Rechner von Polizei beschlagnahmt - dürfen die das?

10 Antworten

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So erstmal: Ja die Polizei darf das. Da sie einen Verdacht haben - von deiner Ex geäußert - dass du mit diesem Pc dich an illegalen Sachen verdingt hast, ist dein PC zur Beweissicherung sicherzustellen.

StPO § 94: Beweismittel, Sicherstellung und Beschlagnahme (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen. (2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

Ich geh davon aus, dass sie ihn beschlagnahmt und nicht sichergestellt haben ;)

Das verstehe ich nicht. wenn die polzei angenommen vor meiner türe stehen würde und meinen Rechner haben wollen muss ich diese doch auch nicht in meine Wohnung lassen solange sie keinen Beschluss haben. Das kann doch nicht sein!

Da hast du Recht, aber es geht hierbei nicht um deinen Rechner, sondern um das Wohnungsbetretungsrecht. Das darf die Polizei nur, wenn sogenannte "Gefahr im Verzug" besteht, also wenn du gerade dabei bist, mit deinem Computer die Atomwaffenabschusskontrolle von Nord-Korea zu hacken. Ansonsten braucht die Polizei, wie du gesagt hast, einen sogenannten Betretungsbeschluss (meistens in Kombination mit einem Beschlagnahmungsbeschluss, den braucht sie aber nicht, kann sie auch selber anordnen). D.h. würdest du mit deinem Pc, sagen wir einem Laptop, auf einer Parkbank sitzen, dürfte die Polizei ihn dir auch vor Ort und Stelle abnehmen, wenn er als Beweismaterial dient.

Zu deinem Problem: Wenn bei der Sache rauskommt, dass deine Ex dir nur eins auswischen wollte, empfehle ich dir, sie wegen a) Vortäuschen einer Straftat und b) Verleumdung bzw übler Nachrede anzuzeigen (je nachdem ob sie wusste, dass du mit dem Rechner nichts illegales gemacht hast oder nicht) (und nein du kannst sie nicht wegen Falscher Verdächtigung anzeigen, das ist in Vortäuschen einer Straftat bereits mit drin). So und jetzt kommt der springende Punkt. Deinen Verdienstausfall kannst du von ihr zivilrechtlich einklagen! Und aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du - solltest du strafrechtlich nicht weiter belangt werden - den Zivilprozess auf jeden Fall gewinnst.

An einem konkreten Fall, den ich vor kurzem hatte: Ein Typ kommt zu uns auf die Wache und erklärt, dass sein Nachbar der gesuchte Flüchtling eines schweren Verkehrsunfalls war. Wir also zur Spurensicherung Auto beschlagnahmt. Der Typ hat das aber nur behauptet weil es ihn geärgert hat, dass sein Nachbar immer 2 Parkplätze mit seinem Sprinter belegt, der war nämlich Zusteller. Auto 2 Tage lang bei den Kollegen der Spurensicherung gewesen, er konnte nicht ausfahren, Ergebnis => definitiv nicht der Unfallwagen. Und dann hat der ursprüngliche Anzeigenerstatter erstmal den Verdienstausfall bezahlen dürfen... :)

Also Kopf hoch und vorallem: sei froh dass du deine Alte los bist! So ne dumme Nuß

rene90a 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 00:52

Erstmal vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Jetzt stehe ich aber trotzdem vor einem Problem. So wie ich das sehe, werde ich den Rechner so schnell nicht wieder sehen... auch wenn ich in diesem Streitfall recht bekommen sollte und ich sie wegen dem Verdienstausfall zivilrechtlich einklagen kann, sie wegen Vortäuschen einer Straftat und Verleumdung bzw übler Nachrede anzeigen kann, bekomme ich dadurch meinen Rechner auch nicht schneller zurück. Ich will dieser Person nichts böses und eigentlich auch einfach nurnoch endlich meine Ruhe von ihr. Ich ringe auch schon mit dem Gedanken, ob ich ihr vorschlagen soll die Anzeige zurückzuziehen (sofern das möglich ist?), wenn sie Ihre Aussage bei der Polizei dementiert und ich dadurch am schnellsten wieder Arbeiten kann. Ich denke das hört sich töricht an, da ich ja rechtlich nichts zu befürchen habe doch ist mir mein Geschäft wichtiger als irgend welche Streitereien mit meiner ex.

rene90a 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 01:07
@rene90a

Ergänzung: Ich arbeite Selbstständig - nach Stundensatz. Wie soll der Verdienstausfall in meinem Fall berechnet werden? Ich arbeite nach Termin und kann mir sozusagen aussuchen ob ich mal einen Tag nichts mache aber dafür an einem anderen Tag mehr arbeite... ich habe einfach keine lust wegen solch einer "dummheit" mir solch ein unnötigen Stress mit Anwälten, Polizei oder Gerichten zu geben. Ich hoffe das ist nachvollziehbar und ich denke die Kollegen von der Polizei sind auch dankbar dafür sich um wirkliche Probleme zu kümmern.

