Kann mir Vermieter - Gartenmitbenutzung - im Mietvertrag festgelegt -einfach kündigen?
Liebe Communitiy - wieder mal mein Vermieter. Er will mir jetzt fristlos kündigen, weil mein Sohn 15, mit ein paar Kumpels um 13.00 und dann nochmal um 18.00 Uhr laut Musik hörten ? (das war übrigens das erste Mal in 3 Jahren wo wir da wohnen)
Ich weiss dass das nicht geht - aber er könnte mich schikanieren und mir die im Mietvertrag eingeräumte Gartenmitbenutzung kündigen - geht DAS? Kann er das aufheben ? Ich habe den Garten laut Vertrag nicht gemietet - sondern wie gesagt darf ihn Nutzen, was ich auch schon seit 3 Jahren tue .... (pflege ihn auch und mähe Rasen .... )
Also er hat selbst einen großen Garten und kann hier nicht auf "Eigenbedarf" - plädieren ..... Vielen vielen Dank für ein klärende Antwort ......
7 Antworten
Er will mir jetzt fristlos kündigen, weil mein Sohn 15, mit ein paar
Kumpels um 13.00 und dann nochmal um 18.00 Uhr laut Musik hörten ? (das
war übrigens das erste Mal in 3 Jahren wo wir da wohnen)
Ich weiss dass das nicht geht
Das weißt du mehr als ich.
Tatsächlich darf der VM fristlos kündigen, wenn "ein wichtiger Grund" vorliegt, "der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere
eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der
beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist" unzumutbar macht.
Insbes. dann, wenn eine Aufforderung, diesen vermeidbaren, aus der Wohnung dringenden ruhestörenden Lärm mit Rücksicht auf die Mitergemeinschaft künftig zu unterlassen, erfolglos blieb, § 543 III 1 BGB :-O.
Ich gege davon aus, dass es bereits bei der Störung der Mittagsruhe eine enstsprechend Aufforderung gab, wie man sich zu verhalten hat, die ab 18 Uhr ignoriert wurde.
Ob ein angerufenes Gericht deinem Vortrag folgt, es sei zumutbar, bis zur ordentlichen Beendigung Lärm hinnehmen zu müssen, bliebe abzuwarten.
könnte [er] mir die im Mietvertrag eingeräumte Gartenmitbenutzung kündigen - geht DAS?
Ja. Die Duldung zur Gartenmitbenutzung darf jederzeit widerrufen werden, ohne das es einer Begründung oder eines wichtigen Grundes bedarf.
Dem steht deine Pflege nicht entgegen, die dann natürlich entfiele.
G imager761
Das käme nun sehr darauf an, ob die hier vorliegende Regelung einen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsvertrag hergäbe, etwa weil die Gartenmitbenutzung - ähnlich dereines PKW-Stellplatzes - unter der Beschreibung des Mitegegenstandes aufgeführt bei der Höhe des Mietzinses berücksichtigt wurde.
Dem wäre nicht so, läge tatsächlich eine unentgeltliche Gerauchsüberlassung vor, also ein Leihvertrag auf unbestimmte Zeit vor. Etwa durch fernere mietvertrgliche Schlussbestimmung oder Bezug auf eine dementsprechende Hausordnung, die diese gemeinschaftluche Nutzung - ähnlich der eines Fahrrad- oder Waschkellers - näher bestimmt. Hier könnte der VM n. § 604 BGB grds. jederzeit vom Entleiher Herausgabe der Leihsache verlangen, meint, die Gestattung zur Gartennutzung jederzeit "widerrufen". Dies kann formlos, also auch mündlich und ohne Angabe von Gründen geschehen :-)
Der Fallschilderung "die im Mietvertrag eingeräumte Gartenmitbenutzung" nach ging ich von zweitem Sachverhalt aus: Der Sprachstil des Fragestellers lässt nicht vermuten, dass er mit dieser gestelzten Formulierung "mitvermieteter Garten" ausdrücken wollte.
G imager761
Du hättest besser die Kommentierungen des Fragestellers weiter verfolgt, als gleich mehrfach deine gleichlautende rechtsirrige Meinung zu jedem Kommentar zu posten, der der nicht entspricht : "naja - im Mietvertrag steht nicht, dass ihn den Gartet gemietet habe - sondern eben Nutzen darf ..... das steht im Mietvertrag" :-O
Der Garten gehört nicht zu deiner Mietsache, dir ist lt. Mietvertrag nur die Nutzung gestattet. Jede Genehmigung kann widerrufen werden. Allerdings müsste hier auch ein mit dem Garten zusammenhängender Grund vorlieben. Wenn du z. B. deinen vertraglich festgelegten Pflichten, wie Rasen mähen nicht nachkommen würdest und das dauerhaft, dann wäre das ein Grund dir die Nutzung zu untersagen. Die laute Musik deines Sohnes war zwar ziemlich daneben, steht aber in keinem Zusammenhang mit der Gartennutzung. es sei denn er hat mit seinen Kumpels im Garten eine laute Party gefeiert. Das wiederum wäre ein Grund.
