Welche Aufgaben hat ein "Beratender Arzt" einer Berufsgenossenschaft.
Hallo ! Ich leide an einer Pleura- und Lungenasbestose, die als Berufskrankheit 4103 anerkannt wurde. Beim letzten Gutachten wurde eine Gesamt- MdE von 80% festgestellt. Darauf fallen auf die Berufskrankheit eine MdE von 40%. Das Gutachten wurde im Okt. 2013 erstellt. Seitdem werden verschiedene beratende Ärzte von der BG zu Rate gezogen. Wieso kann ein beratender Arzt (der selber Gutachten wg. Asbestose erstellt) einen anderen renommierten Gutachter beurteilen. Oder soll er nur die MdE herunterschrauben. Es kann aber auch sein, das es sich um eine reine Verzögerungstaktik der BG handelt. Ich bitte freundlichst um Antworten.
6 Antworten
Der beratende Arzt berät den Rentenausschuss bei der Beurteilung einer Berufskrankheit und bei der Festsetzung der MdE. Eine Verzögerungstaktik der BG liegt in keinem Fall vor, Du hast eine anerkannte Berufskrankheit und die BG muss zahlen, ab dem Tag der Anzeige der Berufskrankheit.
Jeder Gutachter erstellt sein unabhängiges Gutachten. Es gibt eben keine Skala, von der man genau den Grad der Erwerbsminderung ablesen kann. Die Entscheidung ist also grundsätzlich nur auf diesen Einzelfall anzuwenden.
Letzten Endes bestimmt dann das Gericht, wem es folgt.
Die gesetzlich Krankenkassen haben den medizinischen Dienst, die Berufsgenossenschaften die beratenden Ärzte. Wichtig für dich: Sie sind lediglich beratende Dienstleister der GKV bzw. BG. Demensprechend ist deren Urteil nicht bindend.
Du könntst mal z. B. zur AWO gehen. Die beraten dich und werden auch aktiv. Allein deren Logo auf dem Schreiben an die BG bewirkt manchmal Wunder.
Allerdings kann sich die Qualität der AWO örtlich unterscheiden. Bei uns ist sie ziemlich gut.
Wenn das nucht hilft, mache eine Erstberatung beim Fach-Anwalt. Die ist nicht so teuer.
Hoi.
Der beratende Arzt ist eher für die Sachbearbeiter der BG da. Diese müssen aus den Arztberichten und Gutachten möglichst gerichtsfeste Renten- oder Ablehnungsbescheide fertigen. Wenn nun Verständnisfragen auftauchen, können sie den Arzt um Rat fragen.
Hier könnte es sein, dass eben drei unterschiedliche Gutachten vorliegen und die Sachbearbeitung nochmal erläutert haben möchte, wieso die so unterschiedlich ausfallen.
Solche Bescheide dauern leider, aber natürlich kann es auch eine Verzögerungstaktik sein.
Ciao Loki
Hallo,
Der beratender Arzt hat wie der Name schon sagt, nur eine beratende
Funktion. Er soll dem Rentenausschuß der BG ein vorliegendes Gut-
achten erläutern. Nur dazu ist er bindend verpflichtet. Er darf nicht eigene
.Auslegungen zu dem GA geben, denn daß wäre Gesetzwiderig.
Gruß dieter 273