Krankenkasse fordert Mutterschaftsgeld zurück
Meine Frau war bis zum 28.02. mit einem befristeten Vertrag bei einer großen Firma angestellt. Durch die Schwangerschaft hatte der AG bereits im Oktober ein Arbeitsverbot ausgesprochen, sodass sie nicht mehr arbeiten durfte und somit auch keinen Urlaub und Überstunden abbauen konnte. Mit dem letzten Gehalt wurde dann auch Urlaubsabgeltung für einige Tage gezahlt, welches keinen Anspruch auf ALG I bedeuteten. Jetzt viel der Beginn des Mutterschutzes in diese kurze Sperrzeit weshalb wir zuerst das Mutterschaftsgeld mit Abzug von zwei Tagen (aufgrund der Urlaubsabgeltung) ausgezahlt. Heute haben wir allerdings einen Anruf von der Krankenkasse erhalten, dass das Mutterschaftsgeld zu unrecht gezahlt wurde und wir die 1.300 € zurück überweisen müssen, da kein Anspruch bestehen wurde. Meine Frage jetzt. Ist das überhaupt rechtens? Kann man irgendwas dagegen unternehmen?
3 Antworten
Ja, wenn der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Auf Telefonate von irgendwelchen Witzbolden muss niemand reagieren.
Hallo,
ich sehe da vielleicht zwei Möglichkeiten:
1) Die Prüfung des Anspruch aus Mutterschaftsgeld erfolgt nach zwei Kriterien (wenn das Mutterschaftsgeld vor der Entbindung bei der Krankenkasse beantragt wurde):
-
42 Tage vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin
-
wenn das nach dieser Berechnung nicht erfüllt ist, wird es nach dem tatsächlichen Entbindungstermin erneut geprüft
2) Wenn beide Varianten zu keinem Mutterschaftsgeldanspruch führen, kann evtl. noch Vertrauensschutz nach SGB X in Betracht kommen (wenn die Krankenkase bei der Zahlung alle relebvanten Informationen vorliegen hatte und der Mutterschaftsgeldantrag korrekt ausgefüllt wurde!)
Gruß
RHW
Ist der Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung bei der Krankenkase eingegangen?
Wann war die Entbindung?
Die Entbindung war am 17.04.2014 und die Gutschrift des Mutterschaftsgeldes war am 04.04.2014. Von der Frauenärztin wurde der 16.04.2014 als voraussichtlicher Geburtstermin errechnet. Mitte/Ende März sind dann endlich alle Unterlagen bei der Krankenkasse gewesen. Hatte etwas länger gedauert, da sich die Agentur für Arbeit auch sehr viel Zeit gelassen hat und wenig kooperativ gewesen ist.
Heute kam dann endlich mal der Brief von der Krankenkasse. In diesem steht allerdings nur, dass es in der Zeit vom 05.03. - 15.04. zu einer Überzahlung kam, welche zurück gefordert wird. Weitere Gründe sind nicht genannt.
Wenn in den Briefen der Krankenkasse vor und bei der Überweisung kein Hinweis war, dass es nur ein Vorschuss war, würde ich Widerspruch einlegen. Begründung: man hat auf die Richtigkeit der Berechnung vertraut und das Geld ggf. auch schon verbraucht.
Vielleicht hilfreich:
Hallo,
vielleicht ist dieses Urteil zum Krankengeld hilfreich:
BSG-Urteil B 1 KR 26/05 R vom 30.05.2006
Gruß
RHW
du kannst widerspruch einlegen, du brauchst natürlich argumente. da hier die argumente der krankenkasse nicht bekannt sind, kann man nichts dazu sagen.
Widerspruch kann man nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen. Hier gibt es bislang keinen. Insofern kann er sich getrost zurücklehnen und abwarten.
das stimmt. wenn post kommt, dann wird auch drinstehen warum der anspruch angeblich nicht bestand.
Wir waren etwas spät mit der "Beantragung" des Mutterschaftsgeldes. Aber alle Informationen wurden auch an die Krankenkasse weitergegeben. Selbst eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit, aus der hervorging wie hoch das fiktive Arbeitslosengeld wäre und wie lange die Urlaubsabgeltung dauert.