Vermieterzustimmung für ein Gewächshaus
Braucht man zum Aufstellen eines Gewächshauses in Garten eines Einfamilien-Mietshauses die Zustimmung des Vermieters?
6 Antworten
wenn du das haus mit garten gemietet hast, kannst du auch ein gewächshaus im rahmen des baurechts aufstellen.
glaub ich nicht, du solltest es aber wirklch nur aufstellen, also kein Fundament.
Gartenhäuser, Gewächshäuser, Gerätehäuser, Bienenhäuser, künstliche Wasserstellen, Teppichklopfstangen, Antennenanlagen, Reklameschilder oder ähnliche Einrichtungen sind meines Wissens bauliche Veränderungen, die man zumindest dem vermieter vor Errichtung anzeigen sollte.
Bei Auszug muss man das ggf komplett zurückbauen.
Ausserdem mal ins Baurecht linsen... in Bayern sind Gewächshäuser bis 15m² genehmigungsfrei.
Die Erlaubnis der Gartennutzung schließt die Erlaubnis auf dem Grundstück des Vermieters eine bauliche Veränderung vorzunehmen nicht mit ein.
weiteres hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/garten.html
Wenn du ganz sicher sein willst frage einfach deinen Vermieter.
Dessen Antwort wird aber von der Meinung des Vermieters beeinflusst sein. Der Fragesteller möchte aber - so unterstelle ich - eine objektive und unbeeinflusste Antwort.