Sofa - Reklamation - Wartezeit - Rücktritt?
Hallo,
habe bei Segmüller ein Sofa gekauft, in der Garantiezeit von 2 Jahren brach dieses im Rahmen ( nicht nicht vom... ;) ) ...sondern da mein Ex- sich auf das Sofa geschmissen hatte.
Segmüller tauschte das Sofa aus, da es aber sich bei dem Sofa um 2 Teile handelt, musste ich das andere Teil auch reklamieren, da dies nicht mehr mit dem neuen Teil zusammen gepasst hatte (Höhe des Sofa, Verbinungdslöcher für Bolzen).
Jetzt wurde ich schon ca 5 Monate hin gehalten,wann das neue Teil kommt. Jeweils 2 Termine für verschiede KW. Segmüller wollte sich melden, warte darauf seit 2 Wochen. Habe bereits angerufen, aber immer noch keine Rückmeldung.
Welche Rechte habe ich? kann ich jetzt noch vom Kaufvertrag zurück treten ? Was kann ich tun?
4 Antworten
Es kommt auf die Garantie an, was sie alles umfast! Eventuell hat Segmüller das Sofa ja nur Kulanterweise getauscht. Würde vorsichtig mit überhöhten Forderungen sein, nicht das es eventuell nach hinten los geht!
Sofa ist ein Sitzmöbel,kein Trampolin.Würde deinem Ex eine Rechnung schicken und nicht dem Möbelhaus.
Aber da du auch den Namen des Möbelhaus erwähnst und ein Angestellter liest hier mit,kann sich das mit der Nachlieferung schon erledigt haben.
Vermutlich können die das passende Gegenstück gar nicht mehr beibringen. Du solltest ins Geschäft gehen und mit denen sprechen. Vom Kauf zurücktreten müsste schon noch klappen, aber besser ist es, du redest mit denen vor Ort. Ein halbes Sofa nützt dir ja nichts.
Also =)
Rein rechtlich gesehen hast du NOCH keine Möglichkeit vom KV zurück zu treten, da der Gesetzgeber dem Händel die Möglichkeit gibt, 2x nachzubessern. DU allerdinsg darfst entscheiden ob NEUware oder Reparatur haben möchtest. In der "Verhältnissmäßigen Wartezeit" kannst du nichts machen. 5 Monate ist allerdings alles andere als "üblich". Setze fristen. Deine Möglichkeiten sind in dem Fall zunächst. Kaufpreisminderung. Zudem steht dir eine Aufwandsentschädigung zu. Zb das anrufen, das dort hinfahren zum Möbelhaus. ect bla bla. Kannst du Segmüller pinebel in rechnung stellen. Ebenso hast du das Rechts gleichwertige Ware zu erhalten, solange DU damit einverstadnen bist. (Ausfallentschädigung) Wichtig! DU musst Fristen setzen, erst nach Ablauf dieser Fristen hast du rechtlich bessere Möglichkeiten. Du solltest alelrdings nicht so hausieren damit, dass dein Freund sich darauf geschmissen hat, da dies keine übliche Nutzung des Gebrauchsgegenstandes ist. Erkennen die aber die Rekla an! Gib Gas mach den Feuer unterm hinter... Finden die immer sehr lustig, wenn Kunden über Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt sind.