Zum Betriebsarzt wenn Vertrauensverhältnis gestört ist und AU schon vom MDK bestätigt wurde?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Du brauchst nicht zum Betriebsarzt. Wenn Dein Arzt und auch der medizinische Dienst der Krankenkasse Deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, reicht das. Ich zitiere Dir mal aus dem § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde:

"Hat ein AG Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, steht ihm keine Befugnis zu, eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines anderen Arztes zu verlangen. Die Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des AG muss ein erkrankter AN nicht dulden. Eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen kann der AG nicht direkt verlangen. Möglich sind entsprechende Untersuchungen auf Veranlassung der Krankenkasse"

Die Untersuchung auf Veranlassung der Kasse hast Du ja schon hinter Dir und damit muss sich Dein AG zufriedengeben.

tls65 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 16:14

Auch an dich erstmal ein Dankeschön für deine Antwort. Es ist schon mal gut zu wissen, dass das so im Gesetz verankert ist.

Wie soll ich mich nun verhalten solange mein Anwalt nicht da ist? Da ich den Termin so oder so verschieben muss, kann es sein, dass man mich dann am Telefon ausfragen bzw in die Ecke drängen will. Welches Verhalten ist richtig? Was muss man dem Betriebsarzt sagen und was nicht?

Hexle2  10.03.2013, 17:12
@tls65

Dem Betriebsarzt musst Du gar nichts sagen, da Du dort nicht hin musst. Du kannst aber morgen bei Deiner Krankenkasse anrufen und dem zuständigen Sachbearbeiter die Forderungen Deines AG erzählen. Der wird Dir dann sagen können, wie Du Dich verhalten kannst. Ich würde dem AG auf jeden Fall so schnell wie möglich mitteilen, dass Du krankheitsbedingt nicht in der Lage bist den Termin wahrzunehmen und dies auch rechtlich nicht musst. Sag ihm, dass Du mit Deiner Krankenkasse gesprochen hast und was Du dort für eine Auskunft erhalten hast.

Auskunft musst Du Deinem AG über Deine Krankheit sowieso nicht geben. Wenn er zuviele Fragen stellt oder einen "seltsamen" Ton anschlägt, beende das Gespräch mit der Begründung, dass Du Dich momentan nicht in der Lage fühlst eine solche Unterhaltung zu führen.

tls65 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 19:59
@Hexle2

Ok danke, bin jetzt ein wenig beruhigter. Morgen wird erst die KK dann der Betriebsarzt kontaktiert. Kann dies denn gegen mich genutzt werden, um mich zu feuern?

Hexle2  10.03.2013, 20:03
@tls65

Nein. Wenn Du Dein Recht in Anspruch nimmst, kann Dir aus diesem Grund nicht gekündigt werden.

tls65 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 21:47
@Hexle2

Ich danke dir sehr! Also kann ich morgen da anrufen und sagen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht kann. Das müssen die ohne weitere Details hinnehmen?

tls65 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 08:41
@tls65

So, in wenigen Minuten ruf ich da an. Ich zittere...mir ist schlecht...alles. Hab noch bis nachts das Internet durchstöbert. Bin jetzt auch dank dir nicht mehr ganz so unsicher, aber ich habe unfassbare Angst gerade.

Hexle2  11.03.2013, 10:09
@tls65

Vielleicht hast Du schon angerufen, wäre schön, wenn Du Dich noch einmal melden würdest wie das Gesrpräch war. Ich wünsch Dir so oder so alles Gute.

tls65 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 12:37
@Hexle2

Ist doch selbstverständlich, dass ich hier Bescheid gebe, wie es lief, nachdem ich so tolle Hilfe erhalten haben. :) Noch mal ganz lieben Dank für die Beruhigung.

Die Absage wurde anstandslos angenommen. Ich hatte nicht den Arzt selbst am Telefon, sondern die Dame die, die Termine regelt. Habe ohne Details gesagt, dass ich nicht in der Lage bin den Termin wahrzunehmen. Sie war auch sehr nett und hakte gar nicht weiter nach. Anscheinend weiß sie auch schon von meinem Fall.

Erst danach wurde mir auch bewusst, dass in dem Schreiben gar nichts von irgendeiner Pflicht steht und auch nicht, dass man bei Nichterscheinen ein Attest braucht o.Ä.. Anscheinend war das wirklich nur ein Versuch mir wieder irgendwie einen Strick drehen zu können. Sehr traurig sowas.

Hexle2  11.03.2013, 15:49
@tls65

Na, da kennt die nette Dame wenigstens die Gesetze und der Betriebsarzt (oder AG) hat es halt mal probiert.

Lass Dich auch in Zukunft nicht so schnell verunsichern. Wer seine Rechte kennt, lebt ruhiger. Gute Besserung.

tls65 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 19:06
@Hexle2

Nochmals ganz lieben Dank!

Hexle2  11.03.2013, 19:20
@tls65

Gerne und danke für's Sternchen

Da solltest Du Deinen Anwalt fragen.

Als erstes solltest Du wissen, dass eine Kontrolle der AU vom Betriebsarzt nicht erlaubt ist. Wenn Du krankgeschrieben bist kannst Du auch nicht zum Betriebsarzt. Wenn Du krankgeschrieben bist kann der Arbeitgeber keine Weisungen geben.

Für Dich ist es wichtig festzustellen, welche Untersuchung der Betriebsarzt durchführen will und welche Rechtsgrundlage da besteht.

Es gibt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, wozu Du verpflichtet bist, al auch nicht verpflichtet bist.

