Möbelkauf Kaufvertrag Rücktritt

4 Antworten

Deine Chancen auf einen Rücktritt sehen sehr schlecht aus.

Ob die Maße in deine Wohnung passen oder nicht, ist prinzipiell mal dein Problem. Sofern vom Einrichtungshaus keine Vermessung vorgenommen wird, ist dieses dafür auch nicht haftbar.

Weiter steht dir im Geschäft kein Rücktrittsrecht zu.

Wenn du nun erkannt hast, dass du zu recht hohen Preisen gekauft hast, ist das auch dein Problem, sofern es sich nicht wirklich um Wucher handelt. Davon ist hier jedoch nicht auszugehen.

Vor Gericht hättest du schlechte Karten und würdest aller Wahrscheinlichkeit nach verlieren.

inlinerwinter 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 16:54

Danke Interesierter;klar dazu wird kein Möbler zum Ausmessen kommen-ne Küche ist was anderes.Die Einrichtungsberaterin-Fachfrau-würde sich Ihren eigenen Vorschlag sicherlich so nicht stellen,denn 1 Couchteil mittig quer im Zimmer sollte Raumteilerwirkung haben,das Gegenteil ist,es versperrt,bleiben so 50cm Durchgang zum Schrank,man sieht auf Rücken der Couch,zudem ist Couch-Rücken angesagt wenn ich Ausziehtisch benötige(so 8x pro Jahr).Hat die Beraterin im Möbelgeschäft vorgeführt,wie einfach das geht.In der Wohnung sieht das allerdings anders aus.Diese Gegebenheiten wußte Sie.Für Sie zählte nur ein Kaufabschluß,denn nur dafür bekommt Sie Provision,man hat mir gesagt,Sie bekommen eben kein festes Gehalt.Hätte halt nie Unterschreiben dürfen,wenn auch zur Unterschrift gedrängelt,sowie Aktion läuft heute aus.Die Aktionen laufen heute noch,in anderen Worten.Man wird hier mehr als gelinkt. ,getäuscht.Die Grenze wir schon überschritten.Die Verbraucherzentralen haben lange Listen,das hier was nicht stimmt.Mir dürfte es leider nicht helfen.Zu den Preisen;für die 2 Teile wurde 7800.-genannt,dann wurde bzgl.Werbeaktion 500.-Abwrackprämie und bis zu 35% Rabatt von Beraterin verdeckt rumgerechnet.Sollte dann 4500.-EUR kosten.Nach Recherchen(andere Beraterin im gleichen Haus) sollten Diese 4600.-EUR kosten!!!! Das ist doch nicht Ok.Der Möbler geht auf nichts ein,besteht auf den Kaufvertrag.Werde diesen wohl eingehen müssen.Für mich eigentlich eine unrechtmäßige Vorgehensweise,man lernt nie aus.Gruß Inlinerwinter

@ inlinerwinter

Du solltest dir eine Auskunft von einem Anwalt holen.

Normalerweise misst man selber aus, bevor man für Möbel unterschreibt

Eigentlich eine Falschberatung wie nicht übliche Geschäftsbedingungen.

Hast du dir die AGB nicht vorher durchgelesen? Bei Unterschrift hast du doch die Bedingungen akzeptiert.

inlinerwinter 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 13:09

Danke Turbomann,wollten ja nur mal schau'n,habe mich auf Grund eines Werbeflyers ködern lassen.Hier liegt einiges vor was nicht Ok ist.Werde einen Anwalt nehmen,bin zwar kein Rechtsstreitler.Mal sehen welche Chancen eingeräumt werden.Noch schönen Sonntag.

das wird per saldo auf "lehrgeld zahlen" für dich hinauslaufen. da es wahrscheinlich keine maßgefertigte couch ist (ist hier ja auch paradox) kannst du nur anbieten, dass du eine gewisse summe als stornogebühr bezahlst. vermutlichlich wirst du noch mehr geld verleiren, wenn du es abnimmst und versuchst, es weiter zu verkaufen.

inlinerwinter 
Beitragsersteller
 07.11.2014, 17:57

Hallo akino47; wird so kommen mit dem Lehrgeld,von Anfang an:über Werbeaktion geködert gleich Kundenfang-Kaufvertrag unterschrieben und damit verloren-gehen auf nichts ein-nicht über Stornogebühr -soll/muß KV erfüllen-also keine üblichen Geschäftsbedingungen-hier wurde man mehr als gelinkt-eigentlich hat der Möbler schon die Grenze überschritten....aber man wird nichts machen können

akino47  07.11.2014, 18:02
@inlinerwinter

lass das am besten mit allen details von einem anwalt prüfen. aber du hast weder ein haustür- noch ein internetgeschäft abgeschlossen, also deswegen allein schon mal kein rücktrittsrecht. und dann wird es schwer, dem verkäufer grobe fehler nachzuweisen, die vor gericht standhalten.

"werbeaktion-köder" ist kein objektives argument und mangelhafte beratung kannst du auch nicht bringen, weil du ja mit deiner stellplatz-idee gekommen bist und die verkäuferin behautpen kann, dass diese frage vom kunden geklärt war.

deswegen meine these mit dem lehrgeld, aber ich drücke dir trotzdem die daumen, dass ein guter anwalt dir helfen kann. aber der macht es auch nicht für umsonst, also was kommt am ende raus?

nein, sieht alles eher schlecht aus