darf meine mutter eine wohnung mieten und an mich untervermieten?

6 Antworten

Für eine Untervermietung brauchst Du grds. das Einverständnis des Vermieters, es sei denn es geht um einen Teil des Wohnraums !

Die Konstellation wie von Dir beschrieben wird daher so nicht funktionieren !

NEIN, grds darf deine Mutter dir die Wohnung nicht untervermieten!

Dies oben gesagte ergibt sich aus §540 I Satz 1 BGB, in dem es heißt: Der Mieter (in diesem Fall also deine Mutter) ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Ausnahmen zu dieser Regelung in §540 BGB enthält der §553 BGB Ausnahmen.

Aber ich würde folgendes sagen: selbst wenn deine Mutter die Wohnung nicht untervermieten darf, kann sie sie dir aber überlassen (zwar darf sie die Wohnung nicht Dritten überlassen), aber du bist als nächster Familienangehöriger kein Dritte im Sinne des §540 I BGB.

DerHans  22.10.2012, 10:23

Natürlic ist auch der Sohn ein "Dritter" im Sinne dieses Gesetzes. Es geht ja darum, dass die Rechte des VERMIETERS nicht ausgehebelt werden. Der hat selbstverständlich ein Interesse daran, seine Miete garantiert zu bekommen.

Unwissender85  23.10.2012, 15:19
@DerHans

Das Stimmt nicht aus dem Urteil vom vom 5. November 2003 (VIII ZR 371/02), geht hervor, dass Familienangehörige (Ehefrau, Kinder, Familienzuwachs) keine "Dritten" im Sinne des § 540 BGB sind, sodass der Mieter für deren Aufnahme in die Mietwohnung keine Erlaubnis des Vermieters einholen muss.

Untervermieten geht nur mit Einverstädnis des Vermieters.

Ich denke Du meinsst: Deine Mutter meitet eine Wohnung an, unterschreibt den Mietvertrag, sie macht einen Untermietvertrag mit Dir, Du bekommst von der Arge die Miete, gibst sie Deiner Mutter und die überweist dann die Miete an den Vermieter.

Das wird ein Vermieter nicht mit sich machen lassen.

Veilleicht kann Deine Mutter für die bürgen, das wäre eine Möglichkeit.

wasser2012 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 15:47

hab schon eine bürgschaft von ihr... nur wenn die vermieter hören das ich hartz kriege geben die jedem anderen die wohnung nur nicht mir... obwohl die zahlung der miete ja gesichert wär ich verstehs langsam nich mehr

DerHans  22.10.2012, 10:27
@wasser2012

Es gibt sogar viele Vermieter, für die eine direkte Mietüberweisung von den JobCentern eine "sichere Bank" ist. Das sind da natürlich nicht de Wohnlagen in der besten Umgebung.

johnnymcmuff  23.10.2012, 23:21
@DerHans

Es gibt sogar viele Vermieter, für die eine direkte Mietüberweisung von den JobCentern eine "sichere Bank" ist.

Es gibt sogar Jobcenter, die plötzlich die Mietzahlungen einstellen aus verschiedenen Gründen und dann hat der Vermieter das Nachsehen.

Deine Mutter müsste die Miete die sie von dir einnimt wahrscheinlich auch versteuern. Zumal ich mir vorstellen kann das es schwierig wird, das mit dem Jobcenter zu klären, das du deiner ma Miete zahlen sollst.

hast du es schon mal bei Baugenossenschaften und so versucht oder speziell nach Wohnungen welche sozial gefördert worden sind veruscht ( braucht man einen WBS- Schein für).

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, geht das. Aber dann könnte deine Mutter ja auch gleich eine Bürgschaft abgeben. Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass sie für die Miete haftet.

InfoDieter  22.10.2012, 09:18

Die einzige vernünftige Antwort.

Unwissender85  23.10.2012, 15:26
@InfoDieter

Es kommt zumindest bei der Gebrauchsüberlassung nicht auf das Einverständnis des Mieters an, sofern es sich um nächste Familienangehörigen handelt vgl unten meine Ausführung dazu. (Ganz klar ist, dass Mutter Mieterin ist und bleibt)