Kaution wurde auf das falsche Konto überwiesen?
Hallo,
wie oben schon zu lesen ist, hat die Wohnungsbaugesellschaft die Kaution aufs falsche Konto überwiesen. Aber nun ganz von vorne.
Mein Partner hat seine alte Wohnung gekündigt (mit im Mietvertrag stand seine Ex - Freundin). Nach der Kündigung und Wohnungsübergabe, gab es ein Telefonat zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und meinem Partner, wo besprochen wurde, auf welches Konto die Kaution ausgezahlt werden soll. Die Dame am Telefon meinte wir sollen nochmal eine E-Mail schreiben, wo die Kaution hin überwiesen werden soll. Dies taten wir auch direkt nach dem Telefonat! (Die Kaution hat damals mein Partner bezahlt)
Dann kam der Brief wo drin stand, dass sie die Kaution in der Höhe auf das Konto überwiesen haben. Allerdings war dies das Konto von seiner Ex-Freundin, obwohl die E-Mail hinterlegt war mit seinen Kontodaten.
Nun haben wir bei der Wohnungsbaugesellschaft angerufen und wurden 2 Wochen lang hingehalten, dass die Kollegin, der der Fehler passiert sei, nicht da sei und sich bei uns meldet. Wir hatten in 2 Wochen über 5 mal angerufen und haben immer wieder dieselbe Auskunft bekommen. Heute haben wir dann endlich diese Frau erreicht und sie meinte, da seine Ex-Freundin auch mit im Mietvertrag stand, dass sie nichts machen können und das dies unser Problem nun sein und mein Partner es mit seiner Ex klären muss.
Trotz hinterlegter E-Mail ! Nun meine Frage, können wir rechtlich dagegen vorgehen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft einen Fehler begangen hat?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten.
2 Antworten
Heute haben wir dann endlich diese Frau erreicht und sie meinte, da seine Ex-Freundin auch mit im Mietvertrag stand, dass sie nichts machen können und das dies unser Problem nun sein und mein Partner es mit seiner Ex klären muss.
Und da hat die Mitarbeiterin auch absolut recht.
Eine Kaution ist niemals einer Person zugeordnet, sondern der Mietsache. Wenn die Wohnung von 2 Hauptmietern bewohnt wird, kann sich der Vermieter theoretisch aussuchen, an welchen der beiden Mieter er die Kaution auszahlt. Gerade eine E-Mail kann ja von irgendjemanden kommen.
Wenn schon eine Bankverbindung im System der Verwaltung hinterlegt war, ist es auch naheliegend, dass genau diese Bankverbindung zur Auszahlung verwendet wird. Wenn dein Freund nämlich eine neue Bankverbindung angibt, müsste er theoretisch den anderen Hauptmieter fragen, ob die abweichende Bankverbindung in Ordnung ist.
Wer von beiden dann die Kaution bei Übergabe überwiesen hat, ist irrelevant für den Vermieter.
Kontaktiert doch einfach die Ex und fordert sie zur Zahlung auf. Ich hoffe, dein Freund kann belegen, dass er die Kaution damals überwiesen hat?
Vermutlich weil sie dem Vermieter vor Euch einen Brief geschrieben und um Auszahlung der Kaution gebeten hat.
Der Betrag wurde an einen im Vertrag genannten Mieter überwiesen, Du und deine Ex sind völlig gleichberechtigt in diesem Vertrag. Von daher würde ich sagen alles okay von Seiten des Vermieters.
Ja, er kann es beweisen.
Im Mietkonto ist von meinem Partner die Bankverbindung hinterlegt! Wir können uns noch nicht einmal erklären wie die Wohnungsbaugesellschaft an ihre Kontodaten gekommen sind.