Falsche Anzeige wegen Körperverletzung aus Rache - Womit rechnen?
Hallo, gegen mich wurde Anzeige wegen Körperverletzung gestellt und zwar von meiner ex Freundin. Angeblich habe ich sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ich habe einen Zeugen, der zur angeblichen Tatzeit dabei war und aussagt, dass ich sie nicht angefasst habe. Sie dagegen hat keine Zeugen.
Sie ist im Schwimmbad hingefallen und hat eine Verletzung im Gesicht, diese will sie mir nun anhängen, aus Eiversuchtsgründen.
Mein Zeuge und ich haben schon eine schriftliche Aussage bei der Polizei eingereicht.
Kann es sein das ich trotzdem verurteilt werde? Das wöre echt hart wenn sie damit durchkommen würde ^^
3 Antworten
Die Beweislage spricht gegen sie und schlussendlich; "Im Zweifel für den Angeklagten", wir sind hier doch nicht in Amerika.
Hallo kppppp,
wenn Deine EX bei der Polizei eine Anzeige / einen Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt hat, wird die Polizei die Verletzung in der Regel per Kamera dokumentieren. Zusätzlich wird die Polizei Deine EX anweisen, die Verletzungen von einem Arzt dokumentieren lassen.
Anhand des Verletzungsmusters lässt sich eigentlich recht gut erkennen, ob die Verletzung durch einen Faustschlag oder auf andere Art entstanden ist.
Wenn also das Verletzungsmuster nicht zu der Aussage des Opfers passt, ist es relativ unwahrscheinlich, dass Du mit einer Verurteilung rechnen musst. Zudem schreibst Du ja, dass Du einen Zeugen hast, der bestätigen kann, dass Du sie nicht geschlagen hast.
Passt aber das Verletzungsmuster nicht zum Sturz, sondern zu einem Faustschlag und kommen noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit Deiner Aussage und der Aussage Deines Freundes auf, wäre natürlich auch eine Verurteilung nach folgender Rechtsgrundlage möglich:
§ 223 StGB - Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Welche Strafe letztendlich möglich bzw. wahrscheinlich wäre hängt von vielen Umständen ab, wie beispielsweise
- Wir bei Dir noch Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet
- Bist Du geständig
- Bist Du reuig
- ist zu erwarten, dass Du wieder strafffällig wirst
- Bist Du bereits vorbestraft
- Welche Folgen / Folgeschäden / bleibenden Schäden sind durch den Schlag aufgetreten
- usw. usw.
Schöne Grüße
TheGrow
Dein Zeuge wird dein Ass im Ärmel sein ;-) wenn sie keine Beweise vorbringt hat sie verloren. Gruß