Lohn gezahlt aber nicht gearbeitet, Minijob?
Hallo liebe Community, habe bis vor kurzem in einem Minijob Verhältnis gearbeitet, jedoch erfolgte dies ohne vertragliche Regelung. Der Lohn wurde eingie Monate weiter gezahlt jedoch wurde mir keine Arbeit angeboten. Nun habe ich das ganze mündlich gekündigt aber mein "Arbeitgeber" hat nun die Anforderung gestellt, das ich das erhaltene Geld zurück zahle. Dies ist momentan nicht möglich. Jetzt die Frage, kann der "Arbeitgeber" das Geld einklagen? Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich schildern. LG
6 Antworten
Guten Tag, hätte eine Frage. War in Minijob angestellt und habe die gesamte Zeit Arbeit auf Abruf geleistet. Nun ist mir Paragraph 12 Abs. 1 TzBfG aufgefallen, was meines Wissens nach bei Minijob's 10 Stunden pro Woche sind.
Nun die Frage: Habe im Sept. Okt. und Dezember weniger als 10 Stunden die Woche gearbeitet, habe ich trotzdem vollen Lohnabspruch auf diese 10 Stunden pro Woche? Auch ohne dass ich meinen alten Arbeitgeber aufgefordert habe mir mehr Arbeitsstunden zu geben?
Vorab:
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss zwingend schriftlich erfolgen, auch wenn es keinen schriftlichen, sondern nur einen mündlichen Arbeitsvertrag gibt!
Zur eigentlichen Frage:
Es gibt drei Bedingungen, bei deren Vorliegen Du jeweils das zuviel gezahlten Geld nicht erstatten musst:
Erstens: Dein Arbeitgeber hat das Geld nicht irrtümlich gezahlt, sondern freiwillig und im Wissen darum, dass er nicht dazu verpflichtet wäre - also praktisch als Geschenk, was hier sicher auszuschließen ist.
Zweitens: Es ist der Fall der "Entreicherung" eingetreten; das heißt, dass Du über das Geld nicht mehr verfügst, weil Du es im (tatsächlich irrtümlichen) Glauben, es rechtmäßig erhalten zu haben, für ein inzwischen verbrauchtes Gut ausgegeben hast, z.B. für eine Luxuskreuzfahrt (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 818 "Umfang des Bereicherungsanspruchs" Abs. 3).
Drittens: Du hast Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft angeboten, er hat Dich aber nicht mit Arbeit "versorgt"; damit wäre der Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug" geraten und müsste Dich nach BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1 trotzdem so bezahlen, als hättest Du gearbeitet, ohne dass Du die tatsächlich nicht geleisteten Arbeitsstunden nacharbeiten müsstest; allerdings würden Dir "Vorteile" angerechnet, die Dir eventuell durch Deine Nichtarbeit bei diesem Arbeitgeber entstanden sein sollten (weil Du z.B. anderswo gearbeitet hast).
Allerdings wird Die Einschätzung/Beurteilung Deiner Situation etwas erschwert durch die - eigentlich rechtsunwirksame - mündliche Kündigung. Außerdem ist die Frage des Umfangs Deiner (mündlich vereinbarten?) Arbeitszeit offen; wenn es dazu keine Vereinbarung gibt, dann gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 1 Satz 3 eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden als vereinbart, nach der Du zu bezahlen (gewesen) wärst.
Ja, kann er. Wenn du das Geld erhalten hast ohne Leistung dafür zu bringen, dann kann er das zurückfordern.
Das ist so pauschal falsch!
"Keine Leistung erbracht" ist für sich alleine genommen kein Grund für den Arbeitgeber, den Lohn nicht zu zahlen (bei Krankheit und Urlaub wird übrigens auch "keine Leistung erbracht) - es kommt auf die Umstände und den Grund an!!
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit angeboten hat, obwohl der Arbeitnehmer arbeiten wollte, ist der Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 geraten und muss den Arbeitnehmer so bezahlen, als hätte er tatsächlich gearbeitet!
Nein, kann er nicht. Du hättest ja arbeiten wollen, also ist er im Annahmeverzug.
du hast ja nicht für deinen lohn gearbeitet, also steht er dir nicht zu - du musst ihn zurückzahlen. du hast doch gemerkt das geld kommt ohne das du arbeitest, dann hätte ich halt mal kurz mit dem arbeitgeber gesprochen und das abgeklärt. blöd gelaufen wenn du das geld , das dir ja nicht gehört, schon ausgegeben hast. und ja, er kann das einklagen !°
Das ist so pauschal falsch!
"Keine Leistung erbracht" ist für sich alleine genommen kein Grund für den Arbeitgeber, den Lohn nicht zu zahlen (bei Krankheit und Urlaub wird übrigens auch "keine Leistung erbracht) - es kommt auf die Umstände und den Grund an!!
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit angeboten hat, obwohl der Arbeitnehmer arbeiten wollte, ist der Arbeitgeber in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 geraten und muss den Arbeitnehmer so bezahlen, als hätte er tatsächlich gearbeitet!