Mit Überstunden Waren einkaufen statt auszahlen
Hallo zusammen,
ich bin Hauptberuflich Programmierer und arbeite somit in einer IT-Firma. Meine zweite Aufgabe ist die Betreuung sämtlicher Hardware und auch der Einkauf von Computern für die Firma und Mitarbeiter. Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich doch meine Überstunden gegen Ware eintausche. Sprich: Ich habe einen Stundensatz von 25 Euro, mache 40 Überstunden und somit 1000 € Guthaben. Dieses könnte ich mir ja auszahlen lassen, würde jedoch ziemlich heftig besteuert werden. Wenn ich nun aber einen Computer kaufe und dies mit den Überstunden verrechne, würde das gesetzlich korrekt funktionieren ? Da gibt es sicherlich einen Freibetrag, der die ganze Sache regelt. Ich freue mich auf eure Antworten,
Michael
3 Antworten
Nein, wenn du von deiner Firma einen PC anstatt Geld bekommst, musst du den Wert des PCs als geldwerten Vorteil versteuern, bringt dir steuerlich also nicht viel. Evtl. macht das aber Sinn, wenn deine Firma die PC
s zu besseren Preisen bekommt als du als Privtperson - frag doch mal deinen Cheff ;-)
Genau das ist der Knackpunkt. Ich bekomme die Computer über unseren Großhändler durchaus günstiger. Aber wie funktioniert es dann ? Wird das am Ende des Jahres mit dem Lohnsteuerausgleich berechnet oder würd die Steuer wie üblich direkt vom Arbeitsgeber abgezogen werden ? Fallen bei so Sachen Sozialabgaben an oder nur die normale Lohnsteuer ?
An der Steuer und den Sozialabgaben kommst Du bzw Dein AG nicht vorbei.
Freibetrag wäre pro Monat 44.-€, das wäre der einzige Vorteil. Ob ein Kauf über mehrere Monate, also mehrmals 44 € abgewickelt werden kann entzieht sich meiner Kenntnis, ich denke aber NEIN.
Ich hab manchmal einen Benzingutschein als Sachleistung. Wenn ich über die 44€ komme ist alles zu versteuern. Das läßt sich auch mit einem anderen Monat nicht ausgleichen.
Ich glaube nicht dass sowas geht^^. Wenn es denn gehen würde, da hätte dein Chef auch noch ein Wörtchen mitzureden. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Chefs dürftest du dich nicht selbst einfach so auszahlen, das wäre sonst ein Verbrechen! Lass dir die Überstunden lieber gut schreiben in Form von Freizeitausgleich. Da haste mehr davon ;)
Ich würde mit solch einem Vorschlag nicht zum Chef gehen - das wäre m.E. dilettantisch, da aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen verboten...!
Natürlich wird das mit dem Chef abgeklärt. Aber ich will mich zuerst informieren, bevor ich mit irgendwelchen Halbwahrheiten zum ihm gehe.