Gemeinsame Wohnung - nur einer zieht aus - Renovierung?

7 Antworten

Deine Darstellung der aktuellen Situation weicht vom Gesetzestext so ab, das ich fast der Meinung bin, dass es nicht alles stimmig ist. Nur wenn eine schriftliche Entlassung aus dem Mietvertrag auf deinen Antrag hin durch den Vermieter vorliegt, die auch dein Mitmieter durch Unterschrift bestätigt hat, dann ist diese Entlassung rechtswirksam. 

Jeder der Beteiligten hat also eine unterschriebene Urkunde/Dokument. Sollte es also so sein, dann ist das Wandpinseln für dich generell erledigt. 

Stellt sich noch die Frage der Kautionsregelung nach deinem Ausscheiden aus dem Mietvertrag und im Innenverhältnis zu deinem Mitmieter die Regelung der Erstattung oder Nachzahlung an/von nach der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.

Ihr müsst beide ran. Entweder gemeinsames Streichen, oder einer bezahlt die Farbe, der andere streicht (haben wir damals so gemacht) oder Fachfirma macht es und ihr zahlt jeder 50%. Wenn es keiner macht wird Fall drei zwangsläufig entstehen, denn das wird der Vermieter so machen.

bwhoch2  18.12.2015, 09:46

Wenn es so ist, dass die Kündigung der Fragestellerin vom Vermieter akzeptiert und der Ex dem tatsächlich zugestimmt hat, wurde damit der Mietvertrag geändert.

Wenn der Ex weiter in der Wohnung wohnen bleibt, kann es sich allenfalls um Schönheitsreparaturen während der Mietzeit handeln. Wer für diese verantwortlich ist, ist allein Sache zwischen den beiden. Der Vermieter ist aussen vor. Da sie noch bis 31.1. Mitmieterin ist, könnte es sein, dass der Ex nun die Wohnung renoviert und dass er versuchen kann, sie zur tätigen Mithilfe anzuhalten oder aber ihr die Hälfte der Kosten am Ende aufs Auge drückt. Ob und wieviel sie dann tatsächlich zahlen muss, ist eine Angelegenheit, die mit dem Mietvertrag nichts zu tun hat.

Zieht der Es aber auch am 31.1. aus, handelt es sich um die Endrenovierung vor Übergabe. Dazu wären dann beide verpflichtet, wenn aufgrund des Mietvertrags nichts dagegen steht. Unterbleibt die Endrenovierung könnte sich der Vermieter an beide wenden zwecks Bezahlung seiner Kosten, bzw. die Kaution dafür verwenden.

BellaBoo  18.12.2015, 20:32
@bwhoch2

Hab ich was anderes geschrieben ? Ich habe geschrieben, das beide es tun müssen, wie sie das untereinander klären ist ihre Sache. Machen es beide nicht wird der Vermieter auf ihre Kosten das erledigen lassen. Ob das aus der Kaution erfolgt oder in Rechnung gestellt wird, darum ging es doch garnicht.

Aber das nächste Mal werde ich auch versuchen komplizierter zu schreiben....

mir eine neue Wohnung so schnell es geht suchen werde. Also kündigte ich fristgerecht mit Einverständnis meines Ex-Freundes die Wohnung zum 31.01.16.

Das wäre unwirksam erfolgt! Ohne Zustimmung des Vermieters bist du dennoch nicht aus eurem gemeinsamen Mietvertrag entlassen mit der Rechtsfolge, dass sich der Vermieter mit all seinen Forderungen, auch dem einer geschuldeten Mängelbeseitigung türkisfarbener Wandanstriche unverändert aussuchen kann, an welchen seiner beiden Vertrgspartner er sich wendet oder von wem er Schadensersatz eigener Aufwendungen herausklagen kann.

Ob und wie du die notwendigen Arbeits- und Matrialkosten aufbringst oder teilweise erstattet bekämst,  darf ihm in diesem Zusammenhang egal sein.

G imager761

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 12:32

Ja natürlich hat der Vermieter der Kündigung zugestimmt. Es ist also tatsächlich so, dass ich zum 31.01. offiziell aus dem Mietverhältnis bin.

