Als Untermieter GEZ bezahlen?

10 Antworten

Du bezahlst TV/Rundfunkgebühren, weil du einen selbständigen Haushalt führst. Dein Untermietverhältnis spielt da keine Rolle.

Seit deiner Anmeldung im Bürgeramt am nn.nn.2018 wird der Beitrag fällig. Nix mit rückwirkend etc.

Solltest du das Zimmer als Zweitwohnsitz führen, musst du das geltend machen.

albatros  07.10.2018, 11:31
Solltest du das Zimmer als Zweitwohnsitz führen, musst du das geltend machen.

Auch in diesem Fall wär der RB zu zahlen (für die Zweitwohnung und die Erstwohnung).

Gerhart  07.10.2018, 16:47
@albatros

Richtig, aber nicht 2 x RFG!

albatros  07.10.2018, 18:30
@Gerhart

nun, da bin ich mir nicht so ganz sicher. ich kenne das von dem umstand, dass bei we-haus für dieses auch zu zahlen ist und die kommune auch zws kassieret.

Wenn du kein BAFöG, BAB, ALG II oder GruSi beziehst und kein anderer für die Wohnung zahlt, ja, musst du.

Es heißt übrigens Rundfunkbeitrag, nicht GEZ.

Auf die Frage Untermieter oder Hauptmieter kommt es nach dem Gesetz nicht an. Entscheidend ist allein, dass du als Volljähriger in einer Wohnung wohnst. Wenn sonst niemand für die Wohnung zahlt, musst tatsächlich du zahlen.

Du musst natürlich für die Vergangenheit nur zahlen, so lange du schon in der Wohnung wohnst. Für Zeiten vorher ist das nicht der Fall. Den Nachweis führst du mit deiner Meldebescheinigung oder dem Mietvertrag.

Zahlt allerdings jemand für die Wohnung, so musst du gar nichts an den Beitragsservice zahlen, weil ja schon einmal für die Wohnung gezahlt wird. Dann kann nur der Zahler von dir den entsprechenden Anteil verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sonst niemand fuer die Wohnung zahlen muss und du nicht vom Rundfunkbeitrag befreit bist, musst du fuer den Zeitraum, in dem du dort wohnst, den Beitrag bezahlen.

Die Befreiung deines Vermieters gilt nur fuer den, nicht aber auch fuer dich.

Du hast in einer WG deinen eigenen Haushalt (jeder Haushalt muß Gebühren zahlen), also mußt du auch RF-Gebühren zahlen.