Verliert eine mündliche Zusage auf lebenslanges Wohnrecht ihre Gültigkeit?
Der Hausbesitzer hat mir mündlich ein lebenslanges Wohnrecht zugesagt. Es liegt weder eine schriftliche Vereinbarung noch ein Eintrag im Grundbuch vor. Jetzt will er das Haus verkaufen.
8 Antworten
Die mündliche Zusage ist absolut wertlos.
Allerdings würde der Käufer, Deinen Mietvertrag quasi mitkaufen.
Die mündliche Zusage REICHT NICHT!
Zitat:
Das Wohnrecht bedarf der notariellen Beurkundung und Eintragung ins
Grundbuch. Die Eintragung erfolgt als „beschränkte persönliche
Dienstbarkeit“ in Abteilung II des Grundbuchs.
Quelle: https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/faq/wohnrecht.html
Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten, oder?
Auf ein lebenslanges Wohnrecht kannst Du Dich nur berufen, wenn ein solches im Grundbuch eingetragen ist.
So ist es!
Sowas sollte man immer schriftlich machen. Sonst wird es schwierig, das zu beweisen. Außer du hast Zeugen. Dann solltest du dir einen Anwalt nehmen.
Damit ist die Zusage auch Wertlos
Der Käufer kann sich daran halten muss es aber nicht