kündigungfrist 3 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres?
"(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate c) von mindestens acht Jahren 4 Monate d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres. "
was bedeutet das? Ich bin im Betrib seit 5 Jahren.
Bei eine heutige Kündigung, wann wäre mein Austritt Datum?
4 Antworten
kündigungfrist 3 Monaten zum Schluss des Kalendervierteljahres
Wenn dann heute dem AG die Kündigung zugeht, könntest Du zum 31.12. kündigen.
Hättest Du im Juni noch gekündigt wäre die Kündigung zum 30.09. möglich gewesen.
Du bevorzugst b)
Ja, da der Fragesteller genau dies gefragt hat wie es sich bei 3 Monaten Kündigungsfrist verhält, die Frage sogar noch extra in meiner Antwort zitiert 😉
Mein eintritts Datum ist 06.2013
da mittlerweile das 3.Quartal angefangen hat, kannst max. am 31.12. d.J. ausscheiden.
Dann sind 5 Jahre überschritten --> wäre 31.12. --> vom ArbG wohl so gedacht
ABER
Die Klausel ist hier ebenfalls unklar.
Die Einschränkung "zum Schluß des Kalendervierteljahres" bezieht sich, so wie das hier steht, allerdings nur auf die Beschäftigungszeit von mind. 12. Monaten.
Entweder, die Formulierung "zum Schluß des Kalendervierteljahres" steht bei jeder einzelnen Postion der Aufstellung oder sie wird durch das Wort "jeweils" eingeleitet.
Da die Klausel aus meiner Sicht auch hierbei unklar und damit unwirksam ist, greift die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
Damit ist eine Kündigung zum 31.08. möglich.
Wenn man sich § 622 BGB anschaut, dann sieht man, daß solche Fristen in Aufstellungen bei jeder einzelnen Position angegeben sind - das macht der Gesetzgeber nicht ohne Sinn...
Wenn man allerdings zu dem Ergebnis kommen würde, die Klausel nicht komplett als unwirksam anzusehen, könnte durch Auslegung die Kündigungsfrist 3 Monate, gerechnet vom Tag der Kündigung, betragen; das sollte man bei einem Rechtsanwalt prüfen lassen oder das Arbeitsgericht entscheiden lassen.
wann hast du dort angefangen zu arbeiten? Daraus resultiert auch die Kündigungsfrist.
Wo stammt die Kündigungsklausel her? Arbeitsvertrag (vermute ich) oder Tarifvertrag?
Die Klausel ist in sich unlogisch und damit unklar, wenn das Arbeitsverhältnis exakt 5 Jahre bestehen würde:
a) bis zu fünf Jahren - b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
Bis zu 5 jahren heißt - genau 5,0 Jahre ist auch umfasst
mindestens fünf Jahre heißt - 5,0 Jahre ist ebenfalls umfaßt
5 Jahre + 1 Tag = mindestens 5 Jahre
5 Jahre ./. 1 Tag = bis zu fünf Jahren
Du schreibst, daß Du 5 Jahre im Beschäftigungsverhältnis bist - genau 5 Jahre?
Beispiel:
Wenn Du am 01.01.2014 begonnen hättest und Du zum 31.12.2018 (Zeit wird gerechnet bis zum Ende der Kündigungsfrist) kündigen würdest, wäre sowohl a) als auch b) zutreffend = das geht aber nicht.
Wenn Du exakt 5 Jahre im Unternehmen beschäftigt bist, dann wäre m. E. die Klausel unwirksam und es greift die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Ist eine Klausel unklar und damit unwirksam gilt die gesetzliche Regelung.
Wenn Du mind. 5 Jahre + 1 Tag beschäftigt bist, dann gilt b), wenn Du weniger als 5 Jahre beschäftigt bist, gilt a).
Es kommt auf den genauen Tag an, wann Du angefangen hast.
