Wie kann ich verhindern, dass meine Ex mit unserem Kind weit weg zieht?
Hallo,
mit meiner EX habe ich 5 Jahre in meiner Wohnung in Hannover zusammengelebt. 2 Jahre mit Kind, bis Ende 2. Lebensjahr.
Als unser Kind 3 wurde ist meine Ex mit Kind 600km weit weg nach Regensburg gezogen. (ich habe die Entscheidung erst zum Umzug mitbekommen. Es war aber heimlich lange voraus geplant)
Über die nächsten 2 Jahre (bis Kind ende 4. Lebensjahr) habe ich mein Kind dann ca. einmal pro Monat in Regensburg besucht. (inkl dortiger Familienseelsorge)
Dann ist die Mutter mit Kind nach Hannover zurück gekommen. In eine eigene Wohnung 10 Minuten von mir entfernt. Für die folgenden 2 Jahre also alles schön bis hierher. Ich sehe mein Kind ca. 2x pro Woche :-)
Dann, vor kurzem, kam die Frage meiner EX, ob es mit "uns" noch mal wieder was wird. Was ich verneinte, denn es ist besser so wie es ist.
Nun erfahre ich durch "Wistleblower" dass meine Ex samt Kind schon wieder ihren Abflug nach Regensburg, 600 km weit weg plant, noch bevor unser Kind im Sommer eingeschult wird. Das schaffe ich kein zweites mal von meinem Kind getrennt zu werden!
Wir haben das geteilte Sorgerecht.
Was kann ich rechtlich unternehmen, um den Umzug zu verhindern?
Kleine Info dazu:
Meine EX hat hier seit 2 Jahren einen sehr guten und soliden Halbtagsjob, sogar mit Angebot auf Vollzeitbeschäftigung. Es gibt keinen existenziellen Grund die Heimat (und somit mich, den Papa) zu verlassen. Den Unterhalt habe ich auch immer zuverlässig gezahlt.
Das Kind ist zwar mehr mutterbezogen, allein aufgrund der Geschichte, aber das Kind möchte auch lieber hier in Hannover bleiben. Von den Plänen der Mutter weiß das Kind allerdings ebenfalls noch nichts. (Ich hatte nur so mal gefragt, ob es lieber in Regensburg wäre wenn Mama da hin will.) Die Beziehung zwischen Kind und mir ist sehr gut, lieb und innig.
Irgendwelche Einschulungsformulare habe ich bislang nicht unterzeichnet. Die Mutter versicherte mir aber mündlich, dass unser Kind einen Platz in der örtlichen Schule bekommen hätte. Es ist aber auch gut möglich, dass Sie das Kind bereits in Regensburg angemeldet hat.
Ich rechne also damit, dass Sie hinter meinem Rücken das selbe durchzieht wie vor 2 Jahren, und ich möchte darauf vorbereitet sein, um dagegen rechtzeitig etwas zu unternehmen.
Ich möchte ihr das Kind zwar nicht "wegnehmen" aber wenn es nicht anders geht, würde ich das Kind auch zu mir nehmen wollen, was das Kind (aufgrund der Lebensgewohnheit) aber vermutlich genauso wenig möchte, wie von mir getrennt zu werden.
Aus meiner Erfahrung wären hier rechtliche Mittel die einzig wirksame Methode, um die Mutter am Umzug zu hindern. Gibt es solche Mittel?
Thanks für Infos …
5 Stimmen
4 Antworten
Wenn sie trotz gemeinsamer Sorge das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kannst du im Moment wenig machen. Ansonsten solltest du umgehend zum Anwalt gehen, der in einem Eilantrag bei Gericht den Umzug stoppen lassen kann. Ohne deine Zustimmung darf die Mutter nirgendwo hin ziehen (es sei denn innerhalb der Stadt von A nach B). Sie benötigt zwingend deine Zustimmung!
Du solltest auch mal nächste Woche zum Jugendamt gehen und dort das Problem ansprechen, dass du unter keinen Umständen dem Umzug zustimmen wirst, weil das Kind dich genauso braucht wie die Mutter.
Vielleicht arbeitet hier auch die Mutter schon heimlich daran das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Dem solltest du unbedingt vorgreifen!
Zieht sie einfach so um, dann kann sie sich strafbar machen! Letztendlich muss ggf. ein Richter am Familiengericht entscheiden, was dem Wohl des Kindes entspricht. Und je älter das Kind, desto eher wird der Richter auch das Kind dazu befragen.