Der Vermieter hat damals ja gesagt, dass wenn BEIDE gehen, die Wohnung weiß sein soll. Mein Ex bleibt. Vermieter begründete das mit dem weiß streichen so, dass es so ja schwierig ist einen Nachmieter zu finden. Den muss er ja zum 01.02 nicht mehr suchen, den hat er ja?

Gerhart  18.12.2015, 22:27
@Jollyrolly

Auch wenn der Vermieter deiner vermeintlichen (unwirksamen) Kündigung zustimmt, bleibst du im Sinne des Mietvertrages Mieter der Mieterpartei. Diese einzelne Zustimmung des Vermieters löst die Mieterpartei nicht auf.

imager761  19.12.2015, 06:09
@Jollyrolly

Noch einmal: Eine Zustimmung ("von mir aus kann er ausziehen") ersetzt keine Entlassung aus dem Mietvertrag oder Umwandlung des bestehenden Mietverhältnisses (in seiner einfachsten Form wird der Name des auscheidenden M in beiden Ausfertigungen des MV gestrichen und diese Änderung durch 3 Unterschriften aller Vertragsbeteiligten mit Datum bestätigt, wobei der Ausscheidende eine Kopie erhielte).

Eine Entlassung aus dem MV müsste ausdrücklich (idealerweise schriftlich) erklärt und darin insbes. geregelt sein, welche Pflichten (Mietzahlung, Renovierung, Rückbau, Räumung) und Rechte (Kautionsrückzahlungsanteil. Nebenkostennachzahlungsbeitrag, Haftung) des Ausschiedenden wann genau entfallen und inwiefern der verbleibende Mieter hier vollumfänglich einträte.

Dann und nur dann hättest du kein Problem, an den Renovierungen als Mietvertrgspflocht beteiligt werden zu können :-)

Mündliche Nebenabreden wie ein zustimmendes Raunen sind unwirksam.


Wenn ihr beide als Mieter unterschrieben hattet müsst ihr auch gemeinsam kündigen sonst kommt da keiner raus also bist du auch für die Renovierung mit verantwortlich.

Aren89  18.12.2015, 02:28

Naja Anwalt hilft

Aren89  18.12.2015, 02:24

Evtl will er da garnicht wohnen bleiben muss aber noch weil er keine Wohnung findet?

Willst du nen sauberen Strich unter die Sache machen? Dann streich und gut ist, ist wohl besser als sich weiter gegenseitig zu stressen und nen Riesen Streit von der Kante zu brechen oder?

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:27
@Aren89

Vielen Dank für deine persönliche Meinung, aber die Sache mit dem Gefallen tun ist schon längst abgehakt... Sind mehrere krasse Sachen vorgefallen, von daher hab ich absolut null Bedürfnis danach ihm irgendwie entgegen zu kommen... Deswegen suche ich nach einer fachlichen Meinung

bwhoch2  18.12.2015, 09:50
@Jollyrolly

Mit den wenigen spärlichen Informationen, die Du hier bisher von Dir gegeben hast, darfst Du doch keine fachlich fundierte Meinung hier erwarten.

Im übrigen glaube ich, dass Du, wie so viele Fragesteller hier nur eine Bestätigung Deiner vorgefassten Meinung haben willst. Dazu ist das Forum aber nicht da.

Wenn schon Anwälte eingeschaltet waren, kannst Du doch eine wirklich fundierte Meinung direkt dort einholen.

Meine Meinung: Wenn Dein Ex in der Wohnung wohnen bleibt und es künftig schön haben will, dann soll er sich die Wohnung doch streichen, wie er will. Wenn er der Meinung ist, dass Du Dich in irgend einer Form beteiligen sollst, so kann er Dich nicht zwingen. Er könnte höchstens am Ende von Dir eine finanzielle Beteiligung fordern. Diese müßte er ggf. einklagen.

Wer hat eigentlich die Kaution für die Wohnung hinterlegt? Du auch? Wenn ja, hast Du Deinen Teil schon zurück bekommen? Falls noch nicht, glaubst Du dass Du diesen jemals wieder siehst?

Aren89  18.12.2015, 02:21

Ok wenn das funktioniert jedoch solltest du helfen bzw. die Kosten zur Hälfte tragen

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:22
@Aren89

Er bleibt doch aber dort wohnen.... Daher seh ich den Grund nicht weshalb ich streichen soll 

bwhoch2  18.12.2015, 09:46
@Jollyrolly

Vielleicht, weil Du mit abgenutzt hast?

