Haustier mündliche Zusage wiederrufen geht das?
Unsere Vermieterin hat uns mündlich zugesagt eine Katze zu halten obwohl im Mietvertrag Verbot steht. Jetzt nach 6 Wochen hat die Katze sich eingelebt und Sie möchte dass die Katze wieder weg kommt. So mit einem Tier umzugehen fassungslos. Was können wir machen ohne etwas schriftliches. 2 Zeugen gegen einen?
12 Antworten
Sie können die Fortsetzung der Duldung vor Gericht einklagen, falls die Vermieterin Ihnen eine förmliche Abmahnung zukommen läßt die Wohnungskündigung androht.
Ein Richter hört sich geduldig die gegenseitigen Vorträge und Zeugenaussagen an, würdigt die Gründe für die Widerrufung der Genehmigung zur Katzenhaltung und fällt dann ein Utrteil.
Die unterlegene Partei trägt die Kosten je nach der Entscheidung des Gerichtes.
Da im Mietvertrag ein Verbot ausgesprochen wurde, wird die mündliche Zusage leider nicht viel Gewicht haben.
Ist schon klar, trotzdem wird es schwierig werden.....
Was aber nicht bedeutet, dass man sich ohne Zustimmung des Vermieters ´ne Katze anschaffen kann. Hat der FS ja auch nicht getan, aber er kann es blöderweise nicht nachweisen.
Die Zustimmung kann Dein Vermieter widerrufen, aber er muss schon wichtige Gründe dafür haben bzw. nennen.
Wenn ihr tatsächlich die Zustimmung hattet, kann der Vermieter diese nur mit wichtigem Grund widerrufen. Wie ist denn diese Zustimmung erfolgt? Und wie wird der Widerruf begründet?
weil andere vermieter auch eine haben wollen
Das ist kein Grund. denen kann er ja einfach die Zustimmung verweigern. E gibt kein Gewohnheitsrecht. Man kann ohne weiteres begründen, dass ein Haustier geduldet wird, aber nicht mehrere.
Ihr hättet die Duldung in euren Mietvertrag schriftlich eintragen lassen sollen.
viele Vermieter machen das und mit teilweisen Auflagen, woran der Mieter sich halten muss.
Sorry, wenn ich von vornherein schon weis, dass im Mietvertrag keine Katzen genehmigt sind, dann suche ich mir eine Wohnung wo man Tiere halten darf.
Generell ist es nicht verboten, aber der Vermieter kann es trotzdem nicht erlauben, was ist das dann für ein Verhältnis Mieter / Vermieter, wenn man sich da anlegt.
Ein generelles Haltungsverbot im Mietvertrag ist ungültig!