Weitere Infos:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug/10/#beispiele
Sie darf hin ziehen wohin sie lustig ist. Aber nicht mit dem Kind. Dachte es wäre logisch, dass es hier um das Kind geht und nicht um die Mutter ;-).
Doch, es geht um das Selbstbestimmungsrecht eines Elternteils, sie darf umziehen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug/10/
Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung („ Entziehung Minderjähriger“) schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen.
Ich lese da was Anderes raus... Aber letztendlich wird das der Richter entscheiden, wie lustig es zu bewerten ist, wenn Beide das Sorgerecht haben und die Mutter mal eben mit dem Kind weg aus der Stadt zieht und dem Vater so die Möglichkeit des Umganges erschwert.
Mal eben für zwei Jahre nach Regensburg ziehen und den Vater ermöglichen zu Besuch kommen, ohne Richterspruch, ist nicht über was ich hier lachen will. Vergleichbares erlebte ich auch.
Dem Fragesteller hat es offenlschlich gereicht ohne gerichtliche Klage das alles mitzumachen.
Und was soll es verändert haben?
Damals fühlte er sich wahrscheinlich mit der Situation überfordert. Heute möchte er dies nicht mehr hinnehmen. Ich finde es gut, wenn ein Vater kämpft so lange er es irgendwie schafft (finanziell und emotional). Aber wie Viele sind schon an ihre Grenzen gekommen und lassen die Mutter gewähren... Ein Anwalt kostet in der Regel Geld, das Jugendamt ist mütterlastig und die Mutter hetzt die Kinder auf. Viele Väter wissen ja auch gar nicht um ihre rechtlichen Möglichkeiten. Liest du doch auch hier immer wieder, wenn z.B. die Kinder 18 werden und Mutti meint, er müsse nach wie vor alleine zahlen. Und je älter das Kind, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Mutti es bereits bestens geimpft hat gegen den "bösen" Vater.
@BVBDortmund und @Kessie1
"Der Fragesteller" hat, nachdem er die Unloyatität der Mutter durch den ersten Wegzug samt einigen Ersparnissen endgültig erkannt hat, zunächst versucht das Sorgerecht freiwillig von der Mutter zu bekommen. Dann mit Hilfe der Katholischen Familienseelsorge, bis die Mutter schon nach dem zweiten Termin nicht mehr erschien. Dann trotz abraten des Seelsorgers, das Sorgerecht gerichtlich erwirkt. Böser Vater! So sah das die Mutter. Nachdem nach 2 Jahren das Geld alle war, und die erhofften Alimente des Vaters auch nicht so pralle ausfielen, wie sie sich das vorgestellt hatte, und auch Job und sonstige Pläne nicht fruchteten, kam sie aus eigener Kraft und Not zurück nach Hannover, wo sie guten Job und Wohnung fand. Nur der Vater wollte nicht mehr mit ihr. Blöde. Nun hat sie eine neue Einkommensquelle in Regensburg aufgetan, einen neuen Gönner, und will wieder dorthin zurück. Das Kind will aber nicht, und der Vater will das auch nicht.Der Vater (Fragesteller) versucht nun zunächst sein möglichstes, dass das Kind nicht vor die Frage: Entweder Vater, oder Mutter, gestellt wird. Das Kind sagte von sich aus schon, dass es nicht wüsste bei wem es lieber wohnen würde. Wenn die Mutter ihr Kind so sehr liebt, wie anzunehmen, dann sollte sie dem Kind diese Entscheidung auch nicht abverlangen, sondern sie sollte sich mit ihren persönlichen Gelüsten noch ein paar Jahre gedulden, bis das Kind reifer ist, um so eine Entscheidung mit zu treffen, bzw. dann auch selber mit dem Zug von H nach R zu Mama oder Papa zu reisen.
Erst ein Kind unbedingt haben wollen, und dann machen was man alleine für richtig hält, ist einfach scheiß egoistisch, gegenüber dem Kind, wie auch dem Vater. Und ich denke, das wird vom Gesetzgeber nicht anders gesehen.
wie gesagt: gehe damit zu einem Anwalt der die nötigen Schritte einleiten wird, falls die Kindsmutter auf die Idee kommt, trotz der gemeinsamen Sorge, einfach wegziehen zu wollen. Denn das darf sie zwar machen, aber nicht mit dem Kind!
