Zweitwohnsitzsteuer - Untervermietung

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Hier wird durch einen Mieter eine Wohnung GEMIETET, der diese Wohnung nicht bewohnt und sich nicht beim Einwohnermeldeamt mit einem Zweitwohnsitz anmeldet. Hingegen muss die Untermieterin mit unbefristeten Mietvertrag sich nach Einzug in die Wohnung beim Einwohnermeldeamt anmelden und erhält danach einen Aufforderung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzsteuer, die sich in der Regel an der GRUNDMIETE (10%JM) festmacht.

Nein,dann bist Du zwar Eigentümer aber Wohnst nicht in der Wohnung.Dann ist auch keine Zweitwohnungssteuer fällig.Du mußt nur die normale Grundsteuer für die Wohnung bezahlen,und Die kannst Du als Nebenkosten mit Ansetzen,und Bei der Einkommensteuer als Kosten geltend machen.