K-Frist hat, auch zu einem Termin in 6 Wochen kündigen.

Zwar etwas ungewöhnlich, aber schon erlebt und von Anwalt abgesegnet.

Maximilian112  25.02.2015, 10:38
@Warg1

Ja natürlich muß die Frist stimmen!

Also im vorliegenden Fall mindestens 2 Monate, ergo zum 30.04.

Ein in der Kündigung angegebenes Datum muß ja nicht unbedingt richtig sein. Die Frage klingt ja auch genau so.

Jenni1982 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 11:06
@Maximilian112

Ja genau ... in der kündigung steht "fristgerecht zum 31.03.)

hallo Jenni1982 - in dem Kündigungsschreiben muß stehen, zu wann gekündigt wird. Also weder das Briefdatum noch das Empfangsdatum. Es muß irgendwas drin stehen wie 'hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgemäß zum etc etc.' Und diese Fristangabe ist dann entscheidend für eine Kündigugngsschutzklage.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, muß im Kündigungsschreiben auch sowas drinstehen wie 'Der BR wurde zur Kündigung ordnungsgemäß angehört und hat der Kündigung widersprochen/nicht widersprochen.

Man sollte auch drüber nachdenken, ob man (zwecks Abfindung) Kündigungsschutzklage einreicht (Gewerkschaft oder Rechtsanwalt). Zu dem Zweck mußt du aber binnen 2 Wochen nach Empfang der Kündigung schriftlich widersprechen und deine Arbeitskraft weiter anbieten.

Jenni1982 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 11:02

Im kündigungsschreiben wurde der 31.03. als fristgerecht angegeben