Mit Versäumnisurteil zum Gerichtsvollzieher?

4 Antworten

Ja, damit musst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Der kostet einen geringen Vorschuss, den treibt er dann mit wieder ein. Gerichtsvollzieher erreicht man über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts...

LadinaPalina 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 21:15

Danke schonmal, muss ich mich ans Amtsgericht in meinem Stadtteil wenden, da wo mein Arbeitgeber wohnt oder im Stadtteil von meiner alten Arbeit?

Mephisto2343  23.06.2014, 06:41
@LadinaPalina

Immer an das Amtsgericht, in dessen Bereich vollstreckt werden soll, also in Deinem Fall in dessen Bereich der Beklagte und Schuldner laut Urteil ansässig ist. Je nachdem, gegen wen Du das Urteil erwirkt hast, kann das der Firmensitz oder auch eine Privatadresse sein, das kann ich von hier aus nicht beurteilen. Bei einer Firma (GmbH, KG, OHG, AG) kannst Du nur am Firmensitz vollstrecken lassen, ist Dein Arbeitgeber selbstständig und persönlich haftend, kannst Du auch an seiner Privatadresse vollstrecken lassen...

Formulare für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (falls Du das selber nicht formulieren kannst) gibt es ebenfalls bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts...

Du kannst alternativ auch Konten und Einkommen pfänden lassen. Dazu brauchst Du eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung", Anträge dafür gibt es im Schreibwarenhandel. Das schickst Du dann direkt an das Vollstreckungsgericht, ebenfalls ansässig im Amtsgericht...

Mephisto2343  23.06.2014, 06:44
@LadinaPalina

Das Formular heißt glaube ich korrekt "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses"...

Wenn du wenig Einkommen hast,gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein,für den Besuch eines Rechtsanwaltes. Der kann dich beraten und auch evt. die Kosten beantragen für einen Gerichtsvollzieher, die Schulden eintreiben.

Das Problem ist,dass wenn es nicht viel Geld ist ,dass dann evt. nach Abzug der Kosten des Anwaltes nichts mehr übrig bleibt.

Ich habe letztens eine Kopie gemacht von dem Urteil ,mit dem Schuldner telefoniert und mit ihm einen Vergleich geschlossen- Ich war einverstanden mit einer geringeren Summe wenn er sofort bezahlt,er tat es.Ich sagte ihm am Telefon ,dass er alle Kosten,Anwalt und Gerichtsvollzeher zahlen muss.Bei diesem Schuldner war ich nicht sicher wie lange er noch Geld hat ,so war ein Vergleich letztlich der bessere Weg.

Ist es ein Schuldner der Zahlungsfähig ist,also Geld hat-fordere ihn schriftlich mit Fristsetzung und einem Termin von 8 Tagen zur Zahlung des gesamten Betrages auf.Sende eine Kopie des Versäumnisurteiles dazu.Erwähne,das wenn die Zahlung nicht erfolgt du einen Anwalt hinzuziehst und er ,der Schuldner die Kosten zu tragen hat.

Sollte der Schudner die Frist versäumen,sprich nicht bezahlen,setzt du ihm nochmals eine Frist von einer Woche. Überschrift,Mahnung. Eine Mahnung sollte erfolgen. Zahlt er nicht,

dann kannst du einen Anwalt aufsuchen,der macht alles und die Kosten,trägt die Gegenseite sprich der Schuldner. Dies solltest du aber nur tun,wenn der Schuldner sicher Geld hat,sonst bleibst du auf den Kosten sitzen

Mit dem Versäumnisurteil kannst du die Zwangsvollstreckung deiner Wahl betreiben. Der Klassiker ist sicherlich erst einmal den Gerichtsvollzieher hinschicken und eine Mobiliarpfändung vornehmen und die Vermögensauskunft abnehmen lassen. Bei dem Arbeitgeber dürfte aber eine Kontopfändung vielversprechender sein. Die Kosten dafür musst du vorstrecken, sind aber nicht sehr hoch.

Es ist der Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk des Schuldners zuständig. Diesem kannst du den Titel mit der Anweisung zur Vollstreckung zuschicken.

Die Kosten des Gerichtsvollziehers erhöhen deine Forderung und werden direkt mit der titulierten Forderung eingezogen.

Du kannst auch vor der Vollstreckung nochmals ein Schreiben aufsetzen und dem Schuldner unter Androhung der Vollstreckung des Titels die Möglichkeit der Zahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einräumen. Vielfach gehen Schuldner darauf ein, da sie sich damit die Kosten der Vollstreckung ersparen und ausserdem ihre Kreditwürdigkeit nicht unter einer evtl. Pfändung leidet.