Gartenmitbenutzung nich möglich, weil der Garten vom Nachbar zugestellt ist?
In meinem Mietvertrag ist Gartenmitbnutzung eingeräumt. Die Mitbenutzung sollte zwischen Mietern geregelt werden (2 Parteien). Ich habe aber nach 7 Monaten nach Einzug in die Wohnung immer noch keinen Schlüssel zum Garten erhalten und ich sehe, dass der Garten zunehmend von der Nachbarsfamilie in Anspruch genommen wird. Das heißt, es wurde ein Beet angelegt, es steht da ein Großes Zelt, allerlei Kinderspielzeug, wie Sandkasten, Rutsche... Und jetzte ein 5 Meter großer Trampolin. Auch wenn ich den Schlüssel endlich bekomme gibt es im Garten nicht wirrklich Platz, wo ich mich ausbreiten könnte, außer Vielleich im schmalen Durchgang. Darf ich in diesem Fall vom Recht den Garten mitzubenutzen zurücktreten und eine Mietminderung durchsetzen? Oder habe ich das Recht zu Verlangen, dass die Nachbarn Ihre Sachen wegräumen?
9 Antworten
Der Garten wird ja nicht "Voll" sein,da passen genausoviele Spielzeuge von dir mit rein. Dann ist zwar kein Platz zum laufen mehr da, aber das geht bestimmt.
Oder willst du das es schön leer wird, bzw zur Hälfte leer wird. Das wird nichts. Du solltest zwischen Garten besitzen und Garten nutzen unterscheiden.
Ansonst ist dein VM der Ansprechpartner. Notfalls kannst du die Miete mindern, aber nicht viel.
Am besten einigt sich man mit den Nachbarn, irgendwie. Ich finde die Regelung: Die Kinden bekommen den Garten von 6-20 Uhr für sich alleine. Die restliche Zeit teilen sich die Erwachsenen
Im Prinzip hast Du das Recht, die Nachbarn zu bitten, Dir die Gartenmitbenutzung zu ermöglichen! Aber möchtest Du unter diesen Umständen überhaupt den Garten mitnutzen? Ruhe und Entspannung wirst Du dort sicher nicht finden! Ich würde mich mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Ob in diesem Falle eine Mietminderung gerechtfertigt ist und in welcher Höhe, würde ich mal über den Mieterbund erfragen!
1.
Der Garten ist dir nicht vermietet, sondern zur Mitbenutzung überlassen. Das schliesst eine Mietminderung aus.
2.
Die Mitbenutzung ist dir zu ermöglichen. Da erklärt man zuerst dem Mietmieter, dass Ihnen der Garten nicht allein überlassen ist, sondern euch beiden zusteht und fordert ihn auf, seine völlige Inbeschlagnahme zu reduzieren.
Schlägt vor, das Trampolin oder das Zelt oder den Sandkasten mit Rutsche abzubauen damit auch du Platz für dein Ruheplätzchen bekommst, etwa einen kleinen Tisch, Stühle, Gartenliege, Gartengrill oder Sonnenschirm.
Zeigt er sich uneinsichtig, wendet man sich an den Vermieter und fordert ihn um Zuweisung eines für dich bestimmten Gartenstücks auf.
Sofern der Garten verschlosse wäre, verlangt man natürlich einen eigenen Schlüssel.
G imager761
Wende dich an den Vermieter, er hat das zu regeln. Will er das nicht, erfüllt er seine vertraglichen Pflichten nicht.
Wenn der komplette Garten vom anderen Mieter belegt ist, schon.
Eine Frage der Klärung gegenüber Ihrem Vermieter - hier kann Ihnen niemand helfen!
Der Vermieter hat nur die Pflicht den schlüssel herauszugeben. Einer weitergehenden Regelung bedarf es nicht, weil die Mitbenutzung des Gartens nicht weiter eingeschränkt wurde.