Mit was muss ich rechnen Ex-Freundin geschlagen?

5 Antworten

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Hast Du der Polizei nicht gesagt, dass sie sich widerechtlich in Deiner Wohnung befand?

Warum hast Du sie nicht angezeigt?

Das war Hausfriedensbruch und selbstredend darfst Du sie mit Gewalt aus der Wohnung entfernen.

Hol das ganz schnell nach.

AlZari 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 16:06

Ich habe der Polizei auch die Nachrichten gezeigt wo die gedroht hat in die Wohnung zu kommen wenn ich ihr kein Geld gebe.

Hab denen auch gesagt ich habe sie auch nur angefangen zu schlagen als sie anfing anzugreifen. Trotzdem meinten die Polizisten ich würde Post bekommen.

Mein Vater meint ich hätte schlechte Karten da mir niemand glauben würde.

Ich hab sie nicht anzeigen wollen da ich einfach partout meine Ruhe haben möchte. Und kein Papierkrieg führen möchte mit dieser Borderline-Furie.

LydiaDonner  25.06.2021, 16:10
@AlZari

Nein, nein, nein, nein.

Der musst Du klipp und klar vorgeben, dass Du das nicht willst.

Zeig sie an, die hört sonst nicht auf.

Das ist übrigens nicht nur Hausfriedensbruch, das ist auch Nachstellung, wegen der Du sie anzeigen kannst.

Am besten wäre ein richterlicher Beschluss, der sie zwingt Abstand zu halten.

Die wird nicht aufhören, wenn Du nicht hammerhart dagegen vorgehst.

GrandVoyager  25.06.2021, 16:17
@AlZari

Wenn du das nicht von Anfang an richtig stellst, kann es dir passieren, dass alle Aussagen, die du im Nachhinein machst, nur als Schutzbehauptungen angesehen werden, um dich vor Strafe zu bewahren. Sofern deine Schilderung der Ereignisse der Wahrheit entsprechen, bist du im Recht und du kannst dich auf Notwehr berufen, da sie es war, die 1. Widerrechtlich in deine Wohnung eingedrungen ist und 2. Damit begonnen hat dich zu schlagen.

Es steht Aussage gegen Aussage, da es für den Vorfall keine Zeugen gibt. Obwohl sie die Aggressorin ist, hat sie jedoch scheinbar weniger skrupel dich für deine Notwehr anzuzeigen - vielleicht solltest du darüber mal nachdenken und deshalb rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen, sie im Gegenzug auch anzuzeigen.

AlZari 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 16:47
@GrandVoyager

Ich habe den Polizisten die Chatverläufe gezeigt, die sind ja auch auf dem Handy noch gesichert. Telefonnummer ist auch eindeutig sollte ja wohl zumindest für den Hausfriedensbruch ausreichen.

LydiaDonner  25.06.2021, 16:50
@AlZari

Mach auf alle Fälle eine Anzeige, sonst wirst Du sie nicht los.

Sie hat dich geschlagen und du hast aus Notwehr gehandelt.

naja du hättest von Anfang an keine Aussage machen müssen , somit kann es gegen dich verwendet werden .

und nun ja wenn sie spüren von dein Schlaf hatte sind das auch Beweise gegen dich plus noch von deiner ex die Aussage .

also sieht so aus als würdest du eine Strafe kriegen

Notwehr und "ein paar mal eine gepfeffert" sind verschiedene Sachen.

Eventuell könntest Du sie wegen Hausfriedensbruch dran kriegen, aber die Körperverletzung bleibt davon wahrscheinlich unberührt.

Das ist Notwehr, ja.