Dommie1306  03.06.2012, 01:13
@rene90a

Gern.

Es gibt die Möglichkeit, dass du die bearbeitenden Kollegen darum bittest, während ihrem Beiwohnen Daten von deinem Rechner zu sichern, damit du damit evtl daheim weiterarbeiten kannst. Ist rechtlich nicht 100% abgedeckt, aber machen die Kollegen bisweilen.

Ansonsten bist du leider in einen Kreislauf drinnen, den du nicht mehr stoppen kannst. Beim Betrug, genauer gesagt Computerbetrug (§263a StGB) handelt es sich um ein Offizialsdelikt, d.h. die Polizei MUSS Nachforschungen anstellen. Selbst wenn deine Ex zur Polizei geht und sagt, dass das alles nicht stimmt, müsste die Polizei die Ermittlungen weiterführen. Dennoch könntest du versuchen deiner Ex klar zu machen, was passiert wenn sie das NICHT macht(wie oben beschrieben). Durch die Anulierung ihrer Aussage kann das Verfahren beschleunigt werden, nach dem Motto" unsere Verdachtsmomente haben sich soeben in Luft aufgelöst, aber nach dem Gesetz müssen wir trotzdem noch nachschauen". Was glaubst du dauert länger? Wenn die Polizei davon ausgeht was zu finden oder wenn sie die Daten nur noch checkt, weil sie es muss?=)

Das klingt nicht töricht, ich kann dich sogar verstehen. Leider kann ich dir überhaupt keine Zeit nennen, wie lange sowas dauert. Wir hatten schon Handyauswertungen auf 12 Stunden und Rechner Auswertungen von nem halben Jahr und alle werte dazwischen. Ich denke mal, nächste Woche hast den Rechner wieder, ein Anwalt wird dir kaum helfen aber ein menschliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter schon eher...

Viel Erfolg!

Dommie1306  03.06.2012, 01:19
@rene90a

Zu deiner Ergänzung: Dass die Arbeit von den Kollegen für den Papierkorb sein dürfte, ist klar, aber wenn sie es nicht machen begehen sie eine "Strafvereitelung im Amt" und das ist ein Verbrechen d.h. mindestens 1 Jahr Knast und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (sprich Kündigung und keine Ansprüche auf Pension). Du verstehst, dass wir da alle eher mal vorsichtig sind mit Aussagen wie "wir kümmern uns um wirkliche Probleme"...

Ja ich versteh dich und ja das ist scheiße und deine Ex ist ne dumme Kuh...

Ich kann dir keinen Satz sagen den du bekommst, ich bin kein Zivilrichter, aber denke mal, dass du eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit/verdienst vorbringen musst und dir die Tage dann angerechnet werden. Sollte es aber wirklich soweit kommen, nimm dir einfach einen Anwalt und der soll alles machen. Mit der Polizei, mit deiner Ex mit dem Gericht. Den musst du zwar erstmal zahlen, aber nach einer Verurteilung zahlt deine Anwaltkosten deine Ex. Ist nach wie vor nur mäßig befriedigend, aber um auf deinen ursprünglichen Threat zurück zu kommen: die Polizei ist in der Sache nicht dein Feind und kann nichts anderes machen. So bitter es ist :(

rene90a 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 01:30
@Dommie1306

Danke! Du hast mir mit diesen Zeilen wirklich unglaublich geholfen und bin nun mehr als beruigt.

colt1212  03.06.2012, 11:18
@rene90a

TOP antwort!!! DH!!

Dommie1306  03.06.2012, 14:49
@rene90a

Ich hoffe, dass alles gut wird. Wäre jetzt ja auch der ideale Zeitpunkt für nen Urlaub;) Schreib doch bitte, wie die Sache ausgegangen ist, ja?=)

Nochmal mein Hinweis, du kannst dem Sachbearbeiter gerne darauf hinweisen, dass du den PC zur arbeit brauchst, das wird die Sache sicher nicht verlangsamen... aber du darfst halt nicht nerven oder drohen... das kommt nie gut an;)

Und ich muss mich jetzt einmal auskotzen sorry:

Take777:

Wenn sie den PC beschagnahmen, dann müssen sie einen gewissen Verdacht haben. Mit anderen Worten, Deine Ex muss ihre Beschuldigungen entsprechend untermauert haben. Wegen einer Behauptung "ich glaube mein Ex hat da Handies gehackt" kann die Polizei nicht beschlagnahmen, DENN ES MÜSSEN TATSÄCHLICHE ANHALTSPUNKTE DAFÜR VORLIEGEN; DASS JEMAND EINE STRAFTAT BEGANGEN HAT. Würden solche Anhaltspunkte nicht vorliegen, wäre die Beschlagnahme rechtwidrig.

