Folgebescheinigung oder erst?

4 Antworten

nein da gibts keine Folgebescheinigung. Erstbescheinigung ist richtig, zum einen weil du gearbeitet hast, aber auch weil du bei deinem richtigen Hausarzt "erstmalig" warst.

dein Arbeitgeber muss, damit er die beiden Krankmeldungen aufeinander anrechnen kann, bei deiner Krankenkasse eine Zusammenhangsüberprüfung beauftragen. eigentlich müsste er das wissen. scheinbar ist der aber nicht sehr helle 🙄

Erstbescheinigung ist richtig, da du einen Tag gearbeitet hast. Wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt, muss der AG nur 6 Wochen Lohn zahlen für alle Bescheinigungen, über 6 Wochen zahlt die KK.

Ist es eine neue oder andere Krankheit für die AU, zahlt der AG erneut für 6 Wochen Lohn, das sind sicherlich seine bedenken.

Gleiche Krankheit ?

Möglicherweise liegt bei gleicher Erkrankung ein missglückter Arbeitsversuch vor.

.

Dein Arbeitgeber kann dies über die Krankenkasse klären lassen.

okieh56  19.06.2018, 19:58

Den Begriff "missglückter Arbeitsversuch" gibt es schon lange nicht mehr. Da ein Tag Arbeitsleistung erbracht wurde, handelt es sich um eine Erstbescheinigung - auch bei derselben Diagnose. Den Zusammenhang kann der AG über die KK klären lassen.

KHSchindelar  19.06.2018, 21:14
@okieh56

Dennoch gilt bei gleicher Erkrankung werden die AUB-Zeiten hinsichtlich des Lohnfortzahlungsanspruches zusammengerechnet

okieh56  19.06.2018, 21:20
@KHSchindelar

Natürlich, aber nicht durchgängig, sondern mit 1 Tag Unterbrechung.Es handelt sich um zwei getrennte Erkrankungen. Für die Lohnfortzahlung bedeutet das 1 Tag länger Anspruch.

Früher hat man das als durchgängig betrachtet, eben als "missglückten Arbeitsversuch", aber das hat man schon vor über 10 Jahren abgeschafft. Der Begriff schwirrt aber noch in einigen Lohnbüros rum :-)

Frage bei der Krankenkasse nach!

okieh56  19.06.2018, 19:59

Das ist immer richtig!