Rechtsstreit in der Steuererklärung absetzbar? (Rücktritt von Kaufvertrag)?
Ich hatte einen Rechtsstreit, bei dem der Autoverkäufer unter arglistiger Täuschung versucht hat, Geld zu machen. Jedenfalls kam es zum Rechtsstreit: Ich wollte von Kaufvertrag zurücktreten, doch der Autohändler hat Insolvenz angemeldet und ich bin mitsamt Schadensersatzforderung und Zweitschuldnerrechnung auf ca. 4.500€ Kosten sitzen geblieben.
Die Versicherung hat (begründet) keinen Cent von allem übernommen.
Kann ich nun meine und/oder seine Anwaltskosten, die Gerichtskosten, meine Schadensersatzforderungen steuerlich absetzen?
Zivilprozesse kann man wohl unter Umständen absetzen, aber ob jetzt mein (überwiegend durch meinen Außendienst-Beruf beruflich genutztes) Fahrzeug-Rechtsstreit davon betroffen ist, habe ich so konkret nicht gefunden.
Jemand da, der helfen kann?
3 Antworten
Wenn das Fahrzeug zwingend beruflich genutzt und ev sogar in der Steuererklärung entsprechend gemeldet ist kann das durchaus sein.. Ist aber vom Steuerberater abhängig denn der kennt deine individuellen Gegebenheiten und kann dir das beantworten.. als aussergewöhnliche Belastung vieleicht.. kommt aber auf den Einzelfall an..
Nein, diese Kosten kann man in der Steuererklärung nicht geltend machen.
Wenn das Fahrzeug nicht grade Betriebsvermögen ist, wird da keine Chance sein.