Mitbewohner hält Katze - Tierhaarallergie. Außerordentliche Kündigung möglich?

3 Antworten

Ein Mitbewohner hat seine Katze zu sich geholt und lässt sie in der Wohnung herum laufen. Ich jedoch habe eine Tierhaarallergie. Berechtigt mich das zu einer außerordentlichen Kündigung?

Das Mietrecht sieht für solche Fälle keine Möglichkeit vor, eine fristlose Kündigung der Wohnung vorzunehmen.

Du wirst also wohl nur fristgerecht kündigen müssen.

Rede mit dem Mitbewohner und appeliere an seine Vernunft, dass er zumindest die Katze nicht in die Gemeinschaftsräume lässt.

MfG

Johnny

Fristlos? Nein. War dem Hauptmieter deine Tierhaarallergie bekannt? Hat er den Mitbewohnern bekannt gegeben, dass er sich eine Katze holt? Hast du denn schon neuen Wohnraum in Aussicht? Wenn nein, wo willst du denn von heute auf morgen hin?

Zitronenweizen 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 20:27

Dem Hauptmieter war meine Allergie bekannt, der Mitbewohner dem die Katze gehört hat sie vorerst bei einem Freund gelassen. Aber da dieser die Katze nicht mehr bei sich haben wollte hat mein Mitbewohner sie zu uns geholt. Neuer Wohnraum ist schon in Aussicht. Auf meine mündlichen Beschwerden hat der Hauptmieter nicht reagiert, aber er weiß bescheid.

Schwer zu sagen.

Aber versuch es doch mal mit Ägyptischem Schwarzkümmelöl. Gibt es in der Drogerie/Apotheke. 2X täglich 1 TL. Wirkt z.B. auch bei schwerem Asthma oft sehr erfolgreich, sollte also auch bei Tierhaarallergie versucht werden. Nach spätestens 3 Tagen sollte man eine Besserung merken.