Anwalt halte ich nicht für nötig, bis hierher. Das JA ist informiert, hat mir geraten der Mutter die Konsequenzen und meine geplanten Maßnahmen im Falle des Wegzugs mitzuteilen. Das habe ich gemacht. Sollte Sie trotzdem abdüsen, gehe ich zum Gericht und beantrage eine Einstweilige Verfügung. Sollte es soweit kommen, kann sie durch die dumme Aktion auch ihren Teil des Aufenthaltsbestimmungsrechts verlieren.
Ich wünsche dir ganz viel Erfolg und hoffe sehr, dass die Kindsmutter sich auch darauf besinnt, dass für Kinder Mutter und Vater wichtig sind. Und wenn nicht, dass du einen guten Anwalt hast und einen Richter, der wirklich Recht spricht.
Alles gut. Sie hat sich ihre Umzugspläne wieder aus dem Kopf geschlagen. Ob das nun an meiner Initiative liegt, oder ob was anderes gelaufen is, weiss ich nicht.
Thanx. LG
Dann wünsche ich dir, dass Alles ein gutes Ende nimmt!
danke für die Antwort.
Der "gewöhnliche Aufenthaltsort" liegt bei der Mutter.
Von einem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ist mir nichts bekannt.
Ich denke, dieses müsste erst gerichtlich beantragt werden?
Eine Einwilligung zum Umzug des Kindes wurde bislang nicht bei mir erfragt.
Die Mutter hat mich nur gefragt, ob ich ihr das Sorgerecht überschreibe, was ich verneint habe. Seither bin ich aber besonders aufmerksam.
Zumal ich das alles von ihrem letzte Wegzug schon kenne, weiß ich, dass sie mir ihre Pläne erst mitteilen wird, wenn Sie alle neuen Verträge (Wohung, Job,. etc) dingfest gemacht hat, und ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Dem möchte ich diesmal vorbeugen, und ich möchte ihr ggf. gleich die Konsequenzen vorlegen, damit sie sich ihre Pläne aus dem Kopf schlägt, solange es nicht zu spät ist, weil sie hier in Hannover vielleicht schon Job und Wohnung gekündigt hat.
ps: OK, "Aufenthaltsbestimmungsrecht" habe ich mir durchgelesen. Das geht einher mit dem Sorgerecht, solange es nicht gerichtlich entzogen wurde. Sie darf also nicht umzihen, kann es aber. Wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist sieht es wohl schlecht aus die Sache rückgängig zu machen. Um dieses Szenario zu verhindern müsste ich selber das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" einklagen. Wenn ich das jedoch vor ihrem Umzug tue, werde ich keine Chancen darauf haben, weil die Mutter ihre Pläne natürlich nicht zugeben wird. Sollte ich es vielleicht trotzdem beantragen?
Du solltest mit dem Jugendamt drüber reden und vor allem mit einem versierten Anwalt. die Jugendämter sind nach wie vor mütterlastig. Aber so kann sie dort nicht mehr einfach vorsprechen und sich den Segen holen, weil die Sache bereits durch dich aktenkundig wurde. Bestehe dort einfach darauf, dass man dich in dieser Frage unterstützt. Äußere deine Bedenken und deine Unsicherheit in der Frage, aber bleibe immer sachlich dabei. Der Anwalt sollte ebenfalls prüfen inwieweit man tätig werden kann, wenn sie nächste Woche z.B. die Koffer packt. Ohne dich dürfte z.B. auch das Kind nirgends in Kita oder Schule angemeldet werden. Aber wenn die das da locker sehen... Es wäre ein klarer Fall von Kindesentzug. Das ist strafbar und es kann sie das komplette Sorgerecht kosten.
Sollten derzeit bereits konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen,dass die getrennt lebende Ehefrau eventuell "über Nacht " oder unbekannt verzieht(z.B.weil Sie etwa die aktuelle Adresse ihrer Eltern nicht kennen),so kommt auch ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung/Anordnung in Betracht,
welche ihr dieses Vorgehen gerichtlich untersagen würde.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gemeinsames-Sorgerecht---Umzug--f17911.html
OK, danke. Ich bin auch schon dabei einen Brief an das JA zu schreiben. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn sie dort oder bei einem Anwalt bereits vorstellig war, und sich selbst nach ihren Möglichkeiten erkundigt hat. Daher wohl hat sie mich auch nach der Abgabe meines Sorgerechts gefragt.
Ich bin allerdings schon etwas beruhigt, denn die Gesetzelage scheint doch ganz vernünftig in meinem Sinne zu sein. Ich werde dann erstmal die Antwort des JA abwarten, bevor ich mich in Anwaltskosten stürze. Durch Coroana habe auch ich gerade knapp 80% Einkommensausfall, zumindest im 1.HJ 2020, zu erwarten.