Wenn man überhaupt keine Ahnung von der Materie hat sollte man einfach mal still sein-.- Der Verdacht liegt NAHE weil es eine Zeugenaussage gibt! Das SIND tatsächliche Anhaltspunkte. Sowas nennt sich P E R S O N E N B E W E I S S. Die Beschlagnahme war also alles andere als rechtswidrig!

marco:

Ganz ruhig! Letztendlich entscheiden kann dies eh nicht die Polizei, sondern nur die Staatsanwaltschaft, und die auch nur wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht - und um diesen abzuwenden, wirst Du dir einen Anwalt nehmen müssen. Der kann dann auch gleich ein Verfahren gegen deine Ex wegen Verleumdung und Schadensersatz anstreben.

Es liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Beschlagnahme von Gegenstände?!? WTF? Interessant, dann haben meine Kollegen und ich das die letzten Jahre alle falsch gemacht...

Wenn man meine erste Erläuterung gelesen hat, kann jeder eigentlich feststellen, dass ich mich durchaus ein ganz klein wenig auskenne. Und dann einfach so einen ***** zu behaupten ist... schwach. Vor allem hilft es dem Fragensteller nicht weiter...

So genug ausgekotzt, viel Erfolg weiterhin rene!

rene90a 
Beitragsersteller
 05.06.2012, 17:34
@Dommie1306

Hallo! Also ich habe meinen Rechner wieder! Ich bin wie folgt vorgegangen:

Ich habe meiner ex klar gemacht was auf sie zukommen wird wenn sie Ihre Aussage NICHT zurück nimmt* (danke nochmal an Dommie1306)* und bin mit ihr heute morgen dann auf das Polizeirevier gefahren. Dort haben wir auf den Sachverständigen gewartet (das war zu meiner Überraschung nicht die Person, die den Rechner einbehalten hatte). Meine ex wurde gebeten mit ihm mit zu kommen - ich musste warten. Nach 20 Minuten kam sie dann wieder und der Polizist kurz danach mit meinem Rechner.

Sie erzählte mir, sie hätte im gesagt, dass sie diese Anschuldigung aus dem Affekt heraus behauptet habe und diese anschließend dementiert hätte. Die Trennung sei noch ganz frisch gewesen und wir beide zu vorschnell gehandelt hätten (damit meinte sie wohl, dass ich sofort zur Polizei bin und nicht erst zu ihr). Der Polizist sei ganz nett gewesen und hätte das verstanden (an dieser Stelle frage ich mich ob sie da jetzt nicht noch ärger wegen einer Falschaussage bekommt). Sie hat mich daraufhin in Anwesenheit des Polizisten gefragt ob ich meine Anzeige jetzt nicht auch zurückziehen wolle da der Rechner ja nun wieder da sei und alles weitere nur unnötige Problemen für beide Seiten geben würde - ich habe meine Anzeige darauf hin auch zurückgezogen und musste einen Wisch unterschreiben - allerdings sagte er mir auch, dass der Fall (Hausfriedensbruch und Diebstahl) trotzdem weiter verfolgt wird, aber höchst wahrscheinlich im Sande verlaufen wird.

Ende gut alles gut? Ich hätte natürlich die Wahl gehabt meine Anzeige nicht zurück zu ziehen aber ich wollte die Sache eigentlich nur noch abschließen da ich dadurch nur Stress hatte und nun habe ich hoffentlich für immer meine Ruhe.

Dommie1306  06.06.2012, 08:24
@rene90a

Glückwunsch:) Freut mich dass alles so gut ausgegangen ist. Finde dass du richtig gehandelt hast, die Anzeige zurückzuziehen. Würde nur weiter unnötig mit Dreck geworfen werden.

Ich bin natürlich kein Rechtsexperte, aber auf auf bloßen Verdacht einer einzelnen Person hin dürfen sie es meines Wissens nach nicht. Solche Anordnugen dürfen meines Wissens nach nur von einem Staatsanwalt kommen. Von irgendeinem dringenden Tatverdacht ist hier ja auch nicht auszugehen.

Dennoch solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen. Solche Fragen von GF beantworten zu lassen birgt eine hohe Gefahr von Falschantworten. Man sollte da schon entsprechende Rechtsexperten befragen.

rene90a 
Beitragsersteller
 03.06.2012, 00:34

So denke ich auch aber ich habe einfach Angst mich gegen die Polizei zu wehren. Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und werde damit bestraft.

Bei einer Beschlagnahme, im Gegensatz zur Sicherstellung, muß innerhalb von 2 Tagen ein Richter über die Fortsetzung der Wegnahme entscheiden! Also Montagmorgen direkt mit der Sachbearbeitung in Verbindung setzen und dann mit Hochdruck auf die Entscheidung drängen.

Die Beschlagnahme ist rechtens. Die Herausgabe kannst Du nur mit Anwalt beschleunigen - blöderweise.

Los zum Anwalt, alles was du bei der Polizei sagst ist denen eigentlich furz egal. Du muss schon mit einen Anwalt da einmaschieren.

Wtf was hast du den für eine Freundin gehabt ? Die will dir doch nur eine auswischen und dich kaputt machen.