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:20

Nein das stimmt so nicht. Bei uns sind auch Anwälte schon im Einsatz gewesen. Es kann einer kündigen , muss nichtmal auf die Zustimmung vom anderen warten, das kann man notfalls einklagen. 

Ich fände es fair wenn ihr beide die Wohnung zusammen streicht . So schlimm ist das nun auch nicht.
So sparst du dir lange Diskussionen und negative Emotionen und ihr könnt guten Gewissens auseinander gehen

86StylePolizei  18.12.2015, 02:56

Na dann kannst du jetzt ja beruhigt schlafen gehen :)

86StylePolizei  18.12.2015, 02:26

Wenn er dort wohnen bleibt , warum sollte der Vermieter dann verlangen dass ihr die Wohnung gemeinsam streicht ? Oder hab ich was falsch verstanden ?

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:29
@86StylePolizei

Der Vermieter ging erst davon aus, dass wir beide gehen werden. Da sagte er mir, dass die Wohnung weiß zu übergeben ist. Das versteh ich vollkommen. Seitdem ich aber gekündigt habe, kam von dem Vermieter nichts mehr wegen dem Streichen. Nur von meinem Ex, er sagte mir wo ich weiße Farbe günstig kaufen kann..... 

albatros  18.12.2015, 02:45
@Jollyrolly

Wenn du einvernehmlich (Vermieter und du und dein  EX) deiner Entlassung aus dem Mietverhältnis zugestimmt haben, bist du raus aus dem Geschäft. Dein Ex bleibt wohnen, es gibt keinen neuen Mietvertrag (was bei einer wirksamen Kündigung durch euch beide aber die Folge wäre).  Demzufolge sind an dich keine Forderungen mehr möglich. Derzeit wohl dann auch nicht an deinen EX, da er wohnen bleibt. Erst wenn er auszöge, müsste er den vertragsgerechten Zustand herstellen, aber allein auf seine Kosten.

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:49
@albatros

Super, dass das jemand so sieht wie ich... Danke!

bwhoch2  18.12.2015, 09:55
@Jollyrolly

Na endlich. Mit dem albatros hast Du endlich einen gefunden, der auch Deiner Meinung ist. (Bin ich im Wesentlichen auch.)

Aber Du solltest bedenken: Der albatros sieht immer nur Paragraphen. Was er häufig übersieht, ist die Praxis. Wenn z. B. der Vermieter festgestellt hat, dass Schönheitsreparaturen unbedingt fällig, ja überfällig sind, bist Du mit in der Pflicht, denn Dein Mietverhältnis endet erst am 31.1. oder wurdest Du vorzeitig entlassen. Dein Ex hat nun lediglich die Schwierigkeit, seinen Anspruch Dir gegenüber durch zu setzen. Oder hast Du noch einen Anteil in der Kaution? Diesen wirst Du dann wohl vergessen können.

Soviel zu praktischen Umsetzbarkeit von albatros' Meinung.

imager761  19.12.2015, 06:51
@Jollyrolly

Super, dass das jemand so sieht wie ich... Danke!

Albatros fällt in diesem Forum tatsächlich eher durch Opportunismus, meint allzu bereitwillige Anpassung an die jeweilige Lage aus Nützlichkeitserwägungen, denn Sachverstand auf.

Hilfreich geht anders :-O

Wenn dir schon die dem entgenstehenden zahlreichen substanttiert vorgetragenen Kommentare nicht zusagen, versuchen wir es mit gesundem Menschenverstand: Ihr habt seinerzeit gemeinesam einen beiderseitig verpflichtenden, schriftlichen Mietvertrag geschlossen und unterschrieben. Was veranlasst dich zu der Annahme, den könnte man durch mündliche Erklärungen beseitigen und dadurch seinen Mietvertragsobliegenheiten entkommen? Nur weil die von der Vermieterseite geäußert sind?

Jollyrolly 
Beitragsersteller
 18.12.2015, 02:25

Das mit dem guten Gewissen ist schon lange passé..... Er bleibt dort wohnen, daher seh ich wirklich keinen Grund und finde auch keinen Gesetzestext, dass ich bei Auszug dafür verantwortlich bin, wenn die andere Partei dort wohnen bleibt...