Ermittlungsverfahren eingestellt aber nicht gegen mich?
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Ermittlungsverfahren (ich zeigte eine familiäre Person wegen Körperverletzung an) eingestellt worden ist.
Dort steht ebenfalls drin das es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
So
Meine Frage nun..
Wird dann das Ermittlungsverfahren das gegen mich läuft dann ebenfalls eingestellt?
Ich mein es wäre doch irgendwie Unfair wenn mein Ermittlungsverfahren eingestellt wird ("da es sich um eine Auseinandersetzung im familiären Bereich, wobei offenbar erhebliche Körperverletzungen nicht eingetreten sind." ) aber das von der anderen Person nicht?
Die Person sagte vor Ort der Polizei das es Ihm nicht gut ginge aber nachdem RTW und die Sanitäter vor Ort waren und angeboten haben in das Krankenhaus zu fahren, wollte dieser doch plötzlich nicht mit und es ging dann doch..
p.s. es waren keine sichtbaren Verletzungen, das sagten auch die Sanitäter.
Würde die Staatsanwaltschaft das nicht etwas seltsam finden das ebenfalls im (eventuell) Polizeibericht zu lesen?
Darüber hinaus hat die gewisse Person öfters mal mit der Polizei und dem Gericht zutun gehabt (sei es negativ oder positiv) und ich halt noch nie..
Vielleicht hatte jemand einen ähnlichen Fall und kann darüber berichten, ich habe ehrlich gesagt etwas schiss dass das ganze vor Gericht geht und ich irgendeinen Eintrag in das Führungszeugnis bekomme (ich möchte später gerne im Beamtenverhältnis arbeiten und kann mir sowas nicht leisten).
vielen Dank im voraus
2 Antworten
Es liegt kein öffentliches Interesse vor, somit muss - wenn bei einem relativen Antragsdelikt kein Strafantrag gestellt wurde - das Verfahren (wegen eines Verfahrenshindernisses) eingestellt werden.
Das Verfahren gegen dich aus gleichen Gründen wird nicht eingestellt, wenn die Gegenpartei den erforderlichen Strafantrag gestellt hat.
- Du bekommst Nachricht, wenn du als Beschuldigter geführt und eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bekommst.
- Wenn das Verfahren gegen dich eingestellt wird, solltest du auch darüber eine Nachricht bekommen, aber das wird ab und zu "vergessen".
- Also im Grunde einfach, wenn die Polizei mich vorlädt, richtig?
- Okay, dann warten wir mal ab...
Kann es sein das du nur eine Anzeige aber keinen Strafantrag gestellt hast, der andere aber schon?
Ich sollte mich schriftlich bei der Polizei melden und schildern was vorgefallen ist, was ich getan habe.
Und das würde die Polizei bzw. der zuständige Sachbearbeiter dann zur Staatsanwaltschaft schicken
Naja. Und die entscheiden dann halt ob das weiter verfolgt wird anhand dessen ob öffentliches Interesse vorliegt oder ein Strafantrag gestellt wurde. Körperverletzungen in der Familie ist mwn ein Antragsdelikt.
Naja das Problem ist, ich kann theoretisch nachweisen das die Körperverletzung "erspielt" ist. (Durch Geschubse und rumgefuchtel mit den Händen und Armen kam meine Hand gegen den Kopf der anderen Person aber nicht als Faust oder sonst wie)
Die Person ist deutlich kleiner als ich und es gab einen Zeugen der genauso Groß wie ich ist, dieser war zwischen den Streitparteien.
Wie hätte ich die Person so arg verletzen können in einem Wohnungsflur der vielleicht 1 Meter breit ist und dabei nicht den zeugen verletzen können?
Kann ja sein das dich das belastet und das du gehört werden möchtest. Hat aber nix damit zu tun warum eingestellt wurde…
Viele die ich selber gefragt habe meinten das es keinen Sinn machen würde MEINEN Fall einzustellen aber das von der anderen Person trotzdem weiter laufen zu lassen.
Es sind ja schließlich beide Parteien Täter & Opfer.
Ich bin mir da aber halt einfach nur extrem unsicher ob das wirklich so ist denn ich möchte gerne meine weiße Weste behalten... ich hatte noch nie etwas mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft (sonstiges) zutun gehabt.
Ist halt einfach eine Schei* Situation gerade.
Okay.
Meinungen interessieren bei sowas nicht. Was Sinn machen würde und was nicht.
Ich erkläre es noch mal;
Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Das heißt es wird NUR verfolgt wenn eine Strafantrag vorliegt ODER die Staatsanwaltschaft sagt "Da besteht öffentliches Interesse".
Was der dir jetzt gesagt hat ist:
Das es kein öffentliches Interesse gibt und das die KV nicht so schwer war als das man von schwerer Körperverletzung sprechen könnte - DANN wäre nämlich weder Strafantrag noch öffentliches Interesse vonnöten um zu Verfolgen. Insofern wurde das Verfahren eingestellt.
Wenn dein Gegenüber Strafantrag und Strafanzeige gestellt hat, kann der Staatsanwalt nicht aus den selben Gründen einstellen. Wenn auch du Strafantrag gestellt hättest, hätte er das Verfahren ebenfalls nicht einstellen können. Jedenfalls nicht aus mangelndem öffentlichen Interesse. Und, ich denke, exakt das ist gerade geschehen.
Dann heißt es einfach nur abwarten..
Jupp. Und chill n bisschen. Der Vorwurf und Strafe, falls es denn so weit kommen sollte, ist nicht besonders schwer und deine „weiße Weste“ wirst du mit ziemlicher Sicherheit auch behalten.
Erste Frage:
Bekomme ich denn ein schreiben wo drin steht das ein Strafantrag gegen mich läuft oder dauert das seine Zeit?
Zweite Frage:
Wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wird, bekomme ich ebenfalls Post und werde dadurch benachrichtigt?