Wenn einem im Mietvertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, dann ist das ganz einfach Bestandteil des Vertrages und kann nicht einfach so ohne triftigen Grund wiederrufen werden.
Das habe ich schon beim ersten Mal verstanden. Aber entweder ist dem nicht so und Duldung der Nutzung widerrufbar, oder es bedarf der Kündigung des gesamten Wohnraummietvertrages. Eine Teilkündigung des Gartens scheitert auch bei wichtigem Grund aus Verletzung mitvertraglicher Pflichten den Garten betreffend.
Das habe ich schon beim ersten Mal verstanden, du aber offenbar die Kommentierungen des Fragestellers nicht weiter verfolgt:
"naja - im Mietvertrag steht nicht, dass ihn den Gartet gemietet habe - sondern eben Nutzen darf ..... das steht im Mietvertrag" :-O
Insofern bleibe ich bei mein er differentierten Einschätzung, dass hier für den offenkundigen Fall einer geduldeten, unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung des Gartens diese Leihe jederzeit widerrufen werden darf :-)
Jede Genehmigung kann widerrufen werden. Allerdings müsste hier auch ein mit dem Garten zusammenhängender Grund vorlieben.
Welchen Rechtsgrund gäbe es für diesen Zusammenhang? Hier geht es gerade nicht um Kündigung nach Abmahnung unerwünschten Verhaltens.
Eine Duldung darf jederzeit widerrufen werden, ohne dass es einer Begründung oder eines wichtigen Grundes bedarf. Der Eigemtümer entscheidet vielmehr über die künftige Nutzung seiner nichtvermieteten Flächen nach eigenem Ermessen neu.
Wenn Nutzung des Trockenbodens, eines Fahrradkellers oder Teil der Hoffläche zum wilden Parken künftig untersagt wird, braucht es den ebensowenig.
G imager761
Kündigen? Nein!
Du hast den Garten ja nicht mit gemietet. Lediglich die Mitbenutzung wurde dir erlaubt. Und so eine Erlaubnis kann der Vermieter widerrufen.
Wenn einem im Mietvertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, dann ist das ganz einfach Bestandteil des Vertrages und kann nicht einfach so ohne triftigen Grund wiederrufen werden.
Das habe ich schon beim ersten Mal verstanden, du aber offenbar die Kommentierungen des Fragestellers nicht weiter verfolgt: "naja
- im Mietvertrag steht nicht, dass ihn den Gartet gemietet habe -
sondern eben Nutzen darf ..... das steht im Mietvertrag" :-O
Insofern bleibe ich bei mein er differentierten Einschätzung, dass hier
für den offenkundigen Fall einer geduldeten, unentgeltlichen
Gebrauchsüberlassung des Gartens diese Leihe jederzeit widerrufen werden darf :-)
wenn die gartenmitbenutzung vertraglich geregelt ist kann er diese nicht einfach aus dem vertrag isolieren und kündigen.
no way
Da Dein Vermieter durch die laute Musik sehr gestört wurde, nehme ich an, dass er mit im Haus wohnt. Gibt es außer Dir noch eine Mietwohnung im Haus?
Wenn nicht, kann er Dich jederzeit ohne Begründung kündigen. Dann zwar mit drei Monate längerer Kündigungsfrist, aber die Wohnung ist dennoch in Gefahr.
er wohnt nicht über mir - sondern links in einem angrenzenden Gebäude - ja, eine Mieterin wohnt noch über mir .....
Dann ist die Wohnung wenigstens nicht durch diese Kündigungsmöglichkeit in Gefahr.
Fristlos kündigen kann er Dich deswegen auch nicht. Wenn der letzte einschlägige Vorfall 3 Jahre her war, kann er das nicht, selbst wenn Du damals abgemahnt wurdest.
Er kann Dir jetzt höchstens eine Abmahnung zustellen, die dann genau zu prüfen ist, ob diese auch auf rechtlichem sicherem Grund basiert.
Den Garten wird er Dir auch nicht nehmen. Da wäre er schön dumm. Er hat selbst einen Garten, mit dem er allerhand zu tun hat und er ist bestimmt froh, dass Du auch einen Teil der Gartenpflege übernimmst. Die hätte er dann komplett am Hals.
Wenn einem im Mietvertrag ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, dann ist das ganz einfach Bestandteil des Vertrages und kann nicht einfach so ohne triftigen Grund wiederrufen werden.