Welche bedingungen müssen erfüllt werden damit man das kfz trotzdem nach einer erbausschlagung behalten darf?
Ich habe online schon geschaut und habe herausgefunden das man durch besondere Umstände das kfz behalten darf, trotz einer erbausschlagung, z.B durch eine Schenkung mit Zeugen usw? Kann mich da wer aufklären? Das auto wurde nach dem tot umgemeldet auf mich( genauere Infos gibt es bisher nicht)
6 Antworten
Das auto wurde nach dem tot umgemeldet auf mich.
Was natürlich nicht erlaubt war.
Man kann nicht das Erbe ausschlagen und ein Fahrzeug das zur Erbmasse gehört einfach auf seinen Namen ummelden.
Außerdem wundert mich der Sachverhalt, dass jemand ein Auto das er geschenkt bekommt weiterhin im Besitz des ehemaligen Eigentümers lässt und diesen auch noch die Versicherung und Steuer zahlen lässt bis zum Tode.
Und so wird es auch das Nachlassgericht sehen.
Ein Fahrzeug kann man auch im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen - ist also kein Beweis.
Also das erbe wird in ca 4 Wochen ausgeschlagen, habe mich wohl nicht so präzise ausgedrückt... Die kfz steuern usw habe ich bezahlt.
Die Kfz-Steuer zahlt der Fahrzeughalter.
Nach deinem Text geht nicht hervor, dass du als Fahrzeughalter im Kfz-Schein eingetragen bist
Wenns auf deinen Namen zugelassen wurde, konnte das ja wohl nicht ohne die Zustimmung des späteren Erblassers geschehen, also gehörte es dir schon zu seinen Lebzeiten und fliesst dadurch nicht in die Erbmasse ein.
so sehe ich das.
LG Opa
wenn Du ausschlägst, erbst Du gar nichts ...
wenn das Auto vor dem Tod geschenkt wurde, fällt es nicht in die Erbmasse und hat auch mit der Ausslagun nichts zu tun ... Die Schenkung müsstest Du aber beweisen ...
Achso die kfz Versicherung / steuern habe ich bezahlt, bringt das mich irgendwie weiter? ( Sie bekommen aufjedenfall den Stern:) )
Es gäbe nur Zeugen ( aus der Familie ) sind die Zeugen rechtskräftig ?
wenn es zum Streit kommt, müssen die Zeugen auch bereit sein, die Schenkung nötigenfalls vor Gericht zu bezeugen
Genau so wie sie die Frage beantwortet haben meinte ich es auch. Könnten Sie mir weitere Gründe nennen wie das kfz aus der erbmasse fällt ? Und wie ich es beweisen könnte das mir das kfz geschenkt wurde ? .
Ich wäre auch sehr überrascht wenn soetwas tatsächlich möglich sein sollte.
Ich hoffe die Ausschlagung ist bereits erfolgt andernfalls besteht die Gefahr, dass durch die Ummeldung des KfZ das Erbe angenommen wurde.
Wieso möchtest du denn das Erbe ausschlagen? Ich denke nicht, dass das möglich ist das Auto in so einem Fall zu behalten.
wenn das Auto zur Erbmasse gehört ist es bei Ausschlagung weg ..
Das auto stand auf dem Hof des verstorbenen da wir kein platz hatten das kfz unterzustellen .