Darf mein mitmieter mir besuch verbieten?

5 Antworten

Es gehört zum grundrechtlich geschützten Bereich eines jeden Mieters,
dass dieser auch Besuch empfangen kann. Dieses Besuchsrecht endet
regelmäßig dort, wo eine (regelmäßig vertragswidrige)Untervermietung
anfängt. Eine Grenzziehung ist allerdings schwierig und stets eine Frage
des Einzelfalls. Allerdings dürfte davon auszugehen sein, dass der
Besuch eines Freundes nach vier Wochen das zulässige Maß überschreitet. Mit deinen sechs Wochen liegst du also voll daneben. Wer im Mietvertrag steht, kann auch mit festlegen ab wann es mal "gut" ist mit dem Besuch.

wenn dein besuch nur dein zimmer nutzt, ist das kein problem. da er aber natürlich auch aufs klogeht, sich wäscht und sicher auch mal in der küche wollen will, gibt das natürlich ein problem. vorallem im sozialen gefüge der wg.

vielleicht funktioniert es, wenn du entsprechend mehr miete und nebenkosten zahlst, da dieser besuch ja blank ist. wenn der besuch aber tag und nacht in dieser wg sitzt, würde ich auch schauen, das ich einen grund finde, weshalb ich das vermeiden kann.

und wer weiss, ob es bei den 6 wochen bleibt, von daher soltet dein freund schauen, das er zwischendurch woanders wohnen kann, falls es finanziell klappt

ich gehe doch richtig in der Annahme, dass er mir meinen Besuch nicht verbieten, bzw ihm grundlos (aus eifersucht) hausverbot erteilen kann, richtig?

Nein, ganz so einfach ist es nun nicht:  Dein Vermieter muss zwar (jedem seiner) Mieter Besucher dulden, nicht aber die Hauptmieter ihrem Mitmieter.

Er kann seinen Mietanteil auf 1/3 kürzen und du musst den deines Freundes beisteuern, verhindern, dass dein Freund Gemeinschaftsräume wie Bad, Küche oder Wohnzimmer im Beschlag nimmt, mithin auf die Vereinbarung eurer gemeinsamen Wohnung bestehen wenn du glaubst, mal ebenso die Regeln ändern zu dürfen :-O

Und mit gleichem Hausrecht natürlich auch selbst (weibliche) Besucher oder Freunde zum Fußballabend einladen.

Oder dich zu eurer gemeinsamen Kündigung zwingen, wenn eure verabredete Geschäftsgrundlage entfallen sollte und sich mit dem VM auf Fortführung des MV mit ihm allein verständigen.

Nur am Rande: Dein Freund wird nie auf einen grünen Zweig kommen, wenn ihr zusammenzieht: Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft, also bekommt er deutlich weniger vom Amt. Rate mal, wie schnell das herauskommt.

G imager761



Was ihr da vor habt ist eine echt schlechte Idee! Nicht nur das es sein kann das das Amt sagt ihr seid ein paar und somit er weniger Geld bekommt! Zweitens wenn er vorher schon so rum zickt gibt das hinter erst recht Probleme, vor allem wenn ihr beide drin steht und er nicht zahlen kann! Und ex und neuer zusammen ist nicht gerade romantisch!

Natürlich kannst Du Besuch haben, wie Du das möchtest und 6 Wochen sind erlaubt. Allerdings solltest Du dann auch dementsprechend mehr beisteuern, denn dieser Freund wird ja auch Wasser verbrauchen.

Was ich nicht verstehe, wie kann man mit seinem Exfreund in eine Wohnung ziehen.

SarahHohnen 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 21:51

das geht hier glaube ich niemanden was an

Allexandra0809  26.02.2016, 21:52
@SarahHohnen

Das hast Du sicher Recht. Ist ja meine Meinung, Du musst mit Deiner Entscheidung leben. Wenn Du das so willst, dann mach es auch so.

KaeteK  26.02.2016, 22:06
@SarahHohnen

Naja, es trägt aber dazu bei, dass du jetzt Probleme hast und du hier Rat suchst. lg

Peppi26  26.02.2016, 19:45

naja das verstehe ich schon war 9 Jahre zusammen und nach der Trennung haben wir immer noch 1½ Jahre zusammen gelebt,! dazu muss ich erwähnen er war fast nie da und ich hatte die Wohnung Gott sei dank für mich!

Allexandra0809  26.02.2016, 19:46
@Peppi26

Das ist natürlich allein Deine bzw. Eure Entscheidung. Verstehen muss ich das aber nicht.