Darf man nach deutschen Mietrecht ein Zelt im Garten aufstellen?

5 Antworten

Wenn der Garten zu deiner Mietsache gehört oder du das alleinige Nutzungsrecht hast, darfst du das. Bei einem Gemeinschaftsgarten nicht, da musst du dich mit den anderen Mietern auseinandersetzen. Kommt sicher auch drauf an, wie groß das Zelt ist und wie lange es stehen bleiben soll.

Wenn ein Teil des Gartens oder der Garten in Gänze dir zur alleinigen Nutzung mitvermietet wurde, darfst du dort einen Sandkasten, eine Schaukel oder auch ein Zelt aufstellen. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Ein Verbot wäre unwirksam.

Wenn der Garten Dir alleine gehört darfst du natürlich ein Zelt dort aufstellen.

Teilst du dir den garten mit anderen Mietern und ihr habt keine Begrenzungen ausgemacht dann nur mit Zustimmung aller berechtigten.

ja, darfst du, wenn du der besitzer bist

Wenn der Garten Dir gehört, dann ja.

YEAR2019 
Beitragsersteller
 05.08.2019, 17:00

Du meinst wenn der Garten keinen anderen Mietern außer mir gehört ??