arbeitsamt ermittlungsverfahren
Guten Tag,
Ich habe gestern einen Brief vom Arbeitsamt erhalten in dem mir mitgeteilt wird das gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft weil ich angeblich zu spät mitgeteilt habe das ich wieder in einer Beschäftigung bin.
Jetzt frage ich mich was das Arbeitsamt unter zu spät versteht.
Ich habe am 1.Oktober wieder angefangen zu Arbeiten und auch unverzüglich versucht das Arbeitsamt zu erreichen. Da ich ja Arbeitsbedingt keine Zeit habe Persöhnlich beim Arbeitsamt vorbeizuschauen oder den ganzen Tag am Telefon zu hängen um das Arbeitsamt zu erreichen. Da ich erst nach den Öffnungszeiten des Arbeitsamtes feierabend habe bzw zuhause bin. Somit habe ich bis zum 28.Oktober gebraucht um jemanden zu erreichen und mich wieder als beschäftigt eintragen zu lassen. (Zur Info das Arbeitslosengeld kam erst ca eine Woche später.)
Nun ist meine frage habe ich was zu befürchten oder kann ich mich dagegen wehren? Und falls meine chancen schlecht stehen, mit welcher Strafe muss ich rechnen?
LG MrGeekness
16 Antworten
Da kann man einen Brief schreiben, eine Mail schicken, jemanden mit dem Anruf beauftragen.
Du wirst die Bezüge zurückzahlen müssen, die Du Dir "erschlichen" hast, das nennt man so.
Mit etwas Pech läuft dann eine Anzeige wegen Betruges oder Hinterziehung gegen Dich, so lief es bei einer Bekannten.....
Normalerweise musst Du dem Arbeitsamt bescheid sagen, sobald Du WEISST, dass Du eine neue Stelle antrittst. Dann können sie ihre Abrechnungen richtig machen. Und - normalerweise hängt man beim Arbeitsamt nicht länger als 2 Minuten in der Warteschleife, falls überhaupt... Du hast am 01.10. angefangen, hast es aber mit Sicherheit nicht erst am 01.10. erfahren, dass Du Arbeit hast... Somit - keine Ahnung was sie machen, aber - sie können was machen.
Wenn man am 1.10. neunen Job beginnt, weiss man das normalerweise schon einiges vorher. Und kann es schon mitteilen. FAx, Anruf, Brief geht auch immer, man muss für die Meldung nicht persönlich erscheinen.
"oder den ganzen Tag am Telefon zu hängen um das Arbeitsamt zu erreichen." Das darfst Du denken. sags ihnen aber nicht, auch wenns stimmt.. das macht die Sache insgesamt nicht einfacher. Drück es durch die Blume aus: Du wolltest ja.. aber die Arbeitszeiten.. und wenn Du in der Pause mal versucht hast, anzurufen, dann hast Du leider in der Warteschlange gehangen, keinen erreicht..
Dann wird natürlich immer noch dei Frage nach warum nicht Fax, Brief, tralala beliben.
Hast Du Geld für zeiit nach dem 1.10. erhalten, wird das zurückgefordert.. ansonsten wird nicht viel passieren.
PS: Und der neue Job hat Dich eben a uch so gefordert, einarbeiten, neues lernen.. sie wwkennen das doch.. Nicht auf die K*e hauen, lieber nett und kooperativ bleiben .. das kommt in solchen Fällen immer besser an als die Bruahhhh- Methode.
Vor allem.. womöglich wioll man mal wiederw s von denen und ist da als renitenter Chaot vermerkt.. soll nicht so sein, aber mich sollts nicht wundern.
Somit habe ich bis zum 28.Oktober gebraucht um jemanden zu erreichen und mich wieder als beschäftigt eintragen zu lassen. (Zur Info das Arbeitslosengeld kam erst ca eine Woche später.)
Lächerlich!
Arbeitsaufnahme kannst du per Post und/oder Mail mitteilen.
Jetzt frage ich mich was das Arbeitsamt unter zu spät versteht.
Alles andere als "unverzüglich"; spätestens am 4. hätte ein Brief da sein sollen (am 1. abgeschickt + 3 Tage Postlaufzeit).
Nun ist meine frage habe ich was zu befürchten
Rückforderung + Ordnungswidrigkeitsverfahren + möglicherweise Bußgeld
oder kann ich mich dagegen wehren?
Nein.
Ich habe am 1.Oktober wieder angefangen zu Arbeiten
Dann hätte die Meldung spätestens einen Tag VORHER beim Amt eingehen müssen.
Das weißt du und Du hast das auch unterschrieben.
Sicher wusstest Du das auch schon VOR dem 1. Oktober, dass Du eine Arbeit aufnehmen wirst.
Es gibt also keinen Grund für Ausreden.
Zu viel gezahlte Leistungen müssen erstattet werden, ggfs. kommt ein Strafverfahren mit entsprechenden Geldstrafen auf Dich zu.