AOK Beitragsschulden beim Gerichtsvollzieher. Was nun?

11 Antworten

ich habe ungefähr 700 Euro offene Beitragsschulden bei der AOK.

OK.

Anscheinend hätte mir die AOK mitgeteilt, dass ich jetzt nicht über die Eltern sondern freiwillig versichert bin. Eine Lüge, aber egal.

Das ist nach Fallage ohnehin irrelevant, da Du infolge der Versicherungspflicht schon seit 2007 gesetzlich verpflichtet bist, eine KV zu haben.

Ich hab wieder angefangen zu studieren.

Deine Entscheidung.

Ich war öfters bei der AOK und hab ihnen gesagt, dass ich keine Möglichkeit habe zu zahlen

Das ist irrelevant, was Deine Zahlungsverpflichtungen anbelangt. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, kannst Du eben auch nicht weiter studieren.

und wollte eine Ermäßigung auf meine Beitragsschulden.

Das wäre wenn überhaupt nur auf Kulanz möglich. Dazu ist aber keine Kasse verpflichtet.

zum anderen kann ich nicht vollziehen wieso ich rückwirkend soviel zahlen sollte

Weil Du weiterhin versichert warst nach Ende der FamV. Stichwort obligatorische Anschlussversicherung.

Nun die AOK blieb kalt und kam mir nicht entgegen.

Das muss sie auch nicht.

Das Schuldgeständnis habe ich nicht unterschrieben.

Ohne Schuldanerkenntnis gibt es nicht mal eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Ich will mit dem Gerichtsvollzieher nichts zutun haben,

Dann musst Du bezahlen. Ganz einfach.

ich will auch keine Eintragung in irgendwelchen Schuldnerverzeichnissen oder Schufa oder ähnlichem.

S.o. Sofern Du nicht schon einen Negativeintrag hast, wird dieser spätestens mit Abgabe der EV erfolgen. Damit bist Du bis zur vollständigen Tilgung und 3 jahre darüberhinaus nicht mehr kreditwürdig, kannst also auch keine kostenpflichtigen Verträge mehr abschließen und verlierst ggfs. vorhandene Kreditrahmen bis hin zur Kontokündigung. Ist es das wert?

Ich will die Sache so schnell wie nur möglich mit den geringsten Kollateralschaden aus der Welt schaffen

Wie gesagt - das ist nur durch sofortige Einigung mit der KK und Bezahlung der Forderung möglich.

Nun, die Beiträge wirst Du zahlen müssen; bei Dir dürfte allerdings erst einmal wohl nichts pfändbar sein; ein vollstreckbarer Titel bleibt mindestens 30 Jahre vollstreckbar.

Wenn Du weiter nicht zahlst, dann kommen natürlich noch weitere Schulden hinzu.

Du solltest Dich daher zunächst unbedingt mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen.

Die Krankenkasse kann Dir allerdings wegen Nichtzahlens des Beitrags nicht kündigen - eine ärztliche Versorgung im NOTFALL wird weiter gewährleistet.

Du wirst wohl nicht drumherumkommen, die Schulden zu bezahlen. Du hast halt einige Fehler gemacht, als erstes hättest Du nach dem Studium der AOK mitteilen müssen, dass Du z. Zt. kein Eikommen hast (genügend Zeit hattest Du ja (auf der faulen Haut gelegen wie Du so schön sagst). Wenn Du einen angemeldeten 400 € Job hast, bist Du normalerweise über den Arbeitgeber zu einer Pauschale krankenversichert. Geh nochmal zur AOK und schildere den Fall nochmal, vielleicht kannst Du die Schulden in Raten abstottern. Ein Anwalt kostet erstmal Geld und der kann Dir die Schulden auch nicht abnehmen. Vielleicht können Deine Eltern Dir auch einen Teilbetrag leihen. Aber zahlen musst Du letztendlich.

FordPrefect  08.07.2014, 17:44
Wenn Du einen angemeldeten 400 € Job hast, bist Du normalerweise über den Arbeitgeber zu einer Pauschale krankenversichert.

Unsinn. Bei einem Minijob liegt gerade kein Versicherungsschutz vor.

http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-student/krankenversichert-im-studium/345562

Raus wirst du gar nicht mehr kommen im Moment, die Forderung besteht meines Erachtens zu Recht.

Der Gerichtsvollzieher will jetzt Auskünfte oder kommt vielleicht sogar vorbei, um zu gucken, ob es was zu pfänden gibt. Als Student hast du vermutlich zu geringe Einkünfte und fällst in die Pfändungsfreigrenze.

Um diese Schulden in den nächsten Jahren nicht weiter anwachsen zu lassen, würde ich versuchen, den Betrag zu bezahlen (vielleicht können deine Eltern was vorstrecken oder übernehmen) oder aber eine Ratenvereinbarung mit der AOK machen.

Gerichtsvollzieherkosten etc. musst du auch bezahlen. Also: Nicht weiter warten, sondern was machen.

Entweder leihst du dir die 700 € bei Eltern / Oma / Opa und gibst dem GVZ das Geld oder du vereinbarst mit dem GVZ eine Ratenzahlung (z. B. pro Monat 50 €, vllt. ist er auch schon mit weniger zufrieden, versuchen kann man es ja mal). Aber mit den 400 € wird eine Ratenzahlung wohl eher schwer!?

Auf keinen Fall darfst du gegenüber dem GVZ auf stur stellen, denn sonst hast du schneller noch mehr ärger, als du gucken kannst. Wenn du dem GVZ sagst, dass du nicht zahlen kannst und du auch nichts pfändbares hast, wird er wollen, dass du die Vermögensauskunft abgibtst. Problem ist dann nur, dass du einen Schufa-Eintrag hast und auch in der Schuldnerverzeichnis bist. Deshalbt ist IRGENDWIE zahlen eigentlich das beste.

Wenn du gegenüber dem GVZ auf stur stellst, kommt er nachher nur mit einem Durchsuchungsbeschluss und dann wird alles noch teurer.

Was du gegenüber der Krankenkasse machen kannst, weiß ich leider nicht. Ein Gang zum Anwalt wäre da schon sehr hilfreich, jedoch kostet der auch wieder Geld, das Geld könntest du schon in die ersten Raten stecken). Das hättest du aber schon mal viel früher machen sollen, weil bis der GVZ kommt, ist ja eigentlich immer schon eine sehr lange Zeit vergangen. Da müsste es ja auch sogar schon ein Gerichtsverfahren (oder evtl. auch Mahnverfahren) gegeben haben!?