Platzverweis eigene Wohnung, Eigentum abholen?
Hallo,
ich möchte mich kurzfassen und nicht detailiert auf den Hintergrund dieser Geschichte eingehen.
Ich wohne in Bayern und meine Ex-Freundin, mit der ich gemeinsam in eine Wohnung gelebt habe, hat nach einen Streit die Polizei angerufen und behauptet (gelogen!!!!!) ich hätte Sie geschlagen. Daraufhin bekam ich einen 14-Tägigen Platzverweis für unsere Wohnung (Ich stehe auch im Mietvertrag).
Ich möchte nun meine Sachen die ich dringend benötige abholen. Die Polizisten die an dem Tag vor ort waren haben gesagt, ich kann bei der zuständigen Dienststelle anrufen und dann würde eine Streife zur Wohnung kommen und ich könnte unter deren Aufsicht meine Gegenstände abholen.
Ich hab nun vorhin bei der Polizei angerufen und plötzlich war von " Sie können mit einer Streife Ihre Gegenstände abholen" keine Spur mehr. Die stellen sich kreuz und quer, weigern sich verhemmt mir da zu helfen, ich hab selbst mit dem obersten Polizeicheff dieser Dienststelle gesprochen und es ist zu keinem befriedigendem Ergebnis gekommen.
Jetzt ist die Frage, wie ich an meine persönlichen Gegenstände komme.
Ist die Polizei rechtlich dazu verpflichtet, mir Zugriff auf mein Eigentum zu geben ?
Was kann ich tun?
Ich brauche dringend meine Sachen, meine Kleidung, meine Unterlagen und als wichtigstes meine Brille da ich Sehbehindert bin und mich ohne Brille schwer tue im Alltag !
Das auf einem langwierigen bürokratischen Weg zu tun ist nicht die beste option ich brauche wenigstens meine Brille und zwar sofort !!!
Mit der Ex-Freundin zu reden bringt absolut null, die ist komplett unkooperativ!
Danke für hilfreiche Antworten !
2 Antworten
Als Du die Wohnungsverweisung bekommen hast, hättest Du Dir im Beisein der Polizeibeamten eine Tasche mit Deinen nötigsten Sachen packen können. So ist die Vorgehensweise bei Wohnungsverweisungen. Es wird keiner aus der Wohnung geschmissen ohne notwendige Sachen und Unterlagen.
Jetzt während der Wohnungsverweisung wird die Polizei Dir aber nicht Deinen Hintern hinterher tragen. Das ist nicht Aufgabe der Polizei. Du musst jetzt warten, bis Du nach den 14 Tagen wieder in die Wohnung darfst.
Ergo konnte ich keine Tasche packen.
Interessant.
Und was soll dann Deine Antwort von vor 6 Tagen?
Ich wohne in bayern und hatte lediglich die Gelegenheit eine tasche zu packen die ich dann mitgenommen habe...
https://www.gutefrage.net/frage/platzverweis-in-der-gemeinsamen-wohnung
Gut, wenn man sich auch mal die vorherigen Fragen durchliest. Hatte ich leider nicht gemacht.
Dann lasse doch bitte einen Freund, dem sie nicht ablehnend gegenübersteht, die Dir wichtigen Gegenstände abholen.
Wie gesagt, die Frau ist komplett unkooperativ und stimmt dem nicht zu ! Wenn das so einfach wäre würde ich hier keine Frage stellen.
Wer zahlt die Miete ? Ist es ihre Wohnung, oder gemeinsamer Mietvertrag ?
Nein, konnte ich leider nicht. Die Beamten haben gesagt, sie müssen zu einem anderen wichtigeren Einsatz und hab keine Zeit für sowas. Ergo konnte ich keine Tasche packen. Und die zeit abzuwarten ist auch keine Option, da ich dir mit 99,9% Gewissheit sagen kann, dass sie dieses Kontaktverbot verlängern wird oder schon hat, bevor die 14 Tage vorbei sind