Vorteil der Berufsgenossenschaft gegenüber normaler Krankenkasse?

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Hallo,

zwischen den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es wesentliche Unterschiede:

Krankenversicherung (SGB V): alle Leistungen müssen wirtschaftlich und notwendig sein; bei Arznei, Heil- und Hilfsmitteln gfallen Zuzahlungen an; wenn man als Azubi/Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, ist das Krankengeld niedriger als das Verletztengeld der Unfallversicherung

Unfallversicherung (SGB VII):

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__26.html

die Unfallversicherung hat Leistungen mit allen geeigneten Mitteln zu erbringen (also umfangreicher als in der Krankenversicherung); Zuzahlungen fallen nicht an; bei bleibenden Schäden besteht ggf,. Anspruch auf eine Rente oder Umschulung

Bei Leistungen der Privatversicherung sind immer die vertraglichen Regelungen entscheidend.

Gruß

RHW

RHWWW  23.06.2013, 21:16

Danke für den Stern!

Es besteht ein erheblicher Unterschied, abgesehen davon, dass du bei der BG keine Zuzahlungen leisten musst. Die Wartezeit bekommst du ja bescheinigt, und wird von deinem Arbeitgeber bezahlt.

Stellt sich nach einem Arbeits- oder Wegeunfall heraus, dass ein bleibender Schaden entstanden ist, wird eine Minderung der Erwerbsfäfigkeit (MdE) dokumentiert. Ab einer MdE von 20 % würdest du eine Unfallrente erhalten.

Du kannst es dir also nicht aussuchen, wer die Kosten nach einem Unfall trägt.

Hallo, grundsätzlich würden die Behandlungskosten ja von Deiner Krankenkasse (KK) übernommen. Da es sich um einen Wege-/Arbeitsunfall handelt, wird Deine KK bei der BG Regreß nehmen und der BG die ganzen Behandlungskosten wieder zurückfordern.

Es ist im Interesse der BG, wenn Du gleich den D-Arzt aufsuchst, weil der evtl. auch eine andere (günstigere) Entlohnung erhält, weil er ja regelmäßig für die BG tätig ist. Bis zur Abschaffung der Praxisgebühren sind diese in Fällen der BG auch weggefallen, wie auch die Zuzahlungen zu Medikmenten bei BG-Schäden entfallen. Es hat also auch Vorteile für Dich.

Hoi.

Vorteile? Der Arzt ist wesentlich besser ausgebildet. Keine Zuzahlungen für Behandlung oder Medikamente. Fahrtkosten werden erstattet - auch wenn du mit eigemen Auto fährst.... Physiotherapie satt.

Bei einer eher kleinen Verletzung wie deiner und einem typischem Heilverlauf merkst du keinen Unterschied zwischen dem D-Arzt und einem Hausarzt.

Sollte sich aber die Wunde entzünden mit Blutvergiftung und so weiter, wirst du dir wünschen die bgliche Heilbehandlung zu bekommen.

Verletztengeld ist höher als Krankengeld. Berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung wird bezahlt. Lebenslange Rente bzw. Witwen- und Waisenrente. Umbauten in Wohnung oder Haus werden bezahlt.

Ciao Loki

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert oder die Behandlung ohne Arbeitsunfähigkeit länger als 2 Wochen ist das bg-liche Heilverfahren (D-Arzt) vorgeschrieben, das Du beim D-Arzt länger wartest als beim Hausarzt ist eher ungewöhnlich, eigentlich ist es andersherum die Regel. Ansonsten ist die Heilbehandlung mit allen geigneten Mitteln durchzuführen (also soviel wie möglich(und wirtschaftlich vertretbar) und nicht soviel wie nötig (Krankenkasse). Deine private Unfallversicherung wird Dir was husten wenn es sich um einen Wegeunfall handelt und Dir im schlimmsten Fall die Versicherung kündigen.

VersBerater  21.06.2013, 23:06

Deine private Unfallversicherung wird Dir was husten wenn es sich um einen Wegeunfall handelt und Dir im schlimmsten Fall die Versicherung kündigen.

Diese Aussage ist ja wohl absolut fachlich FALSCH. Die weitaus meisten Unfallversicherungen haben eine 24-Std,-Deckung, d.h. es sind Freizeit und Berufsunfälle versichert. Der UV-Vers wird ihr eher etwas husten, wenn sie den Unfall nicht umgehend meldet und dann später, je nach Heilungsverlauf, auch noch eine Leistung beanspruchen will. Und wegen einer solch (hoffentlichen) Lapalie wird kein IV-Vers den Vertrag kündigen.

Falscher kann eine Antwort nun wirklich nicht mehr sein.

sabirke  21.06.2013, 23:19
@VersBerater

Wenn die private Unfallversicherung bei der Prüfung feststellt, das es sich um einen Arbeitsunfall handelt wird sie nicht zahlen und ggf. Schritte einleiten, trotz 24-Stunden-Deckung. Keine Versicherung bezahlt wenn sie nicht zuständig ist! Also ist die Antwort nicht so falsch!

VersBerater  21.06.2013, 23:24
@sabirke

Sicher wird sie bei einem Berufsunfall leisten, wenn das Unfallgeschehen tarifmäßig versicherte Leistungen hergeben würde. Da habe ich noch keinen Versicherer erlebt, der sich in einem solchen Fall geweigert hätte. Das wäre der erste Fall und den würde ich sofort übernehmen - mit Freude!