Mobbing am Arbeitsplatz - muß der Arzt eine Meldung an die BG machen?

7 Antworten

Die Bg entschädigt als gessetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfälle und Berufskankheiten. Mobbing ist derzeit noch keine anerkannte Berufskrankheit. Deshalb ist eine Meldung durch den hausarzt nicht erforderlich. Würde es sich bei Mobbing um eine Berufskrankheit handeln wäre jeder Arzt sogar gesetzlich verpflichtet, eine meldung bei der zuständigen BG zu machen. Ich würde aber empfehlen, den Mobbing-Sachverhalt an den Betriebs-oder Personalrat oder an dioe Gleichstellungsbeauftragte zu melden. Die können dann unterstützen und für Abhilfe sorgen.

wird auf den individuellen Fall draus ankommen, frag am Besten deinen Arzt...

Ja!!!!! Mobbing ist eine arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr /Erkrankung . Diese Meldung muss die Krankenkasse machen, wenn anhand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes ICD-10 Schlüssel Z56 erkennbar ist . Ist geregelt im §20 SGB V in Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung der gesetzlichen Krankenversicherungen und den Berufsgenossenachften. Das ist bei der BG im SGB VII geregelt. Setzt keiner um, da nicht gewollt?? www.mobbingselbsthilfe.de

Schweigepflicht !!!! Der Arzt darf ohne dein Einverständnis nichts sagen. Du hast ja keine Krankheit, die andere gefährden kann.

nein ärztliche schweigepflicht!! er darf es garnicht

Lifthrasil  08.10.2009, 10:03

Richtig, er darf niemanden etwas über Dich sagen.