Darf der Gerichtsvollzieher eine Festplatte (10TB )mit persoenlichen Daten beschlagnahmen , die Kosten ja immerhin etwas...?
Eine Beschlagnahmung waere aus meiner Sicht zu meinem Nachteil, nicht nur des Geldes wegen....
7 Antworten
Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher alle Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden (§808 Abs.1 ZPO). Eine Festplatte gehört nicht zu den unpfändbaren Sachen gemäß § 811 ZPO. Theoretisch könnte er sie also pfänden, wird dies in der Praxis wohl aber nicht machen, da die Kosten der Verwertung/Versteigerung (Löschung der Festplatte, Inserierung, Gebühren für Versteigerung) in der Regel den Erlös nicht rechtfertigen (§ 803 Abs.2 ZPO).
Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher alle Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden
Das ist, in dieser Pauschalität, falsch.
Theoretisch könnte er sie also pfänden, wird dies in der Praxis wohl aber nicht machen, da die Kosten der Verwertung/Versteigerung (Löschung der Festplatte, Inserierung, Gebühren für Versteigerung) in der Regel den Erlös nicht rechtfertigen
Woher weißt du das? Vielleicht ist es eine wertvolle Festplatte. Und so aufwendig und teuer ist das, wenn man es richtig macht, nicht.
Ich hab mal gehört, dass man nichts persönliches (von emotionalem Wert) Pfänden darf. Und einzelne Komponenten eines PCs, wären mir jetzt auch neu. Wenn, wird meist der ganze PC gepfändet, sollte er überhaupt einen gewissen Wert darstellen.
Sollte die HDD doch einen Aufkleber bekommen, würde ich Gegenargumentieren, dass da persönliche Dokumente drauf sind, die du für Bewerbungen, Behörden, ... was auch immer, noch brauchst. Oder diese zu persönlich sind, und nicht für Dritte bestimmt sind. Streue noch etwas vom Datenschutzgesetz dazu, und ich denke mal, dass die dann doch davon absehen, die HDD zu pfänden.
das geht
Was ich gerade so im Internet gefunden habe, ... die HDD kann gepfändet werden. Sollte Sie einen gewissen Wert aufzeigen. Doch scheuen sich die meisten Gerichtsvollzieher davor, da die Daten auf der HDD unwiederherstellbar vernichtet/ gelöscht werden müssen, und dies einen enormen Zeitaufwand bedeuten würde. Das will sich keiner Antun.
Auch hat Hardware so einen rasanten Wertverfall, dass einzelne Komponenten, bis hin zu ganzen Computer, eher unattraktiv sind. Da nimmt man lieber nur hochpreisige Geräte mit, wie Apple Computer, oder High End Gaming Maschinen. Sollte sich der Gerichtsvollzieher überhaupt damit auskennen. Das ist ja auch noch eine Variable.
Ja.., den Zeitaufwand fuer das Rueckstandslose loeschen der Daten... , das find ich ein wirklich gutes Argument. Das koennte unter Umstaenden ja wochen dauern..., so vermute ich.
Unter Umständen, je nach Lösch-/ Schreib- Zyklen.
Ja eben..., es gibt ja Software fuer "sicheres Loeschen" die jede Datei vielfach ueberschreiben..., eben , je nach Dateisystem..., ist auch das nicht einmal sicher.., so meine ich zu wissen..., da bei manchen Dateisystemen, ein Journal benutzt wird, und die zu uberschreibende Datei mit einer neuen Ueberschrieben werden soll, aber zu erst wird die neue Datei auf einem andern physichen Speicherplatz gelegt, und hinter her passiert, so meine ich , eine art unlink der alten DAtei, nach dem die "Datei" neugeschrieben wurde. und dann als geloescht gilt, aber eigentlich passiert wohl nur ein Unlink des Dateinamens, und somit fehlt sozusagen der Griff (Dateiname) zur Datei bzw. der Kaffetasse., und so habe ich gelesen.., sind die Daten dennoch physisch auf den alten Datenbloecken geblieben..,
Ausführlich geschrieben, aber stimmt. Ist aber nebenbei erwähnt, eigentlich nicht das eigentliche Thema hier. 😁
Der Gesichtsvollzieer darf nur Sachen PFÄNDEN, die bei einem Weiterverkauf auch Geld bringen. Schmuck, Münzsammlungen usw.
Es werden keine TVs (zumindest nicht alle), Computer, Dinge, die man zum Leben und Geldverdienen braucht.
Deine PC brauchst du, um z.B. um Bewerbungen zu schreiben. Also wird davon keine Festplatte, Drucker oder Bildschirm gepfändet.
Man koennte eine Bewerbung aber auch auf einem Raspberry Pi schreiben, der Kosten etwa 40 Euro...
Dann pfänden die ehr den.
Man könnte arguemntieren, dass er ja sicher noch eine andere Computerfestplatte hat...
Die Pfänden keine Speichermedien, die Pfänden ja auch keine Fotoalben,
Denke ich auch, nur in dem Fall ist die Festplatte für den angegebenen Zweck (bewerbungen schreien, "Alltag meistern") wahrscheinlich nicht unbedingt nötig.
Dann mußt Du versuchen, Dich gegen die Pfändung (Nicht Beschlagnahme :)) zu wehren.
Ggf. rufe die Polizei, wenn Du mit den Handlungen des GV nicht einverstanden bist.
Letzlich wirst Du vermutlich einen Anwalt brauchen.
Würde mich wundern, was hat ne gebrauchte HDD für einen Sachwert? Ist vermutlich den Aufwand nicht wert. Außerdem nimmt ein GV solche Sachen beim Erstbesuch nicht gleich mit, sondern klebt ein Pfandsiegel drauf (gibt's das eigentlich noch?) einen sogenannten "Kuckuck"
ja gibt es noch.
Danke
Jahhh. ,, aber was wenn der sagt.., dann kopieren Sie Ihre Daten auf einen tragbaren Datentraeger, wie einen USB-Stick... ? 10TB ???