Kann ich vom Kaufvertrag der Markise zurücktreten?
Habe mir eine Luxus-Markise bei einem renommierten Fachhändler gekauft. Kostenpunkt ca. 7000.- Euro, aber noch nichts bezahlt. Der Fachhändler war vor Ort und hat die Situation auf der Dachterrasse begutachtet. Als die Markise (ca. 300kg) geliefert wurde, meldete der Monteur erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Loggia für das Gewicht an. Zu einer Montage kam es nicht, die Markise wurde in der Einfahrt abgeladen.
Ich habe danach privat einen Baustatiker bestellt, der nach seinen Berechnungen eine Montage nicht freigibt.
Welche Rechte habe ich nun? Bin ich falsch beraten worden, oder hätte ich vor Abschließen des Kaufvertrages mich sachkundig machen sollen? Kann ich evtl. vom Kaufvertrag wegen Irrtums etc. zurücktreten etc.?
7 Antworten
Gibt der Statiker die Markise nicht frei, oder deren Verankerung bzw. dein Haus?
Die Frage ist doch willst du dann nicht lieber eine entsprechende Konstruktion schaffen, an der man die Markise befestigen kann?
Weiterhin stellt sich die Frage was dein Statiker das berechnet hat. Markisen sind schon speziell und die großen haben normalerweise eine Wettersteuerung. Fall der Statiker das nicht weiß und mit Windlasten wie bei einem nicht demontierbarem Vordach rechnet, dann erhält er natürlich utopische Werte.
Ganz so einfach wie viele andere hier sehe das nämlich nicht. Ich bin zwar rechtlich nicht bewandert, allerdings sieht es für mich stark danach aus, dass dir sowohl Planer als auch Bauüberwacher fehlen - während du selbst das Fachwissen nicht hast.
Es kann nämlich auch passieren, dass der Statiker am Ende sagt "ach so, bei Unwetter fährt die Markise automatisch ein, diese Information habe ich nicht erhalten" und dann kommt er zu einem anderen Ergebnis
Dann will der Statiker Geld für 2 x rechnen und der Markisenverkäufer hat vor Gericht Recht, dass seine Markise montierbar war...
bei der Summe würde ich zunächst einen Rechtsanwalt konsultieren welche rechtlichen Schritte wie Rücktritt usw. möglich sind.
Dann aber besser noch direkt mit dem Hersteller die Klärung suchen.
Und ggf. den Statiker fragen wie man das ganze alternativ standsicher bekäme.
Mal im Ernst, mal plant nicht 7000 € für eine Markise ein, bezahlt dann noch ein Statiker und sagt denn "ich verzichte auf die Markise" - wenn man soviel Geld dafür aufbringen will, ist es einem wichtig und versucht das Projekt dennoch umzusetzen auch wenn es jetzt etwas Zusatzaufwand bedeutet.
Wie wir?
ICH bin Fachmann und daher weiß ich ja eben, dass Markisen etwas Spezielles sind - ich 2/3 der Fachkollegen würden das im ersten Anlauf falsch machen, da bin ich ziemlich sicher.
Nach meiner Ansicht gehört es zu einer Fachberatug vor Ort dazu, den Kunden zu informieren, dass ob des hohen Eigengewichtes der Markise eine Überprüfung durch einen Statiker zumindestens angeraten wird.
Denn für den Kunden dürfte bei Bestellung sicherlich nicht bekannst sein, wieviel die Markise wiegt.
War mir auch nicht bekannt, denn es war eine Sonderanfertigung mit Sondermaßen. In den Katalogen stand nichts von Gewichten ...
Vielleicht kann Dir der Verbraucherschutz Antwort geben.
Bei Tony Hawk's Skateboarding gabs eine Aufgabe die hieß "Mach einen Bluntslide auf der Markise". Der dürfte bei dir wohl nicht zustande kommen :-)
Worauf lautet der KV? Nur auf die Markise, also rein Material? Oder auch die Montage?
inkl. Montage. Die will er ja nachholen mit einem anderen Monteur. Mein Statiker rät mir aber dringend davon ab, da die Sicherheit und Tragfähigkeit nicht gewährleistet ist und mit großem Sachschaden und/oder Personenschaden gerechnet werden muss ...
Den Baustatiker als Sachverständigen nutzen und den Verkäufer bitten vom Vertrag zurückzutreten.
Kannst du das nachweisen dass der Händler vor Ort war und gesagt hat das geht?
ne kann ich leider nicht nachweisen, aber ich habe eine Email, wo er schreibt "er hat keinerlei statische Bedenken". Daraus geht ja auch implizit hervor, dass er ja mal vor Ort gewesen sein muss, wie soll er das sonst sagen können ...
lol, du kannst davon ausgehen, dass der Statiker alle relevanten Informationen wie Wettersensor etc. berücksichtigt hat ;-) ... . Der ist schließlich kein Laie wie wir. Bauliche Änderungen sind nicht erlaubt, da ich in einer Eigentümergemeinschaft lebe.