Abmahnung wegen Zu später folgekrankmeldung?

4 Antworten

Der letzte Verhinderungstag war der 15.12 und nicht der 18.12, auch wenn das Wochenende für dich keine Arbeitstage sind.

Option 1 wäre gewesen: Chef am 15.12 anrufen und mitteilen, noch nicht gut, falls übers WE keine Besserung eintritt, gehst du Montag zum Arzt und meldest dich unverzüglich. Dann kann er entscheiden, ob er vielleicht vorsorglich eine Vertretung für dich organisiert.

Option 2: bessere Variante für die Zukunft: dein Arzt soll dich, wenn du noch länger im Betrieb bleiben willst, bis einschließlich Sonntag (oder Montag) krankschreiben. Dann kannst du Sonntags die Entscheidung für Montag bekannt geben.

Inwieweit die Abmahnung jetzt hier tatsächlich gerechtfertigt ist und die Lohnfortzahlung entfallen darf, kann ich nicht beurteilen.

Es ist schlichtweg Unsinn, schon am Freitag wissen zu wollen, ob man montags wieder gesund ist. Es wäre sogar im Interesse des Betriebs, bis Montag früh abzuwarten, ob man vielleicht wieder arbeiten kann. Das Risiko des Betriebs ist dabei genau das Gleiche, als wäre man neu erkrankt. Dann kann man sich nämlich auch nicht schon drei Tage vorher abmelden.

Ich würde das an deiner Stelle genau so in einer Stellungnahme schildern. Ganz heftig aber solltest du gegen das Ansinnen vorgehen, dass man dir die Entgeltfortzahlung verweigern will. Das geht nämlich gar nicht. Der Betrieb darf nur dann die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn keine AU-Bescheinigung vorliegt. Sie liegt aber bei dir vor, damit liegt kein unentschuldigtes Fehlen vor und du hast dein Geld zu bekommen. Das solltest du eindeutig einfordern. Dazu kannst du den §7 des Entgeltfortzahlungsgesetzes zitieren:

"(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,

  1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt..."

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Wenn die Bescheinigung aber vorliegt, muss gezahlt werden.

Gibt es denn einen Betriebsrat? Dann würde ich mal die Auslegung des §5 hinterfragen lassen.

Mit dem Unterschreiben der Abmahnung hast du wahrscheinlich ja nur bestätigt, dass du sie erhalten hast. Du bist nicht verpflichtet, sie inhaltlich anzuerkennen.

Prueflingchen 
Beitragsersteller
 11.01.2018, 09:26

Hallo :) nein einen Betriebsrat gibt es nicht wir sind ein Dachdecker unternehmen mit 8 angstestellten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Lohnfortzahlung über diesen Weg ausschließen kann.

Ebenso ob man vorschreiben kann, dass man sich am letzten Krankheitstag melden muss.

Bin gespannt was die Experten sagen.

verreisterNutzer  10.01.2018, 22:48

° Die Lohnfortzahlung kann der Arbeitgeber bei Nichtvorlage einer AU-Bescheinigung nicht per se, jedoch vorrübergehend (bis zur Klärung des Sachverhalts) verweigern, wobei er sich dadurch natürlich selbst viel Arbeit macht.

Insofern ist die Darstellung in der Abmahnung irreführend.

Einige Unternehmen machen dies aus "erzieherischen" Gründen, weil sie der Meinung sind, dass sich die Mitarbeiter anschließend in dieser Hinsicht in Disziplin üben. Anm.: Vielen Chefs ist nicht bewusst (oder egal), wieviel Arbeit sie ihrer Personalabteilung damit verursachen.

° Das Problem mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung, sich bereits am letzten Krankheitstag melden zu müssen, ist differenziert zu betrachten. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies (aus planerischen Gründen) natürlich nachvollziehbar, das aktuelle Beispiel zeigt jedoch auch, dass es damit gerade am Wochenende für den Mitarbeiter Probleme geben kann. Ob und wieweit ein Arbeitsrichter -sollte es hierüber zu einem Rechtstreit kommen- diese zunächst wirksam vereinbarte arbeitsvertragliche Regelung für rechtmäßig erklären würde, hinge von der Einzelfallbetrachtung ab. Daraus würde auch folgen, ob die Abmahnung Bestand hätte oder nicht.

Da man auf hoher See und vor Gericht "in Gottes Hand" ist (d.h. nicht weiß, was im nächsten Augenblick passiert), fällt hier eine sichere Prognose schwer.

Wäre ich der Arbeitsrichter, würde ich in diesem Fall für den Mitarbeiter urteilen, zumal der Arbeitgeber hier zwar nachvollziehbar, in der Wirkung jedoch unverhältnismäßg hart agiert hat.

Fazit: Ich rate dem Fragesteller, die Abmahnung zu akzeptieren, aber zur Sicherheit doch eine klug formulierte Gegendarstellung zu schreiben und zur Personalakte nehmen zu lassen.

Wenn du es unterschrieben hast, sehe ich leider schwarz für dich. Suche das Gespräch mit deinem Arbeitsgeber, vielleicht findet ihr eine Lösung.

Prueflingchen 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 19:32

Im Prinzip steht dort ja ,,hiermit bestätige ich den Erhalt der Abmahnung und bin mir über mögliche Konsequenzen bewusst“ in meinen Augen is das jetzt keine Akzeptanz der AM sondern lediglich eine Bestätigung des Erhalts

Prueflingchen 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 19:35

Zumal der Satz ,,die Krankmeldung erfolgte telefonisch am 18.12.2017 auch nicht stimmt. Habe ihm ja am Sonntag auf WhatsApp bereits die weitere Krankheit mitgeteilt. Im AV ist ja nicht geregelt wie man sich meldet

Prueflingchen 
Beitragsersteller
 10.01.2018, 19:32

Sollte ich das falsche sehen korrigiert mich bitte

aongeng  10.01.2018, 19:21

Mit der Unterschrift bestätigt er doch nur den erhalt und nicht das er dem Inhalt zustimmt?