Die Eltern haben sich das Sorgerecht geteilt, darauf kommt es bei dieser Frage gar nicht an! Wichtiger ist die Frage, wer das Aufenthaltsbestimmungstecht hat !
danke für die Antwort.
Der "Lebensmittelpunkt, bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort" liegt bei der Mutter.
Von einem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ist mir nichts bekannt.
Ich denke, dieses müsste erst gerichtlich beantragt werden?
Eine Einwilligung zum Umzug des Kindes wurde bislang nicht bei mir erfragt.
Die Mutter hat mich nur gefragt, ob ich ihr das Sorgerecht überschreibe, was ich verneint habe. Seither bin ich aber besonders aufmerksam.
Zumal ich das alles von ihrem letzte Wegzug schon kenne, weiß ich, dass sie mir ihre Pläne erst mitteilen wird, wenn Sie alle neuen Verträge (Wohung, Job,. etc) dingfest gemacht hat, und ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Dem möchte ich diesmal vorbeugen, und ich möchte ihr ggf. gleich die Konsequenzen vorlegen, damit sie sich ihre Pläne aus dem Kopf schlägt, solange es nicht zu spät ist, weil sie hier in Hannover vielleicht schon Job und Wohnung gekündigt hat.
Wir haben das geteilte Sorgerecht.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Was kann ich rechtlich unternehmen, um den Umzug zu verhindern?
Wenig.
danke für die Antwort.
Der "gewöhnliche Aufenthaltsort" liegt bei der Mutter.
Von einem "Aufenthaltsbestimmungsrecht" ist mir nichts bekannt.
Ich denke, dieses müsste erst gerichtlich beantragt werden?
Eine Einwilligung zum Umzug des Kindes wurde bislang nicht bei mir erfragt.
Die Mutter hat mich nur gefragt, ob ich ihr das Sorgerecht überschreibe, was ich verneint habe. Seither bin ich aber besonders aufmerksam.
Zumal ich das alles von ihrem letzte Wegzug schon kenne, weiß ich, dass sie mir ihre Pläne erst mitteilen wird, wenn Sie alle neuen Verträge (Wohung, Job,. etc) dingfest gemacht hat, und ich dann vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Dem möchte ich diesmal vorbeugen, und ich möchte ihr ggf. gleich die Konsequenzen vorlegen, damit sie sich ihre Pläne aus dem Kopf schlägt, solange es nicht zu spät ist, weil sie hier in Hannover vielleicht schon Job und Wohnung gekündigt hat.
Was hat eventl. das Gericht entschieden? Bist Du Vesuchspapi?
Was ist denn ein Versuchspapi?
Das Gericht hat mir vor 3 Jahren das geteilte Sorgerecht zugespochen. Lebensmittelounkt ist die Mutter. Das war allerdings, als sie noch in Regensburg wohnte, wo sie schon wieder hin will, weil es mit ihrem neuen Freund nicht so toll war, und ich auch keine Beziheung mehr mit ihr will.
Du hättest sagen müssen, Du bist Besuchspapi. Ein Versuchspapi schaft es häufig nicht seine Kinder zu sehen.
Den Lebensmittelpunkt der Mutter kannst Du nicht bestimmen.
Gute Reise.
Da hast du dich wohl verschrieben. Ja, der Lebensmittelpunkt liegt bei der Mutter, und die Tochter ist bei mir 2x die Woche zu Besuch. Nach dem Aufenthaltsbestimmungsgesetz haben das beide Eltern wenn sie beide das Sorgerecht haben. So ist es. Sie kann das Kind nicht aus der gewohnten Umgebeung reissen und zusätzlich vom Papa entfernen, nur weil sie lieber zu ihren Freunden nach Regensburg zurück ziehen möchte. Für das 5 jährige Kind wäre das dann übrigens schon der 5. Wohnungswechsel und der dritte Ortswechsel. Das muss mal aufhören!
Wer will einer Mutter vorschreiben, wo sie wohnen muß. Niemand, auch kein Richter!
Da hast du durchaus recht. SIE kann wohnen wo sie will, aber sie kann unser Kind nicht mitnehmen wohin sie will. Da zählt der Wille des Vaters ebenso.
Wo steht in den Urteilen, dass eine Mutter nicht umziehen darf?
Das Kindeswohl hat mit Freiheitsrechten der Mutter nichts zu tun. Die sind nämlich gar nicht eingeschränkt.