Mitbewohner vermieten ihr Zimmer an Airbnb während ich in der Wohnung bin - wie vorgehen?

6 Antworten

In meinem Haus mit mehreren Studenten-WG's kommt es vor, dass Studenten 1/2 Jahr im Ausland studieren und mit mir absprechen, dass sie für diesen Zeitraum gerne untervermieten möchten. Dabei handelt es sich dann jedoch um 1 Person, egal ob männlich oder weiblich, die 1/2 Jahr dort wohnt. Für die Mietzahlung ist weiterhin die reguläre Mietpartei zuständig.

Bei Airbnb ist es so, dass dort Touristen anmieten können. Im ungünstigsten Fall könnte es sein, dass jede Nacht jemand anderer in der Wohnung wohnt. Dann wäre das Lärmproblem höchstwahrscheinlich auch vorhanden, wenn man in Urlaubsstimmung ist und abends bei Wein und Bier zusammen sitzt. Die Überlassung eines Zimmers an diese Gesellschaft dürfte rechtlich problematisch sein. In einigen Städten gibt es sogar Verbote zur Vermietung an diese Gesellschaften.

Auch stellt sich die Frage, wer denn reinigt? In einer WG herrschen festgelegte Regeln.

Ich würde dem nicht zustimmen und ggf. den Vermieter darauf hinweisen.

Natürlich ist es fair, wenn deine Mitbewohner die gesamte Miete von den Gästen einstreichen. Sie müssen sie ja schließlich auch weiter an den Vermieter leiten und haben kaum bis kein Gewinn aus der Geschichte.

Dir steht gar nichts zu. In einer WG muss man immer mit anderen Menschen auskommen und sich arrangieren.

Magnumnautica 
Beitragsersteller
 26.07.2017, 13:47

Danke für deine Antwort, auch wenn ich dem absolut nicht zustimmen kann. Unsere WG ist ganz kalr mit dem Hintergrundgedanken gegründet worden, dass wir nur Burschen in der WG haben möchten. Wenn jetzt auf einmal Mädels reinkommen, man eh nur 150€ Miete zahlt und das doppelte mit Airbnb macht, dann steht dem Mitbewohner der diesen Lärm etc. ertragen muss sehr wohl eine Entschädigung zu.

Gerhart  26.07.2017, 18:18
@Magnumnautica

Dem Vermieter ist es wurscht, welche Hintergrundgedanken die Mieterpartei vor Abschluss des Mietvertrages hatte. Immerhin kann der Vermieter wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte den ganzen Mietvertrag fristlos kündigen, sollte keine Genehmigung zur UVM vorliegen.

20% sollten mindestens an dich gehen, wegen der Belastung durch die fremden Leute.

Rechtlich kannst du da nichts machen, aber du hast das recht die Gäste rauszuwerfen, wenn sie sich deinem Willen widersetzen und laut feiern oder so.

Und wegen der allgemeinen Miete solltest du auch noch mal mit deinen Leuten reden, das ist sehr unfair verteilt. Mein Tipp: Jeder zahlt nach Quadratmeter. Toilette, Küche, Bad, Wohnzimmer etc durch drei + Quadratmeter des eigenen Zimmers. Mehr sollte keiner zahlen.

Sofern ihr einen gemeinschaftlichen Vertrag habt, würde ich das nicht zulassen. Was passiert wenn etwas fehlt oder beschädigt wird?! Der eine Monat wird die Mitbewohner sicher nicht finanziell ruinieren, haben die schonmal was von Rücksicht gehört?

Habt Ihr denn vertraglich etwas zur Untervermietung geregelt?

Wenn nicht, dann hast Du Pecht gehabt.

Und wenn der Mitbewohner sein Zimmer, für das er 150 EUR zahlt, nun für 300 EUR vermietet, dann ist das sein gutes Recht. So funktioniert die gesamte Wirtschaftswelt.

Gerhart  26.07.2017, 18:13

"dann ist das sein gutes Recht." Recht vielleicht, aber kein gutes. Der Kommentar des FS lässt den Schluss zu, dass hier eine Mieterpartei aus drei Mietern besteht. Da ist die Untervermietung nur durch die gesamte Mieterpartei möglich, wenn die Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter gegeben ist.