Gemeinsamer Mietvertrag - Ex verschließt alle Türen und behält Schlüssel

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haben wir es so abgesprochen, dass ich auf die Rückzahlung der SChulden verzichte und er stattdessen die komplette Miete für die ehemalig gemeinsame Wohnung zahlen soll.

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass er keine Eurer Vereinbarungen einhalten wird. Ob er die laufende Miete bezahlt hat, wäre meine erste Prüfung. Da Du mit im Mietvertrag stehst, haftest Du mit Sicherheit gesamtschuldnerisch und musst für die komplette Miete zahlen.

Wenn Du nicht nur Untermieterin, sondern Ihr gemeinschaftliche Mieter seid, kannst Du den direkten Weg zur Wohnungsöffnung über die Polizei gehen. Da ist keine Fristsetzung nötig. Du bist dort gemeldet, hast einen Mietvertrag, also ein berechtigtes und unmittelbares Interesse.

Die Sachen, die Dir gehören, muss er Dir natürlich heraus geben. Dazu muss er Dich aber nicht unbedingt in die Räume lassen. Es reicht wenn er die Sachen für Dich an einer Stelle bereit stellt, wo Du sie abholen kannst. Notfalls kannst Du die Herausgabe auch über einen Anwalt einklagen.

Innerlicht  12.08.2014, 08:53

Wenn sie im Mietvertrag steht, dann darf sie die Räume selbstverständlich betreten.

Wenn Du mit im Mietvertrag stehst, dann kann Dir auch ein Schlüsseldienst die Türen öffnen.

Immerhin ist es auch Deine Wohnung.

Polizei geht natürlich auch - immerhin ist Dein Ex-Freund zur Herausgabe Deiner Sachen verpflichtet.

Ist zwar aufwändig und Dein Freund wird Dich danach hassen, aber die Polizei hilft Dir weiter.

Eine Absprache wegen der Miete ist wertlos, wenn er nicht will, holt sich der Vermieter das Geld von Dir (Vertrag).

Viel Erfolg!

Innerlicht  12.08.2014, 08:54

Ist doch eh schon der Ex-Freund...

Ihr habt aus dem Vertrag die selben Pflichten und Rechte.

Eins der Rechte ist die Nutzung der Mietsache.

Du könntest eine einstweilige Verfügung beantragen das er Dir den Zutritt gewährt.