Folgebescheinigung oder erst?
Ich bin seit längerem leider immer wieder krank. Nun war ich nach einer kurzen Krankmeldung von Arzt A (Ersatz für Hausarzt weil war im Urlaub) für 1 Tag arbeiten. Danach wurde ich von Arzt B (eigentlicher HA) krankgeschrieben . Mein AG möchte hierfür aber eine folgebescheinigung und begründet das ein arztwechsel kein Grund für ne erstbescheinigung darstellt.
Mein Arzt sagt, nix da folgebescheinigung weil ich arbeiten war 1 Tag zwischen den Bescheinigungen ... kann mir bitte jemand helfen wer richtig liegt ?
4 Antworten
nein da gibts keine Folgebescheinigung. Erstbescheinigung ist richtig, zum einen weil du gearbeitet hast, aber auch weil du bei deinem richtigen Hausarzt "erstmalig" warst.
dein Arbeitgeber muss, damit er die beiden Krankmeldungen aufeinander anrechnen kann, bei deiner Krankenkasse eine Zusammenhangsüberprüfung beauftragen. eigentlich müsste er das wissen. scheinbar ist der aber nicht sehr helle 🙄
Erstbescheinigung ist richtig, da du einen Tag gearbeitet hast. Wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt, muss der AG nur 6 Wochen Lohn zahlen für alle Bescheinigungen, über 6 Wochen zahlt die KK.
Ist es eine neue oder andere Krankheit für die AU, zahlt der AG erneut für 6 Wochen Lohn, das sind sicherlich seine bedenken.
Gleiche Krankheit ?
Möglicherweise liegt bei gleicher Erkrankung ein missglückter Arbeitsversuch vor.
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Dein Arbeitgeber kann dies über die Krankenkasse klären lassen.
Dennoch gilt bei gleicher Erkrankung werden die AUB-Zeiten hinsichtlich des Lohnfortzahlungsanspruches zusammengerechnet
Natürlich, aber nicht durchgängig, sondern mit 1 Tag Unterbrechung.Es handelt sich um zwei getrennte Erkrankungen. Für die Lohnfortzahlung bedeutet das 1 Tag länger Anspruch.
Früher hat man das als durchgängig betrachtet, eben als "missglückten Arbeitsversuch", aber das hat man schon vor über 10 Jahren abgeschafft. Der Begriff schwirrt aber noch in einigen Lohnbüros rum :-)
Frage bei der Krankenkasse nach!
Das ist immer richtig!
Den Begriff "missglückter Arbeitsversuch" gibt es schon lange nicht mehr. Da ein Tag Arbeitsleistung erbracht wurde, handelt es sich um eine Erstbescheinigung - auch bei derselben Diagnose. Den Zusammenhang kann der AG über die KK klären lassen.