Krankenkasse fordert Mutterschaftsgeld zurück

3 Antworten

Ja, wenn der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Auf Telefonate von irgendwelchen Witzbolden muss niemand reagieren.

Hallo,

ich sehe da vielleicht zwei Möglichkeiten:

1) Die Prüfung des Anspruch aus Mutterschaftsgeld erfolgt nach zwei Kriterien (wenn das Mutterschaftsgeld vor der Entbindung bei der Krankenkasse beantragt wurde):

  • 42 Tage vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin

  • wenn das nach dieser Berechnung nicht erfüllt ist, wird es nach dem tatsächlichen Entbindungstermin erneut geprüft

2) Wenn beide Varianten zu keinem Mutterschaftsgeldanspruch führen, kann evtl. noch Vertrauensschutz nach SGB X in Betracht kommen (wenn die Krankenkase bei der Zahlung alle relebvanten Informationen vorliegen hatte und der Mutterschaftsgeldantrag korrekt ausgefüllt wurde!)

Gruß

RHW

MidzuChi 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 09:59

Wir waren etwas spät mit der "Beantragung" des Mutterschaftsgeldes. Aber alle Informationen wurden auch an die Krankenkasse weitergegeben. Selbst eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit, aus der hervorging wie hoch das fiktive Arbeitslosengeld wäre und wie lange die Urlaubsabgeltung dauert.

RHWWW  04.05.2014, 11:40
@MidzuChi

Ist der Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung bei der Krankenkase eingegangen?

Wann war die Entbindung?

MidzuChi 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 13:50
@RHWWW

Die Entbindung war am 17.04.2014 und die Gutschrift des Mutterschaftsgeldes war am 04.04.2014. Von der Frauenärztin wurde der 16.04.2014 als voraussichtlicher Geburtstermin errechnet. Mitte/Ende März sind dann endlich alle Unterlagen bei der Krankenkasse gewesen. Hatte etwas länger gedauert, da sich die Agentur für Arbeit auch sehr viel Zeit gelassen hat und wenig kooperativ gewesen ist.

Heute kam dann endlich mal der Brief von der Krankenkasse. In diesem steht allerdings nur, dass es in der Zeit vom 05.03. - 15.04. zu einer Überzahlung kam, welche zurück gefordert wird. Weitere Gründe sind nicht genannt.

RHWWW  07.05.2014, 19:30
@MidzuChi

Wenn in den Briefen der Krankenkasse vor und bei der Überweisung kein Hinweis war, dass es nur ein Vorschuss war, würde ich Widerspruch einlegen. Begründung: man hat auf die Richtigkeit der Berechnung vertraut und das Geld ggf. auch schon verbraucht.

Vielleicht hilfreich:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

RHWWW  19.05.2014, 19:58
@RHWWW

Hallo,

vielleicht ist dieses Urteil zum Krankengeld hilfreich:

http://lexetius.com/2006,2015

BSG-Urteil B 1 KR 26/05 R vom 30.05.2006

Gruß

RHW

du kannst widerspruch einlegen, du brauchst natürlich argumente. da hier die argumente der krankenkasse nicht bekannt sind, kann man nichts dazu sagen.

BlauesBlut  29.04.2014, 16:50

Widerspruch kann man nur gegen einen Verwaltungsakt einlegen. Hier gibt es bislang keinen. Insofern kann er sich getrost zurücklehnen und abwarten.

Nussbecher  29.04.2014, 17:08
@BlauesBlut

das stimmt. wenn post kommt, dann wird auch drinstehen warum der anspruch angeblich nicht bestand.