Hast Du einen Büroarbeitsplatz, kann es sein dass eine G37 Untersuchung angeboten wird. Du bist nicht verpflichtet zu dieser Untersuchu zu gehen.

Krankenpfleger oder Kindergärtnerinnen haben Pflichtuntersuchungenbeim Betriebsarzt, wenn es um Infektionskrankheiten geht.

Es gibt noch eine gaze Reihe von weiteren Untersuchungen.

tls65 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 18:15

danke für deine Antwort!

Hallo. So Telefonich ist es alles nicht so gut, da Hinterher gesagt werden kann, du hast da nie angerufen. Mache es schriflich und speicher das Geschriebene ab.Schicke den Brief per einschreiben ab und bewahre den Postschein auf.

Schicke dass dann zum AG und Erkläre im Schreiben alle Punkte wie was wo. Ebenso das gleiche Schreiben zur Gewerkschaft und zur Kasse Schicken. Dann müssen die Reagieren. Darauf muss er Reagieren. Ist dein Anwalt wieder da, ihn das Schreiben auch geben, dass du eben ohne ihn selbst handeln musstest. Wenn du nicht zum Betriebsarzt musst oder kannst, kann es aber sein, wenn die Kasse oder besser der MDK es trotzdem will, dass sie dir einen Arzt nach Hause Schicken.

Kommt so ein Schreiben, kannst du das Ablehnen. Keiner kann dich Zwingen dich Untersuchen zu Lassen. Wenn man Sagt - ich bin nicht in der Lage zum Betriebsarzt zu gehen, kann man sich Bringen lassen, das Verlangen die. Lebst du alleine, dann können sie dir einen Arzt ins Haus Schicken. Die Drohen zumindest damit. Der MDK nimmt sich eh viel heraus. Oder Schreibe nur ganz kurz dahin, dass du dich mit deinem Anwalt die bezüglich Beraten musst, und er ist erst am.... wieder aus dem urlaub zurück. Das Recht hast du auf jeden Fall. Das musst du selbst Entscheiden, wobei ich Letzeres besser befinde, denn der Anwalt setzt ein Schreiben ganz anders auf.Oder er sagt dir, dass die das nicht mehr dürfen und du es auch selbst dann schreiben kannst. Mündlich würde ich das niemals machen. Da hast du keinen Zeugen, und kannst nichts Belegen. Egal was du machst, mache es schriftlich. VW

tls65 
Beitragsersteller
 11.03.2013, 19:06

Danke für deine Antwort. :)

Stimmt, es schriftlich zu machen, wäre auch noch ganz gut gewesen, aber ich wollte wie gesagt so früh es geht absagen und nun ist der Drops gelutscht. Zuerst wollte ich sogar per Mail absagen, aber in dem Schreiben war keine Mail Adresse zu finden, was eigentlich auch nicht normal ist. Da der Termin schon bald ist, wird der Brief meinen AG eh nicht mehr rechtzeitig erreichen. Es dauert da bis zu einer Woche, bis irgendwas mal bei dem Empfänger ankommt. Ich habe ja schon mehrmals Einschreiben dahin schicken müssen. Sobald mein Anwalt wieder da ist werde ich ihn bitten sich direkt noch mal mit meinem AG in Verbindung zu setzen. Das passiert schneller als mein Schreiben ankommt. Sollte die Frau von heute wirklich behaupten, was ich nicht glaube, dass ich da niemals angerufen habe, dann scheue ich mich nicht davor direkt vor Gericht zu gehen. Unter Eid sagen die Meisten dann doch die Wahrheit.

Wie schon geschrieben ist mit der Krankenkasse alles ok. Ich halte mich an alles und war bis jetzt auch bei jedem Termin. Hatte mit dem MDK auch noch nie Probleme. Von denen kam das auch nicht, sondern von meinem AG. Meine Vermutung ist, dass man versuchen wollte mich weiter unsicher zu machen und eine Kündigung anzustreben. U.A. wollte ich deshalb so schnell wie möglich reagieren, damit man mir nichts vorwerfen kann.

Ich werde die Sache aber auf keinen Fall so auf sich beruhen lassen und meinen Anwalt direkt kontaktieren, wenn er wieder da ist.

Die Gewerkschaft anschreiben bringt übrigens leider absolut nichts. Auch die ließen mich total hängen.

Viel25wissender  11.03.2013, 21:09
@tls65

Frage bei der Post mal nach ob man auch Briefe per Eilexpress verschicken kann wie Pakte auch. Dann ist der Brief in 24 Std. da. Und oft ist das nomal, dass keine Mailadresse Bekannt gegeben wird. Eben weil das jeder Schreiben könnte der Zugang zu deinem PC hat. Deshalb wollen die das per Post haben. VW

Was meint ihr und was würdet ihr Raten?

Du solltest Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und Dich dort vertreten lassen.

Das nimmt Dir den Druck von den Schultern.

Wenn Du wenig Geld hast, kommt Prozesskostenhilfe und / oder Beratungshilfe in Betracht.

Auch hierzu kann Dich der Anwalt beraten.

tls65 
Beitragsersteller
 10.03.2013, 16:05

Danke für deine Antwort. Ich habe schon einen Anwalt nur ist dieser erst wieder ab Donnerstag zu erreichen und das ist genau der Tag der Untersuchung. Mir ist es wichtig den Termin so früh wie nur möglich zu verschieben bzw abzusagen, damit man nicht versucht mir daraus noch einen Strick zu drehen.