Mitbenutzung Garten des Vermieters
Hallo, ich wohne als Mieter in einem Zweifamilienhaus. Ich nutze den Garten des Vermieters mit. Ich habe einen 10 jährigen Sohn. Wegen ihm habe ich im Garten des Vermieters ein Zelt, Sandkasten, eine grosse Rutsche aufgestellt. Im Mietvertrag steht über eine Mitbenutzung des Garten nichts. Kann der Vermieter das Aufstellen verbieten bzw. die Gartenmitbenutzung verbieten? MfG Sukl
7 Antworten
Wenn dazu keine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde, darf der Vermieter als Eigentümer des Gartens dir verbieten den Garten zu nutzen und/oder dort Geräte aufzustellen. Er kann auch verlangen, dass die Geräte möglichst schnell entfernt werden und Schadensersatz für evt. Beschädigungen verlangen.
Aus deinen Ausführungen glaube ich zu erkennen, dass im Mietvertrag die Gartennutzung insgesamt durch dich als Mieter nicht vereinbart ist. Demzufolge liegt es in der Entscheidung des Vermieters, was du in seinem Garten machen darfst. Wenn ein Teil des Gartens (hier die Hälfte, da Zweifamilienhaus) dir mietvertraglich zugesichert wäre, also Bestandteil der Mietsache ist, dürftest du in diesem Teil selbstverständlich Sandkasten, Schaukeln etc. einrichten bzw. aufstellen. Wenn die erstere Version zutreffen sollte, bist du auf Schönwetter bzw. Gutmütigkeit des V. angewiesen. Du hättest ihn evtl. vorher um seine Erlaubnis bitten sollen/können. Versuche es im Nachhinein dich mit ihm gütlich zu einigen. Lad ihn einzum Kaffee und gemeinsam mit deinem Sohn versuche ihn zu überreden.
Der Vermieter kann jederzeit die Nutzung sowie aufstellen von Sachen verbieten,wenn die Nutzung nicht im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wenn im Vertrag nichts über die Mitbenutzung des Gartens steht, dürft ihr ihn auch nicht mitbenutzen. Es wäre wohl sinnvoll gewesen, es mit dem Vermieter abzuklären, BEVOR ihr die Dinge aufstellt!!
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Klar kann er das. Selbst wenn im MV die Gartennutzung vereinbart wäre, könnte dir der Vermieter untersagen Gegenstände aufzustellen.
Da fragt man vorher nach.