Wie lange hat die Berufsgenossenschaft Zeit, um auf einen Widerspruch zu antworten?
Hallo, einen guten Tag wünsche ich,
hier meine Frage: ich habe 2012 einen Arbeitsunfall erlitten, war 6 Monate krank, lief aber auch alles über die BG. Danach kam ein Ablehnungsbescheid, darauf antwortete ich aber innerhalb von 2 Wochen und legte Widerspruch ein.
2016: wieder ein Arbeistunfall (seit ca. 3 Monaten krank, wegen der gleichen Sache), nun soll ich zu einem Vertrauensarzt.
Dies ist ja alles soweit okay, nur habe ich nach meinem Widerspruch im Jahr 2012 nichts mehr von der BG gehört, da es aber jetzt wieder zu einem AU kam, wird jetzt geprüft, ob der Unfall vom Jahr 2016 einen Zusammenhang mit dem Unfall aus dem Jahr 2012 hat.
4 Jahre hatte die BG Zeit, um den Widerspruch aus dem Jahr 2012 zu bearbeiten!
Meine Frage: darf die BG überhaupt noch sagen:,,ne war kein Arbeitunfall!" Oder ist das verjährt? Wird das jetzt automatisch als Arbeitsunfall gewertet? Denn ich habe ja auch ohne Fristsetzung nur ein Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen, tu ich dies nicht, ist es eine stillschweigende Zustimmung. Die Berufsgenossenschaft hatte aber jetzt sogar 4 Jahre Zeit und bis heute kam nichts!
1 Antwort
Hoi.
Der erste Unfall wurde mit Bescheid abgelehnt. Dagegen hast du Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch hätte beizeiten bearbeitet werden müssen.
Nach dem
§ 88 SGG
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2)
Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.Kannst du den beweisen, dass du überhaupt einen Widerspruch eingelegt hast? Hast du damals den Widerspruch mit Einschreiben oder Postzustellungsurkunde o.ä. verschickt?
Wenn nicht, ist die Ablehnung rechtskräftig geworden.
Jetzt ist der zweite Fall zu prüfen. Solange du aber keinen Bescheid hast, weder Ablehnungs- noch Rentenbescheid, läuft auch keine Frist.
Du solltest dir überlegen, Hilfe zu suchen: VdK, SozVd, Gewerkschaft oder einen Anwalt - dieser Fall scheint etwas komplizierter zu werden.......
Ciao Loki
Nein, da der Widerspruch noch offen ist, wird es jetzt (endlich) eine Überprüfung deines Einwandes geben und entweder wird der Arbeitsunfall anerkannt oder ein ablehnender Widerspruchsbescheid gefertigt. Gegen diesen müsstest du dann Klage beim Sozialgericht einlegen.
Du bist also noch mittendrin im Verwaltungsverfahren/Entscheidungsprozess, ob dein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Aber die vier Jahre sind echt der Hammer - sowas hört man nicht oft.
Alles klar und nochmal danke.
Findes es auch eine frechheit denn wie gesagt ich habe ohne frist ein jahr zeit und andersrum gibt es überhaupt keine frist.
Wenn mans so nimmt kann die BG ja nie antworten und wenns dann wirklich zur arbeitunfähigkeit kommen würde durch eine krankheit kann man das ja noch immer ablehnen.
Mit freundlichem gruß
Kevbrauchthilfe^^
Naja, dass stimmt so nicht. Nach diesem §88 SGG kann man eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einlegen. Dort zwingt dann das Gericht die BG zur Vorlage einer Entscheidung. Diese Klagen dauern auch nicht lange - das Gericht legt Wert auf sehr schnelle Bearbeitung solcher Klagen.
Nur musst eben du als Verletzter das machen - und das weiss eben kaum einer.....
Du hast das Expertensternchen verdient!!
Vielen dank! Ja den beweis das der wiederspruch eingegangen ist habe ich und gestern wirde mir dies auch nochmal von der BG telefonisch bestätigt.
Wie oben von dir verfasst muss es "beizeiten bearbeitet" werden, ist es aber nicht wie man an den 4 jahren erkennt^^ also ist es doch dann klar😂 heißt es jetzt nicht eigentlich automatisch das es als arbeitsunfall anerkannt wird?