Korrektur:
falsch: (Zeit wird gerechnet bis zum Ende der Kündigungsfrist)
richtig: Beschäftigungsdauer ist die Zeit zwischen Einstellung und Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber
Daher ist es um so wichtiger zu wissen, wann Du angefangen hast...
Ggf. kann man die Kündigung so zustellen, daß exakt 5 Jahre vorliegen und die Klausel damit unwirksam wäre.
Hallo,
ich denke das kommt darauf an, wie lange du schon in dem Betrieb arbeitest. Arbeitest du weniger als ein Jahr dort hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat. Arbeitest du 5 Jahre dort beträgt die Frist 6 Wochen etc etc, du hast es ja schon selber beschrieben.
Dann kommt es noch darauf an ob du jederzeit kündigen kannst oder nur zu bestimmten Zeitpunkten. Ich z.B. kann nur zum 1. oder 15. eines Monats kündigen.
Ich nehme einfach mal an dass du noch kein Jahr dort arbeitest, würdest du heute kündigen hast du eine einmonatige Frist, d.h. du wärest zum 04.08. raus.
Jedenfalls habe ich es so verstanden. Die Kündigungsfrist verschiebt sich dann nur noch je nachdem wie lange du dort arbeitest.
Liebe Grüße
Ich nehme einfach mal an dass du noch kein Jahr dort arbeitest, würdest du heute kündigen hast du eine einmonatige Frist, d.h. du wärest zum 04.08. raus.
Das wäre selbst bei einmonatiger Kündigungsfrist (die hier ja nicht vorliegt) falsch.
warum?
Weil der 4.8. nicht das Ende eines Monats ist!?
ja stimmt! habe erst später gelesen, dass der Fragesteller nur zum Ende des Monats kündigen kann. Habe das noch in einem Kommentar drunter gesetzt. Aber danke! Es stimmt aber, dass wenn man am 31.07. kündigt Ende August raus wäre. Oder bin ich da auf dem falschen Fuß?
Da hier nur zum Ende eines Quartales möglich ist, wäre eine Kündigung am 31.07. frühestens zum 31.12. möglich.
Zum 31.08. wäre bei einer Kündigungsfrist von einem Monat am 31.07. noch möglich.
kann nur zum 1. oder [...] eines Monats kündigen
Das wäre schon arg ungewöhnlich
warum ist das ungewöhnlich?
Weil Arbeitsverträge meistens so gestaltet sind, das sie bei ordentlicher Kündigung zum 15. und/oder Ende des Monats enden. Immer einen Tag des neuen Monats abrechnen zu müssen, würde bei der Abteilung, die die Gehälter abrechnet, semi-gut ankommen.
Okay, verstehe. Wahrscheinlich habe ich mich bei mir einfach nur verlesen bzw. habe ich es gerade nicht direkt vor Augen und es so hingeschrieben mit dem Gedanken dass es richtig ist. Danke für die Anmerkung.
Habe gerade gesehen, dass oben steht "Kündigung zum Monatsende", also kannst du - glaube ich - nur am Ende des Monats kündigen oder jetzt für Ende August bei einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wäre hilfreich zu wissen wie lange du dort arbeitest :)
Vielen Dank. 5 Jahre
Angenommen: exakt 5 Jahre beschäftigt:
Du bevorzugst b) - das würde ich als ArbG auch...
Und was ist mit a)? - das würde ich als ArbN bevorzugen...
Wenn exakt 5 Jahre Beschäftigungsverhältnis vorliegt würde a) und b) zutreffen - das darf aber nicht sein...
Daher unklar und unwirksam, wenn exakt 5 Jahre Beschäftigungsverhältnis vorliegt - hier müsste man das Eintrittsdatum kennen und könnte es dann ggf. zur Kündigung nach der gesetzlichen Regelung nutzen (4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats)...
Fragesteller gab an, 5 Jahre beschäftigt zu sein - das müste man genau prüfen - vielleicht hat er noch Glück...
Ich befürchte allerdings, daß es tatsächlich 5 Jahre + x Tage sind und damit hättest Du natürlich recht...