Darf man die Miete neu verhandeln, wenn Mitbewohner deutlich weniger zahlen?
Moin,
ich wohne in Stuttgart in einer Bruchbude für 550€ für 12qm warm. Abgesehen von Heizungsausfällen, kaputten Zimmertüren usw. hat sich ein neues Problem aufgetan. Ich habe mitbekommen, dass ein neuer Mitbewohner knapp 100€ weniger Miete für ein identisches Zimmer zahlt. Kann man somit auf irgend eine Art und Weise eine Mietminderung (unabhängig von den anderen Problemen) rechtens machen?
7 Antworten
Du hast keinen Anspruch auf die selbe Miethöhe.
Du kannst allerdings kündigen (oder damit drohen) und dann darauf bauen, dass kein anderer die Wohnung für 550€ mieten möchte und der Vermieter daher bereit ist mit der Miete runter zu gehen.
Nein. Du hast einen Mietvertrag geschlossen, an den bist Du gebunden. dass jemand anders einen besseren Preis aushandelt, ist keine Rechtsgrundlage dafür, dass Du Deinen Vertrag ändern kannst. Du kannst aber natürlich mal den Hauptmieter darauf ansprechen.
Wusste ich und meine Mitbewohner bis dahin nicht. Heizungsausfälle sieht man nicht vorraus. Und in Stuttgart nimmt man was man bekommt.
Ist ergo wie in München
Vor eine Mietminderung ist immer eine Aufforderung an den Vermieter zu richten, bemängelte Zustände abzustellen.
Heizung reparieren, Türen abschliessbar gestalten.....
Die Miete von anderen ist kein solcher Zustand.
Der Preis erscheint mir auch bei "warm" und "möbliert" im Bereich von Mietwucherei. Das zeigt sich auch darin, dass neue Mieter 100 € weniger bezahlen.
Versuch doch mal raus zu bekommen, wie hoch die Miete für eine solche Bude überhaupt maximal sein darf und wenn das ein Betrag von deutlich unter 550 € ist, hast Du was zum Verhandeln in der Hand. Ggf. dann auch rechtlich einen Anspruch auf Rückzahlung bisher zu viel bezahlter Miete.
Nachverhandeln kannst du immer. Den bestehenden Vertrag ändern muss dein Vermieter nicht. Du hast den Preis unterschrieben und den musst du auch bezahlen.
Na aber wer bezahlt denn 550 Euro für ne 12 qm Bruchbude ? Da steig ich nicht ganz durch 🤔