Überstunden
Folgende Sache,
der Vorarbeiter unserer Firma fängt jeden Tag um 5.00 Uhr in der Früh an in der Firma zu erscheinen, um sinnlose Dinge zu erledigen, wie z.B. LKW`s 5 m vor oder zurück zu fahren. Um somit "unseres Erachtens" 2-3 Überstunden pro Tag zu ergaunern, die er dann an seine Frau, die auch bei uns in der Firma arbeitet, überträgt, sodass diese jeden 2. Freitag im Monat zu Hause bleiben kann. Generell hat sie vor Urlaubsantritt einen Tag frei, der dann freundlicherweise "Urlaubsvorbereitungstag" genannt wird. Die anderen Freitage werden dann mit "Haushaltstag" titulliert. Diese genannten Tage werden, wie gesagt vom Überstunden Konto ihres Mannes abgezogen. Er hat damit schon circa 180 Überstunden angesammelt, während dessen wir darum kämpfen müssen keine Minusstunden zu erarbeiten.
4 Antworten
Das sind gelinde gesagt "seltsame Gepflogenheiten". Überstunden dürfen nur gemacht werden, wenn sie angeordnet sind. Dass sich jemand selbst Arbeit sucht und Überstunden produziert, und dass dies auch noch vom Betrieb anerkannt wird, ist sehr ungewöhnlich.
Ebenso ungewöhnlich ist es, dass die Überstunden an eine andere Person übertragen werden. Rechtlich verboten ist es aber meines Wissens nicht, solange der Betrieb einverstanden ist.
Gibt es für Vorarbeiter besondere Privilegien oder gilt gleiches Recht für alle? Ich stelle es mir grad spannend vor, wenn jemand von Euch auch mal Übersunden macht und dann zur Personalabteilung geht und bittet, diese an eine andere Person X zu übertragen. Auf die Reaktion wäre ich mal gespannt.
Ich weiß nicht, wieso immer angenommen wird, das man gute Tipps zu einer simplen Überschrift bekommen kann.
Das Feld für zusätzliche Angaben ist nicht zu Zierde. Vielleicht kannst du die Frage noch einmal editieren und einige Eckdaten zur Situation geben, dann kommt vielleicht auch noch eine sinnvolle Antwort raus.
Gut, dann will ich nichts gesagt haben. Ich kenne mich im Arbeitsrecht nicht 100% aus, aber auch für mich klingt das seltsam. Überstunden sucht man sich nicht, sondern werden nach Bedarf angeordnet. Auch dass Überstunden einfach weitergegeben werden können, ist mir persönlich noch nicht begegnet. Ich würde das Thema mit den Kollegen besprechen und dann gesammelt beim Betriebsrat oder dem Chef vorbringen.
Auf halbe Frage mal eine geratene Antwort. Wenn Betrieb das zulässt, darf X seine Überstunden Y schenken, solange X für die Entstehung der Stunden nicht gegen das Arbeitszeitgesetz, Traifvertäge oder Dienstvereinbarungen verstößt.
Arbeitszeitbetrug rechtfertigt unter Umständen eine fristlose Kündigung.Macht eine schriftliche Anfrage an den Betriebsrat.Er hat dann das Problem zu lösen.
Haben das Thema nochmal bearbeitet. Sind neu hier und haben die 2. Spalte garnicht war genommen.